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   LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16   

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LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16 (https://dejure.org/2016,46108)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2016 - 14c O 73/16 (https://dejure.org/2016,46108)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 14c O 73/16 (https://dejure.org/2016,46108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig auch persönlich bei Schutzrechtsverletzungen durch Plagiate

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Die von den Antragsgegnern in das Verfahren eingeführten Entgegenhaltungen erwecken im Rahmen des vorzunehmenden Einzelvergleichs (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 31 f. - Armbanduhr) mit dem Verfügungsgeschmacksmuster I jeweils einen anderen Gesamteindruck.

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 35 - Armbanduhr).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).

    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, wie dies insbesondere bei der Aufnahme des Vertriebs eines neuen Produkts der Fall ist, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne; BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rz. 62, zitiert nach juris - Armbanduhr).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer keinen unterschiedlichen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 31 m.w.N. - Kinderwagen II).

    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rz. 59 - PepsiCo/Grupo Promer; BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, wie dies insbesondere bei der Aufnahme des Vertriebs eines neuen Produkts der Fall ist, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne; BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rz. 62, zitiert nach juris - Armbanduhr).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag und eine darauf beruhende Untersagung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, so dass sich der Antragsgegner deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Antragsgegner verboten ist (ständige Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 11.06.2015, Az. I ZR 226/13, Rn. 13 - Deltamethrin - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    a) Die Verletzungsprüfung nach Art. 10 Abs. 1 GGV erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Musters ermittelt und verglichen werden (BGH, GRUR 2011, 1117 Rz. 34 - ICE).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    a) Auch wenn die Vollziehungsfrist der Disposition der Parteien wie auch des Gerichts entzogen ist und der Bundesgerichtshof in der von den Antragsgegnern zitierten Entscheidung vom 22.10.1992 (NJW 1993, 1076 ff. - Straßenverengung) ausgeführt hat, eine Ungewissheit oder Unklarheit darüber, ob eine (fristgerechte) Vollziehung stattgefunden habe, sei tunlichst zu vermeiden, ist jedenfalls der - auch im Prozessrecht geltende (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung Rz. 56 f.) - Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 ZPO, zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2016, 6 U 188/15, vorgelegt als Anlage HPR 12).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rz. 59 - PepsiCo/Grupo Promer; BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    Der geschmacksmusterrechtliche Streitgegenstand wird dabei durch Abbildungen festgelegt, wenn nicht ausdrücklich durch ergänzende Formulierungen der Schutzbereich erweitert oder beschränkt wird (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2011, Az. 14c O 194/11, Rn. 48 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 U 124/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15

    Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO)

  • LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13

    Schutzfähigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters von

  • LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 37/13

    Unterlassungsanspruch der Benutzung eines Dental-Mischers aus einem eingetragenen

  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
  • LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 14c O 218/14
  • LG Hagen, 13.09.2017 - 23 O 30/17

    Rechtliche Anforderungen an das Influencer-Marketing

    Denn gibt eine Partei eine Geschäftsanschrift an, dann muss sie eine Zustellung an diesem Ort hinnehmen, d. h. sie muss sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre die Zustellung erfolgt (LG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2016, 14c O 73/16, zit. nach juris Rn. 44).
  • LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17

    Schleichwerbung durch Instagram-Posts

    Denn gibt eine Partei eine Geschäftsanschrift an, dann muss sie eine Zustellung an diesem Ort hinnehmen, d. h. sie muss sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre die Zustellung erfolgt (LG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2016, 14c O 73/16, zit. nach juris Rn. 44).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Das Begehren des Klägers wiesen die Beklagten zu 1. und 2. mit E-Mail vom 10.05.2016 (Anlage HPR 18) zurück, woraufhin der Kläger gegen die Beklagten zu 1. und 2. am 18.05.2016 eine einstweilige Beschlussverfügung erwirkte (LG Düsseldorf, 14c O 73/16).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 107/16
    Schon deshalb war auch ihrem Antrag auf Beiziehung der Gerichtsakten 14c O 73/16 und 14c O 92/16 nicht nachzukommen, da nicht erkennbar ist, konkret welche Informationen und Glaubhaftmachungsmittel diesen Akten entnommen werden können sollen, die sie nicht auch im hiesigen Verfahren vorzutragen und vorzulegen in der Lage ist.
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