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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.09.2024 - 15 B 74/24   

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https://dejure.org/2024,26396
VG Schleswig, 25.09.2024 - 15 B 74/24 (https://dejure.org/2024,26396)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2024 - 15 B 74/24 (https://dejure.org/2024,26396)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 (https://dejure.org/2024,26396)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 VwGO, § 42 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 8
    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach familiengerichtlicher Entscheidung bei einer (vermeintlich) avisierten Inobhutnahme eines Kindes

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2023 - 3 LB 7/23

    Rechtswidrigkeit einer Inobhutnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2024 - 15 B 74/24
    Der in § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b) SGB VIII angelegte Vorrang familiengerichtlicher Entscheidungen vor einer Inobhutnahme durch Verwaltungsakt steht weder zur Disposition des Jugendamtes noch des Familiengerichts (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2023 - 3 LB 7/23 -, juris Rn. 69 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 06.03.2023 - 15 B 8/23

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2024 - 15 B 74/24
    Damit hat sich der vorliegende Rechtsstreit erledigt, da der Antragstellerin das für eine Fortführung notwendige allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschluss vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, n. v.).
  • VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25

    Aufhebung einer Inobhutnahme im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

    Sofern das Familiengericht bereits in diesem Sinne seine Eingriffskompetenz wahrgenommen hat, dürfte sich ein vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachter Rechtsstreit erledigt haben, da der Antragstellerseite dann das für eine Fortführung notwendige allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschlüsse vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 -, juris Rn. 3 . …und vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, juris Rn. 12 ).
  • VG Schleswig, 20.02.2025 - 15 B 11/25

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Inobhutnahme

    Sofern das Familiengericht bereits in diesem Sinne seine Eingriffskompetenz wahrgenommen hat, dürfte sich ein vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachter Rechtsstreit erledigt haben, da der Antragstellerseite dann das für eine Fortführung notwendige allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschlüsse vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 -, juris Rn. 3 . …und vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, juris Rn. 12 ).
  • VG Schleswig, 29.08.2025 - 15 B 75/25

    Erledigung einer Inobhutnahme nach Entscheidung des Familiengerichts

    Der hierin angelegte Vorrang familiengerichtlicher Entscheidungen vor einer Inobhutnahme durch Verwaltungsakt steht weder zur Disposition des Jugendamtes noch des Familiengerichts (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 20. Februar 2025 - 15 B 11/25 -, juris Rn. 11 ; Beschluss vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 -, juris Rn. 3 . …und Beschluss vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, juris Rn. 12 ; s. auch OVG Münster…, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 12 A 1403/18 -, juris Rn. 40; OVG Schleswig…, Beschluss vom 25. September 2023 - 3 LB 7/23 -, juris Rn. 69 ).
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