Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 269 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllungsort für Verpflichtungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie für entsprechende Verpflichtungen der Gesellschafter
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 116/02
Erfüllungsort für haftende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02
Nach der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die Rechtsprechung muss dies auch für eine BGB-Gesellschaft gelten (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).Nach der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR müssen insoweit die gleichen Grundsätze gelten wie bei der OHG (vgl. BayObLG, MDR 2002, 1360).
- OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23 Dieser Gerichtsstand ist zudem auch für den Beklagten zu 1) begründet, da für Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Erfüllungsort der Gesellschaftsschuld, also der Sitz der Gesellschaft, maßgebend ist (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2009, Az.: Xa ARZ 273/08, juris Rn. 17; OLG Schleswig, BB 2004, 462, 463; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2003, Az.: 15 AR 55/02, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Auflage, § 29 Rn. 25.28).
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