Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 113 Abs. 1
Zuständigkeitsbestimmung in einer Familienstreitsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
- OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Daher ist im Falle des negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das zuerst verwiesen wurde (BGH MDR 2017, 1383 ; ZIP 2015, 1803 m.w.N.).Dies wird bejaht, wenn eine Entscheidung - hier der Verweisungsbeschluss - bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH ZIP 2015, 1803 m.w.N.).
- EuGH, 18.12.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Ein sachlicher Unterschied zwischen LugÜ 2007 und EuUntVO besteht insoweit nicht (Dimmler FamRB 2015, 48 f.;… Prütting/Helms/Hau, a.a.O.; a.A. OLG Karlsruhe B.v.09.01.2013 - 20 AR 5/12 -).In der Folge der Entscheidung des EuGH vom 18.12.2014 - Rs. C-400/13 und C-408/13 - wurde das Gesetz geändert und die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit gestrichen.
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Daher ist im Falle des negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das zuerst verwiesen wurde (BGH MDR 2017, 1383 ; ZIP 2015, 1803 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Zur Begründung hat das Amtsgericht Stuttgart ausgeführt, durch die Entscheidung des Amtsgerichts Heilbronn werde dem Antragsteller das wohnortnahe Gericht genommen, nach der Entscheidung des EuGH vom 18.12.2014 (NJW 2014, 683 ) sei eine Zuständigkeitskonzentration nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verwirklichung des Ziels einer ordnungsgemäßen Rechtspflege beitrage und die Interessen des Unterhaltsberechtigten schütze, indem sie zugleich eine effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen begünstige. - BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Die Bindungswirkung des ersten Verweisungsbeschlusses wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BGH NJW-RR 1993, 1091 ), wobei im Verfahrenskostenhilfeprüfverfahren abweichend von § 281 ZPO die formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner genügt (NJW-RR 1994, 706 ). - OLG Stuttgart, 13.11.2012 - 17 UF 262/12
Isoliertes Unterhaltsverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit bei Auslandbezug
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
Die vom Amtsgericht Heilbronn zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.11.2012 - 17 UF 262/12 - erging noch zur alten Fassung des Gesetzes.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 28 Abs 1 S 1 AUG, Art 5 Nr 2 Buchst a VollstrZustÜbk 2007, Art 64 Abs 1 S 1 VollstrZustÜbk 2007
Verweisungsbeschluss bei grenzübergreifendem Verfahrenskostenhilfeverfahren
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AUG § 28; EuUntVO 4/2009 Art. 1; EuUntVO 4/2009 Art. 3; FamFG § 113; LugÜ II Art. 2 f.; LugÜ II Art. 5; LugÜ II Art. 64; ZPO § 36; ZPO § 281
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Unterhalt
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19
- OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1941
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Daher ist im Falle des negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das zuerst verwiesen wurde (BGH MDR 2017, 1383; ZIP 2015, 1803 m.w.N.).Rn. 11 Dies wird bejaht, wenn eine Entscheidung - hier der Verweisungsbeschluss - bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH ZIP 2015, 1803 m.w.N.).
- EuGH, 18.12.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Ein sachlicher Unterschied zwischen LugÜ 2007 und EuUntVO besteht insoweit nicht (Dimmler FamRB 2015, 48 f.;… Prütting/Helms/Hau, a.a.O.; a.A. OLG Karlsruhe B.v.09.01.2013 - 20 AR 5/12 -).In der Folge der Entscheidung des EuGH vom 18.12.2014 - Rs. C-400/13 und C-408/13 - wurde das Gesetz geändert und die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit gestrichen.
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Daher ist im Falle des negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das zuerst verwiesen wurde (BGH MDR 2017, 1383; ZIP 2015, 1803 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12
Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Zur Begründung hat das Amtsgericht Stuttgart ausgeführt, durch die Entscheidung des Amtsgerichts Heilbronn werde dem Antragsteller das wohnortnahe Gericht genommen, nach der Entscheidung des EuGH vom 18.12.2014 (NJW 2014, 683) sei eine Zuständigkeitskonzentration nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verwirklichung des Ziels einer ordnungsgemäßen Rechtspflege beitrage und die Interessen des Unterhaltsberechtigten schütze, indem sie zugleich eine effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen begünstige. - OLG Stuttgart, 13.11.2012 - 17 UF 262/12
Isoliertes Unterhaltsverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit bei Auslandbezug
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Die vom Amtsgericht Heilbronn zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.11.2012 - 17 UF 262/12 - erging noch zur alten Fassung des Gesetzes. - BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19
Die Bindungswirkung des ersten Verweisungsbeschlusses wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BGH NJW-RR 1993, 1091), wobei im Verfahrenskostenhilfeprüfverfahren abweichend von § 281 ZPO die formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner genügt (NJW-RR 1994, 706).
- OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 17 UF 254/20
Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von übergegangenen …
Rn. 44 Das OLG Jena (BeckRS 2020, 9931) und der 15. ZS des OLG Stuttgart ( FamRZ 2019, 1941 ) haben zutreffend darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung deutschen Unterhaltsrechts bei Auslandsunterfällen besondere Problemfelder auftauchen, die sich von den Inlandsfällen unterscheiden und deren sachgerechte Lösung einer besonderen Sachkunde bedarf.Rn. 49 Wenn aber - wie im hiesigen Verfahren - der Unterhaltsberechtigte selbst auf den ihm durch Art. 3 lit. b EuUntVO gewährten räumlichen Vorteil verzichtet, indem er seinen Antrag bei dem - zudem nur knapp 40 Kilometer entfernten - Konzentrationsgericht einreicht, gibt der Unterhaltsberechtigte selbst zu erkennen, dass er den etwas weiteren Weg zum Konzentrationsgericht in Kauf zu nehmen bereit ist und dass er auf den Vorteil einer räumlichen Nähe verzichtet, was bei der vorzunehmenden Einzelfallprüfung erhebliche Bedeutung hat (so auch OLG Stuttgart, 15. ZS., FamRZ 2019, 1941 ).
- OLG Jena, 20.05.2020 - 11 Sa 2/20 Das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 30.01.2019 - 15 AR 2/19 (IPRspr 2019-142) - , juris) hat in einem Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO eine solche Einzelfallprüfung vorgenommen.
Gleichwohl kann es gerade in derartigen Verfahren zu schwierigen Fragen kommen, etwa wenn es darum gehen sollte, Einkünfte des Antragsgegners in der Tschechischen Republik im Verhältnis zu Einkünften in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.01.2019 - 15 AR 2/19 (IPRspr 2019-142) - , juris Rn. 19).
- BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23
Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ
Rn. 16 Bei der Entscheidung sind nicht nur die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen, sondern auch verfahrensrechtliche Bindungswirkungen zu beachten (BayObLG…, Beschluss vom 13. September 1999, 4Z AR 27/99, NJW-RR 2000, 1734 [juris Rn. 16]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2019, 15 AR 2/19, FamRZ 2019, 1941 [juris Rn. 7];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38;… Toussaint in BeckOK ZPO, 47. Ed. Stand: 1. Dezember 2022, § 36 Rn. 43).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".