Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tariffähigkeit einer Gewerkschaft - Gewerkschaftsbegriff
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tarifautonomie und internationale Gewährleistungen der Koaltionsfreiheit; Nachweis der Tariffähigkeit; Schutzbereich der Koalitionsfreiheit des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG); Regelung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen außerhalb des ...
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.02.1998 - 15 BV 250/96
- LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98
- BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
- BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01
- ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
- ArbG Stuttgart, 15.07.2004 - 21 BV 175/04
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1062 (Ls.)
- BB 2004, 827
- NZA-RR 2004, 540
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78
Deutscher Arbeitnehmerverband
Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
Rn. 66 Bei der Prüfung, ob die Beteiligte zu 2. die vorgenannten Kriterien erfülle, sei die Rechtsprechung des BVerfG vom 20.10.1981 (BVerfGE 58, 233 ff.) zu berücksichtigen, wonach die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung zwar von gewissen Mindestvoraussetzungen abhängig gemacht werden könne, aber keine Anforderungen gestellt werden dürften, die die Bildung und Betätigung einer Koalition unverhältnismäßig einschränkten und so zur Aushöhlung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherten freien Koalitionsbildung und -betätigung führten.Da der Gesetzgeber auf die Normierung der Voraussetzungen für die Gewerkschaftseigenschaft und die Tariffähigkeit verzichtet hat, sind die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht nur befugt, sondern verpflichtet, die unbestimmten Rechtsbegriffe im Wege der Auslegung des Tarifvertragsgesetzes unter Berücksichtigung und insbesondere unter Beachtung des Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen, also gesetzesvertretend die Voraussetzungen für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft selbst näher zu umschreiben (Bundesverfassungsgericht vom 20.10.1981 a.a.O.).
Rn. 136 8. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die nicht durchsetzungsfähigen Koalitionen die Tariffähigkeit aberkennt und damit die Tariffähigkeit anderen durchsetzungsfähigen Gewerkschaften zuweist, sorgt dafür, dass ein funktionsfähiges Tarifsystem zur Verfügung gestellt wird, das dazu beiträgt, den Staat selbst nicht zur sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens zu zwingen und gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen festzusetzen vermeidet (BVerfG vom 20.10.1981 a.a.O.).
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
Zu den besonders geschützten Bereichen der koalitionsmäßigen Betätigung, vom Bundesverfassungsgericht bis zur Aufgabe der Kernbereichslehre als spezifisch koalitionsmäßige Betätigung bezeichnet (BVerfG vom 14.11.1995, E 93, 352 = NZA 1996, 381), gehört auch der Abschluss von Tarifverträgen, durch die die Koalitionen insbesondere Lohn- und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem Bereich eigenverantwortlich regeln, in dem der Staat seine Regelungszuständigkeit weit zurückgenommen hat (E 44, 322 ; E 100, 271 = NZA 1999, 992). - BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
Rn. 107 Wegen der Antragsbefugnis der Antragstellerin, der im Beschlussverfahren zu beteiligenden Arbeitnehmerkoalitionen und deren Spitzenverbände, der Arbeitgeberverbände, deren Spitzenverbände, der öffentlich rechtlichen Innungen und Innungsverbände, wird auf die Ausführungen im Zwischenbeschluss der Kammer vom 19.02.1998 sowie auf die Feststellungen und Ergänzungen insbesondere in Bezug auf den Beteiligten Ziff. 11 in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 06. Juni 2000, Az. 1 ABR 21/99 im Rechtsbeschwerdeverfahren verwiesen. - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
Zu den besonders geschützten Bereichen der koalitionsmäßigen Betätigung, vom Bundesverfassungsgericht bis zur Aufgabe der Kernbereichslehre als spezifisch koalitionsmäßige Betätigung bezeichnet (BVerfG vom 14.11.1995, E 93, 352 = NZA 1996, 381), gehört auch der Abschluss von Tarifverträgen, durch die die Koalitionen insbesondere Lohn- und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem Bereich eigenverantwortlich regeln, in dem der Staat seine Regelungszuständigkeit weit zurückgenommen hat (E 44, 322 ; E 100, 271 = NZA 1999, 992).
- LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14
§ 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz …
Wann eine Vereinigung eine Gewerkschaft ist, sagt Art. 11 EMRK nicht (vgl. BVerfG vom 16.09.1991 - 1 BvR 453/90 - [...]; BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; ArbG Stuttgart Beschluss vom 12. Sept. 2003 - 15 BV 250/96 B [...]).Aus Art. 11 Abs. 1 EMRK lässt sich ebenso wenig wie aus Art. 5 der Europäischen Sozialcharta (ESC) ableiten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei mit europäischem Recht nicht vereinbar (BAG Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - [...]; LAG Hamburg Beschluss vom 21. März 2012 - 3 TaBV 7/11 - [...]; ArbG Stuttgart Beschluss vom 12. Sept. 2003 - 15 BV 250/96 - [...]).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04
Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall
Auf die Beschwerden der Beteiligten Ziff. 2, 3, 9 bis 17 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.09.2003 - 15 BV 250/96 - abgeändert:.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12.09.2003 - 15 BV 250/96 - wird abgeändert.
- ArbG Paderborn, 14.03.2008 - 2 BV 30/07
Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB
Rn. 47 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85; Arbeitsgericht Stuttgart vom 12.09.2003, 15 BV 250/96, NZA -RR 2004, 540).Rn. 168 Zu dem Merkmal der sozialen Mächtigkeit ist mit dem Merkmal der Leistungsfähigkeit der Organisation nicht (primär) die Autorität gegenüber dem sozialen Gegenspieler, sondern vielmehr diejenige gegenüber den eigenen Mitgliedern in Bezug genommen (Arbeitsgericht Stuttgart v. 12.09.2003 - 15 BV 250/96, NZA-RR, 540).
Deshalb geht die Kammer davon aus, dass die Tarifvertragsabschlüsse, die die Antragsgegnerin in den letzten Jahren aufzuweisen hat, nicht wegen ihrer hohen Mitgliederzahl zustande gekommen sind, sondern im Gegenteil wegen einer außerordentlich geringen Mitgliedschaft, die dazu bei der Vorbereitung der Tarifvertragsverhandlungen nicht einmal beteiligt worden ist (Arbeitsgericht Stuttgart v. 12.09.2003 - 15 BV 250/06 - NZA-RR 2004, 540.
- LG Düsseldorf, 15.10.2013 - 7 O 6/12
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung …
Die von der Klägerin angesprochene Entscheidung des ArbG Stuttgarts, das die CGM als nicht tariffähig behandelte (vgl. NZA-RR 2004, S. 540 ff), passt hier nicht.
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| ArbG Stuttgart, 19.02.1998 - 15 BV 250/96 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.02.1998 - 15 BV 250/96
- LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98
- BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
- BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01
- ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
- ArbG Stuttgart, 15.07.2004 - 21 BV 175/04
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01
Verfassungsbeschwerde gegen einen die Rechtskraft eines früheren Beschlusses …
gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 -, b) den Zwischen-Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Februar 1998 - 15 BV 250/96 - . - LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98
Materielle Rechtskraft eines Beschlussses über die Gewerkschaftseigenschaft einer …
Auf die Beschwerde der Christlichen Gewerkschaft Metall (Bet. zu 2) wird der Zwischenbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Februar 1998 - 15 BV 250/96 - abgeändert:.
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