Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31594
VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22 MD (https://dejure.org/2022,31594)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.10.2022 - 15 B 22/22 MD (https://dejure.org/2022,31594)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 15 B 22/22 MD (https://dejure.org/2022,31594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,31594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (37)

  • VG Magdeburg, 29.07.2020 - 15 B 7/20

    Antrag nach § 61 Abs. 2 DG ST 2006 - Einbehalt von Dienstbezügen

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) ist dies der Fall, wenn sich die Entscheidungen nach § 38 DG LSA dem Grunde nach als rechtswidrig erweisen, weil die tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

    Rn. 20 Das für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Disziplinargericht (bis 31.12.2015, 8. Kammer; ab 01.01.2016, 15. Kammer) weist in seiner ständigen Rechtsprechung stets darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des noch anhängigen und weiter zu ermittelten behördlichen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 DG LSA in dem jeweiligen Bescheid selbst vorzunehmen ist; oder - soweit diese Prüfung in einem vorausgegangenen Bescheid nach diesen Vorschriften bereits vorgenommen wurde - durch Verweis darauf zu erkennen gegeben wird, dass sich der zuständige Entscheidungsträger über die Reichweite seiner Anordnung hinreichend Gedanken gemacht hat ( VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2020, 15 B 10/20 ; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschl. v. 07.06.2016, 15 B 19/16 ; Beschl. v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; Beschl. V. 27.08.2014, 8 B 13/14 ; alle juris).

    Rn. 21 Wegen der unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen einer beamtenrechtlichen (§ 39 BeamtStG; § 53 LBG LSA ) und disziplinarrechtlichen ( § 38 DG LSA ) Suspendierung und/oder Einbehaltungsverfügung, ist bereits ein bloßer Verweis auf eine beamtenrechtliche Suspendierung zweifelhaft, zumal sich beide gegenseitig ausschließen ( VG Magdeburg, Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris).

    Zumindest muss der Verweis im Bescheid explizit erfolgen ( VG Magdeburg, Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 m.w.Nachw.; juris).

  • VG Magdeburg, 05.11.2020 - 15 B 10/20

    Disziplinarrechtliche Suspendierung; Einbehalt von Dienstbezügen; gerichtliche …

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Rn. 20 Das für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Disziplinargericht (bis 31.12.2015, 8. Kammer; ab 01.01.2016, 15. Kammer) weist in seiner ständigen Rechtsprechung stets darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des noch anhängigen und weiter zu ermittelten behördlichen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 DG LSA in dem jeweiligen Bescheid selbst vorzunehmen ist; oder - soweit diese Prüfung in einem vorausgegangenen Bescheid nach diesen Vorschriften bereits vorgenommen wurde - durch Verweis darauf zu erkennen gegeben wird, dass sich der zuständige Entscheidungsträger über die Reichweite seiner Anordnung hinreichend Gedanken gemacht hat ( VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2020, 15 B 10/20 ; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschl. v. 07.06.2016, 15 B 19/16 ; Beschl. v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; Beschl. V. 27.08.2014, 8 B 13/14 ; alle juris).

    Das Gericht hält auch eine Prognose in einer Antragserwiderung (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2020, 15 B 10/20 MD, juris, Rdnr. 37 ff.) oder - wie vorliegend - einen ausdrücklichen Verweis auf eine zuvor erhobene Disziplinarklage für ausreichend, wenn aus der Klageschrift die erforderliche Prognose anhand der ermittelten Dienstvergehen und ihrer Schwere zu ersehen ist.

  • VG Magdeburg, 25.02.2015 - 8 B 20/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge; Antrag nach § 61 DG LSA

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Rn. 20 Das für das gesamte Land Sachsen-Anhalt zuständige Disziplinargericht (bis 31.12.2015, 8. Kammer; ab 01.01.2016, 15. Kammer) weist in seiner ständigen Rechtsprechung stets darauf hin, dass die notwendige Prüfung und Prognoseentscheidung zum voraussichtlichen Ausgang des noch anhängigen und weiter zu ermittelten behördlichen Disziplinarverfahrens als Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidungen nach § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 DG LSA in dem jeweiligen Bescheid selbst vorzunehmen ist; oder - soweit diese Prüfung in einem vorausgegangenen Bescheid nach diesen Vorschriften bereits vorgenommen wurde - durch Verweis darauf zu erkennen gegeben wird, dass sich der zuständige Entscheidungsträger über die Reichweite seiner Anordnung hinreichend Gedanken gemacht hat ( VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2020, 15 B 10/20 ; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 09.07.2018, 15 B 9/18 ; Beschl. v. 25.02.2015, 8 B 20/14 ; Beschl. v. 07.06.2016, 15 B 19/16 ; Beschl. v. 29.06.2015, 8 B 7/15 ; Beschl. V. 27.08.2014, 8 B 13/14 ; alle juris).

    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979 - 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007 - 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006 - 8 A 17/06 und v. 19.05.2009 - 8 B 7/09; B. v. 25.02.2015 - 8 B 20/14 ; B. v. 17.09.2015- 8 B 10/15 ; alle juris).

  • VG Magdeburg, 06.06.2023 - 15 A 15/22

    Disziplinarverfahren; Aberkennung des Ruhegehalts; Nebentätigkeit während einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Rn. 2 Mit der Disziplinarklage vom 23.05.2022 (15 A 15/22) wird dem Antragsteller von der Antragsgegnerin vorgeworfen, während seiner dauerhaften Krankschreibung seit dem 08.08.2016 mehrere, teilweise nicht genehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt zu haben.

    Rn. 24 b.) Die für die teilweise Einbehaltung des Ruhegehalts ( § 38 Abs. 3 DG LSA ) erforderliche Prognose der Wahrscheinlichkeit zum Ausspruch der Höchstmaßnahme kann in ausreichendem Maß der bei dem Disziplinargericht anhängigen Disziplinarklage der Antragsgegnerin vom 30.05.2022 (15 A 15/22), auf welche die Antragsgegnerin in der Verfügung vom 01.08.2022 ausdrücklich verwiesen hat, entnommen werden.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG, BVerwG, U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04; U. v. 03.05.2007 - 2 C 9.06 - B. v. 10.09.2010 - 2 B 97/09 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010 - DL 16 S 579/10 - alle juris).

    Rn. 16 Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt demnach voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung der belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht und gewisse Besonderheiten des Einzelfalls mildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 - BVerwG, U. v. 14.02.2007 - 1 D 12.05 mit Verweis auf U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - NdsOVG, U. v. 20.11.2009 - 6 LD 1/09 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010 - DL 16 S 579/10 - VG Saarland, U. v. 17.09.2010 - 7 K 238/09 - alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2010 - DL 16 S 579/10

    Disziplinarmaßnahme bei Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter durch …

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Sie beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale) und zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (vgl. zum gleichlautenden § 13 BDG, BVerwG, U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04; U. v. 03.05.2007 - 2 C 9.06 - B. v. 10.09.2010 - 2 B 97/09 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010 - DL 16 S 579/10 - alle juris).

    Rn. 16 Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt demnach voraus, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung der belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten steht und gewisse Besonderheiten des Einzelfalls mildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 - BVerwG, U. v. 14.02.2007 - 1 D 12.05 mit Verweis auf U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - NdsOVG, U. v. 20.11.2009 - 6 LD 1/09 - VGH Baden-Württemberg, U. v. 16.09.2010 - DL 16 S 579/10 - VG Saarland, U. v. 17.09.2010 - 7 K 238/09 - alle juris).

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (BVerwG, U. v. 11.01.2007 - 1 D 16.05 -, juris, Rdnr. 59;… VG Magdeburg, U. v. 01.12.2011 - 8 A 19/10 -, juris, Rdnr. 48 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2018 - 3d A 1073/18
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Fühlt ein Beamter sich aber bereits imstande, Dienstleistungen auch nur in beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sich nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihn die Besoldung weiterzahlt und ihm aus Anlass der Erkrankung soziale Vorteile gewährt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 07.11.2018 - 3d A 1073/18.0 -, juris, Rdnr. 92 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend: BVerwG, U. v. 13.08.1979 - 1 DB 14.79; VG Berlin, B. v. 02.02.2007 - 80 Dn 59.06; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006 - 8 A 17/06 und v. 19.05.2009 - 8 B 7/09; B. v. 25.02.2015 - 8 B 20/14 ; B. v. 17.09.2015- 8 B 10/15 ; alle juris).
  • VG Köln, 21.02.2019 - 1 L 41/19
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2022 - 15 B 22/22
    Zur weiteren Begründung hierzu darf das Gericht entsprechend § 117 Abs. 4 VwGO auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts C-Stadt im Urteil vom 24.01.2019 (- 5 A 113/18 MD -, Seite 8 ff.) und der hierzu ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (B. v. 03.05.2019 - 1 L 41/19 -) verweisen.
  • VG Magdeburg, 07.06.2016 - 15 B 19/16

    Vorläufige Dienstenthebung; Darlegungspflicht des Dienstvergehens durch …

  • VG Magdeburg, 09.07.2018 - 15 B 9/18

    Disziplinarverfahren; Gerichts- und Anwaltskosten; Ermittlung der …

  • VG Magdeburg, 27.08.2014 - 8 B 13/14

    Disziplinarrecht; Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung; …

  • VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 19/10

    Gehaltskürzung bei ungenehmigter Nebentätigkeit

  • VG Magdeburg, 17.09.2015 - 8 B 10/15

    Disziplinarrecht, Einbehaltung von Dienstbezügen; Antrag nach § 61 DG LSA

  • VG Berlin, 02.02.2007 - 80 Dn 59.06

    Vorläufiger Einbehalt von 50% der Bezüge eines Lehrers wegen pornographischer …

  • VG Magdeburg, 19.05.2009 - 8 B 7/09
  • VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15

    Kindergeld und Kindesunterhalt als Einkommen bei der Kürzung von Dienstbezügen

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im …

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im …

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift; …

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von …

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09

    Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines …

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20

    Einbehaltung von Dienstbezügen im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel …

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2005 - 3 ZD 1/05

    Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der angeordneten vorläufigen …

  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 16b DC 11.985

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; teilweise Einbehaltung von …

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 80 SN 1.05

    Abstrakte Anforderungen an die Konkretisierung des Sachverhalts in einer …

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
  • VG Saarlouis, 17.09.2010 - 7 K 238/09

    Entfernung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst bei erpresstem …

  • VG Magdeburg, 28.08.2023 - 15 B 36/22

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors; Einbehalt von Teilen der …

    Rn. 58 b.) Die im Bescheid vorgenommene Verweisung auf die in der Verfügung zur vorläufigen Dienstenthebung angestellte Prognoseentscheidung zum späteren Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme ist zulässig (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss v. 26.10.2022, 15 B 22/22; juris).

    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend nur: VG Magdeburg, Beschluss v. 26.10.2022, 15 B 22/22; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006 - 8 A 17/06; VG Magdeburg, Beschluss v. 19.05.2009 - 8 B 7/09; VG Magdeburg, Beschluss v. 25.02.2015 - 8 B 20/14 ; VG Magdeburg, Beschluss.

  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 29/23

    Unwirksame Entlassung eines Probebeamten wegen charakterlicher Nichteignung - …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 Satz 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 15 B 43/23

    Disziplinarrecht: Vertrauensverlust wegen Verstoß gegen die Impfpriorität; …

    Jedoch darf die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung führen (vgl. zusammenfassend nur: VG Magdeburg, Beschluss v. 26.10.2022, 15 B 22/22; VG Magdeburg, B. v. 27.11.2006 - 8 A 17/06; VG Magdeburg, Beschluss v. 19.05.2009 - 8 B 7/09; VG Magdeburg, Beschluss v. 25.02.2015 - 8 B 20/14 ; VG Magdeburg, Beschluss.
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 55 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 54 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 48 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 47 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 10/23

    Anhörungspflicht vor Erlass der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten auf …

    Für die konkrete Entscheidung im Einzelfall sind grundsätzlich das dienstliche Bedürfnis an der einstweiligen Fernhaltung des Beschuldigten vom Dienst und dessen Recht auf amtsentsprechende dienstliche Beschäftigung abzuwägen (vgl. zum Ganzen nur: VG Magdeburg zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 25.07.2022, 15 B 13/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; Beschl. v. 11.02.2015 - 8 B 19/14 -, juris m. w. N.).

    Rn. 44 Nach der ständigen Rechtsprechung des Disziplinargerichts (vgl. nur zuletzt: Beschl. v. 26.10.2022, 15 B 22/22; Beschl. v. 29.07.2020, 15 B 7/20 ; juris) liegen ernstliche Zweifel an der (materiellen) Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung im Sinne von § 61 Abs. 2 DG LSA vor, wenn die in § 38 Abs. 1 DG LSA tatbestandlich geforderte Prognoseentscheidung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der späteren voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst nicht - oder nicht sorgfältig - vorgenommen wird oder sich diese nicht bestätigt.

  • VG Magdeburg, 06.06.2023 - 15 A 15/22

    Disziplinarverfahren; Aberkennung des Ruhegehalts; Nebentätigkeit während einer …

    Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Beklagten lehnte das erkennende Gericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 26.10.2022 - 15 B 22/22 - MD ab.

    Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 15 B 22/22 MD und 5 A 113/18 MD sowie die beigezogenen Disziplinar- und Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2024 - 10 L 13/23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Tätigkeit als Projektentwickler und …

  • DG Magdeburg, 03.06.2024 - DG 2/24

    Disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Richters wegen Urkundenfälschungen

  • VG Magdeburg, 22.05.2023 - 15 B 27/22

    Disziplinarrecht; Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge; § 63 BDG

  • VG Magdeburg, 15.12.2022 - 15 B 27/22

    Disziplinarrechtliche Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge erst nach …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Magdeburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht