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   OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11   

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https://dejure.org/2011,3675
OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11 (https://dejure.org/2011,3675)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2011 - 15 U 60/11 (https://dejure.org/2011,3675)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2011 - 15 U 60/11 (https://dejure.org/2011,3675)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    Zweiter Erfolg Kachelmanns gegen BILD: Zitat privater E-Mails verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Jörg Kachelmann gegen Medien

Sonstiges (2)

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.01.2012)

    Nach den Berichten über das Strafverfahren: Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse

  • hoecker.eu (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zweiter Erfolg Kachelmanns gegen BILD vor dem OLG Köln: Zitat privater E-Mails verboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 66
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Als prominente Person musste er sich zwar das weitgehende Interesse an seiner Person und eine entsprechende Berichterstattung in den Medien gefallen lassen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Monaco IV - Rdn. 58, 60 gemäß Juris-Ausdruck).

    Ihm kam und kommt insbesondere kein die - auch kritische - Berichterstattung verhinderndes allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung seiner Person in dem Medien zu (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Monaco IV - Rdn. 46 gemäß Juris-Ausdruck; BVerfG, NJW 2000, 1021 ff - Caroline von Monaco II - Rdn. 68 gemäß Juris-Ausdruck - jew. m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Die Berichterstattung muss vielmehr auf den unantastbaren innersten Lebensbereich Rücksicht nehmen, die mit ihr verbundene Beeinträchtigung ferner in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (BVerfG, NJW 2009, 3357 ff - Rdn. 20 gemäß Juris-Ausdruck m. w. Nachw.).

    Vor diesem Hintergrund spricht alles dafür, der Frage, ob der Inhalt der mitgeteilten Information in unmittelbarer Beziehung zur Tat steht, Aufschlüsse über Motive oder andere Tatvoraussetzungen gibt und für die Bewertung der Schuld des Täters wesentlich erscheint (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357 - Rdn. 22 gemäß Juris-Ausdruck) im Rahmen der die spezifischen Eigenarten des Einzelfalls einer Verdachtsberichterstattung einbeziehenden und würdigenden Abwägung ein besonderes Gewicht beizumessen.

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 497/10

    Verbot der auszugsweisen Verbreitung der privat gesendeten E-Mail eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 497/10 - werden zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, die Klage unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Köln vom 16.03.2011 - 28 O 497/10 - abzuweisen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Ihm kam und kommt insbesondere kein die - auch kritische - Berichterstattung verhinderndes allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung seiner Person in dem Medien zu (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Monaco IV - Rdn. 46 gemäß Juris-Ausdruck; BVerfG, NJW 2000, 1021 ff - Caroline von Monaco II - Rdn. 68 gemäß Juris-Ausdruck - jew. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Der Umstand, dass eine - wahre - Tatsache bereits einer größeren Öffentlichkeit bekannt ist und deren Sicht auf die betroffene Person schon wesentlich mitprägt, ist zwar geeignet, das Gewicht der Weiterverbreitung der Tatsache gegenüber dem Ersteingriff erheblich zu mindern (vgl. BVerfG, AfP 2010, 365 ff - Rdn. 33 gemäß Juris-Ausdruckm. w. Nachw.) und daher geeignet, dem Interesse an einer (weiteren) Berichterstattung den Vorrang vor dem Schutz des Betroffenen an der damit verbundenen Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu verschaffen.
  • KG, 18.04.2011 - 10 W 129/10
    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Der insbesondere von dem KG Berlin wegen des angeblich bedeutend geringeren Verletzungspotenzials von Onlineveröffentlichungen verfochtenen "Drittelrechtsprechung" (vgl. KG Berlin, AfP 2011, 284) tritt der Senat nicht bei, da jedenfalls ihre schematische Anwendung der Perpetuierungswirkung von Onlineveröffentlichungen, die regelmäßig längerfristig abrufbar sind, nicht hinreichend Rechnung trägt.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Einzig problematisch sind danach im Streitfall die Grenzen einer ihren Voraussetzungen nach an sich zulässigen identifizierenden Verdachtsberichtserstattung über den gegen den Kläger vorgebrachten Verdacht der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung: Im Ausgangspunkt ist bei schweren Verbrechen, und als solches ist die hier in Frage stehende, dem Kläger vorgeworfene Straftat u.a. der Vergewaltigung zweifelsohne zu werten, ein über die bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfG, ZUM 2009, 3357 ff - Rdn. 18; BVerfGE 35, 202/231 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung hat das Landgericht in dem angefochtenen Urteil (dort S. 13 f) zutreffend dargestellt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 ff - Rdn. 20 f gemäß Juris-Ausdruck); zur Vermeidung einer erneuten wiederholenden Darstellung nimmt der Senat hierauf Bezug.
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Erst recht aber gilt das bei noch laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren, bei denen die besondere Schwere der Tat und/oder ihre als besonders verwerflich empfundene Begehungsweise im Einzelfall nicht nur ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, sondern auch die Gefahr begründen können dass der Angeklagte eine Stigmatisierung erfährt, die selbst ein (rechtskräftiger) Freispruch möglicherweise nicht mehr zu beseitigen vermag (vgl. BVerfG, a.a.O.,; BVerfG, ZUM 2009, 216 ff- "Holzklotzfall" - Rdn. 15 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
    Dem liegt erkennbar die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a.) in der "BND-Interna"-Entscheidung (NJW 1987, 2667 ff - insb. Rdn. 15 ff gemäß Juris-Ausdruck) zugrunde.
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    (a) Wie der Senat mit seinem aufgrund Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 15 U 60/11 festgestellt hat, stellen die in diesem Bericht enthaltenen Äußerungen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 16.3.2011 (Az. 28 O 497/10, Anlage K 38) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 15.11.2011 (Az. 15 U 60/11, Anlage K 39) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Wie der Senat mit seinem aufgrund Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten rechtskräftigen Urteil vom 15.11.2011 (15 U 60/11) festgestellt hat, stellen die in diesem Bericht enthaltenen Äußerungen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 16.3.2011 (Az. 28 O 497/10, Anlage K46) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 15.11.2011 (Az. 15 U 60/11, Anlage K47) Bezug genommen.
  • LG München I, 15.02.2017 - 9 O 8402/15

    Identifizierende Berichterstattung über Verdacht einer Vergewaltigung

    Gerade im Hinblick auf die Gefahr einer Prangerwirkung sind daher an die Zulässigkeit einer namentlichen Erwähnung oder eine identifizierende Bildberichterstattung strenge Anforderungen zu stellen (OLG Dresden v. 27.11.2003 - Az. 4 U 991/03 - Rz. 10/11 OLG Köln v. 15.11.2011 - Az. 15 U 60/11 - Rz. 29/30).

    Eine identifizierende Berichterstattung in einem so frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens stigmatisiert den Kläger daher in besonderer Weise und ist auch im Falle seiner Unschuld durch eine spätere - möglicherweise in der Öffentlichkeit nicht einmal wahrgenommene - Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen etwaigen Freispruch nicht adäquat auszugleichen (vgl. auch OLG Köln v. 15.11.2011 - Az. 15 U 60/11 - Rz. 30 ff.).

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 132/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den

    Vielmehr steht der persönliche Blog-Eintrag des Klägers in keinem (hinreichenden) Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren, was aber Voraussetzung einer zulässigen Verdachtsberichterstattung ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2013 - VI ZR 93/12 -, NJW 2013, 168; Senat, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 60/11 -, AfP 2012, 66).
  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13

    Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung

    (OLG Köln, Urteil vom 15. November 2011 - 15 U 60/11 -, juris).
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