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   VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20   

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https://dejure.org/2020,7479
VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20 (https://dejure.org/2020,7479)
VG Hannover, Entscheidung vom 16.04.2020 - 15 B 2147/20 (https://dejure.org/2020,7479)
VG Hannover, Entscheidung vom 16. April 2020 - 15 B 2147/20 (https://dejure.org/2020,7479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim vom 09. April 2020 hat keinen Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG n.F. getroffenen Regelungen beschränken sich nicht auf den in Halbsatz 1 genannten Personenkreis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 -3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, juris).

    Im Übrigen verfügt das Pflegepersonal über besondere Schutzausrüstung und ist hinsichtlich zu beachtender Sicherheitsvorkehrungen besonders instruiert und fachlich versiert, was Gefährdungen durch diese erheblich herabzusetzen geeignet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris).

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 14 E 1428/20

    Eilantrag einer Betreiberin eines Trampolinparks gegen die

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG n.F. getroffenen Regelungen beschränken sich nicht auf den in Halbsatz 1 genannten Personenkreis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 -3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie in der derzeitigen Situation - eine Inanspruchnahme nur der infizierten und damit als Störer einzustufenden Personen bereits daran scheitert, dass deren Störereigenschaft oftmals nicht bekannt ist, weil aufgrund der verhältnismäßig langen Inkubationszeit der Erkrankung, häufig symptomlos verlaufender Infektionen und zahlenmäßig eingeschränkter Testungen der Infektionsstatus eines wesentlichen Teils der Bevölkerung offen sein dürfte (VG Hamburg, Beschluss vom 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, Rn. 51, juris; vgl. auch Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise - Die (Neu-)Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, NJW 2020, 1097).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Angesichts dieser Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de), erscheint der schwerwiegende Eingriff in die Grundrechte der Antragsteller vertretbar.

    Hierbei ist insbesondere bei fortschreitender Zeitdauer eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Besuchs- und Betretungsverbot - gegebenenfalls unter strengen Auflagen - zu lockern bzw. aufzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG n.F. getroffenen Regelungen beschränken sich nicht auf den in Halbsatz 1 genannten Personenkreis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 -3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, juris).
  • VG München, 20.03.2020 - M 26 S 20.1222

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG n.F. getroffenen Regelungen beschränken sich nicht auf den in Halbsatz 1 genannten Personenkreis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 -3 C 16/11 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, juris).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Würde demgegenüber die aufschiebende Wirkung wie beantragt angeordnet und hätte eine gegen die Allgemeinverfügung gerichtete Klage keinen Erfolg, bestünde die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus nicht nur der Antragstellerin zu 1), sondern insbesondere auch weiterer Personen, obwohl dies durch ein Besuchsverbot möglicherweise hätte vermieden werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 -, abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).
  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Hannover, 16.04.2020 - 15 B 2147/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.3.2020 - 1 B 17/20 -, juris m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.04.2020 - 21 E 1733/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Betretungs-

    Dass allein das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine Ansteckung wirksam verhindern kann ist nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts gerade bei längerem Tragen nicht anzunehmen (ebenso VG Hannover, Beschl. v. 16.04.2020, 15 B 2147/20, juris Rn. 13).

    Schließlich dürfte eine Kontrolle der Einhaltung derartiger Schutzmaßnahmen jedenfalls ohne umfassendes Konzept für das ohnehin belastete Pflegepersonal derzeit nicht sicher durchführbar sein (ebenso VG Hannover, Beschl. v. 16.04.2020, 15 B 2147/20, juris Rn. 13).

    Es ist eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit durchzuführen, ob angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, Lockerungen im Bereich der Pflegeheime durchzuführen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020, 1 BvQ 28/20, juris Rn. 14 zum Verbot von Gottesdiensten; ebenso VG Hannover, Beschl. v. 16.04.2020, 15 B 2147/20, juris Rn. 15 zum Besuchs- und Betretungsverbot in einer "Intensiv-Pflege-WG").

  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2020 - 20 L 516/20

    Coronavirus: Kein Besuchsverbot für Eltern eines 4-jährigen schwerstbehinderten

    vgl. hierzu auch ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris (kein Besuch bei schwerkrankem Vater zu Ostern), sowie VG Hannover, Beschluss vom 16. April 2020 - 15 B 2147/20 -, juris, und nachfolgend OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. April 2020 - 13 ME 85/20 -, juris.
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