Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2003 - 15 CS 03.1646 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006
Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften
Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzwecks der Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.8.2003 Az. 15 CS 03.1646 und vom 19.11.2004 Az. 15 ZB 04.288). - VG Ansbach, 26.06.2025 - AN 3 K 24.1006
Erfolglose Klage der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Stellplätze
Rn. 36 Auch Festsetzungen über Flächen für Stellplätze und Garagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind nur dann drittschützend, wenn ein entsprechender Wille der Gemeinde feststellbar ist (BayVGH, B.v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris Rn. 19 ff.). - VG München, 29.05.2017 - M 8 K 16.5131
Baugenehmigung für Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage
Auch die Festsetzung von Kfz-Stellplätzen und Tiefgaragenzufahrten sind nicht drittschützend (…vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 2 CS 16.836 - juris Rn. 5; B.v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris 19).
- VG München, 21.08.2012 - M 9 SN 12.3532
Nachbarklage; Befreiungen vom Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme
Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, 4 B 215/95; BayVGH v. 13.8.2003, 15 CS 03.1646, beide ). - VG München, 20.01.2010 - M 9 K 09.2022
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Befreiungen vom Bebauungsplan; …
Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH v. 13.8.2003, Az. 15 CS 03.1646 - juris). - VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3401
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot
Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans). - VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3331
Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage
Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans). - VG München, 20.08.2009 - M 1 SN 09.3402
Rücksichtnahmegebot; Nachbarantrag
Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans). - VG München, 30.04.2009 - M 1 SN 09.1731
Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot; Grenznahe Doppelgarage außerhalb des Bauraums
Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Kriterien zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159). - VG München, 09.04.2009 - M 9 E 09.1251
Baueinstellung; keine Verletzung drittschützender Rechte
Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin grundsätzlich freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH v. 13.08.2003, Az.: 15 CS 03.1646 - Juris). - VG München, 29.07.2008 - M 1 K 07.4844
Zulässigkeit einer Grenzgarage außerhalb des Bauraums
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".