Rechtsprechung
LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befugnis von Ärzten zur interessengerechten und sachangemessenen Information auf Praxisschildern; Wettbewerbswidrige Verwechselungsgefahr bei der Werbung eines Arztes mit Hinweisen wie "Proktologische Behandlungen" und "Sportmedizinische Betreuung"
- kanzlei.biz
Von der Zulässigkeit ärztlicher Werbemaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 5 UWG
Wann ist die Werbung eines Arztes auf dem Praxisschild wettbewerbswidrig - it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zur Werbung mit besonderen Leistungsangeboten auf einem Praxisschild
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Als berufswidrig in diesem Sinne gilt u.a. das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248, 261;… vgl. auch BVerfG Beschlüsse der Dritten Kammer des Ersten Senats NJW 1993, S. 2988;… NJW 1994, S. 1591). - BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Zum Praxisschild des Zahnarztes
Auszug aus LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Klageerwiderung zutreffend wie folgt zitiert (1 BvR 873/00):. - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr jedoch Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18, 28).". - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Als berufswidrig in diesem Sinne gilt u.a. das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248, 261; vgl. auch BVerfG Beschlüsse der Dritten Kammer des Ersten Senats NJW 1993, S. 2988;… NJW 1994, S. 1591). - BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Als berufswidrig in diesem Sinne gilt u.a. das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248, 261;… vgl. auch BVerfG Beschlüsse der Dritten Kammer des Ersten Senats NJW 1993, S. 2988; NJW 1994, S. 1591).