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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.08.2003 - 15 CS 03.1646   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,65235
VGH Bayern, 13.08.2003 - 15 CS 03.1646 (https://dejure.org/2003,65235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2003 - 15 CS 03.1646 (https://dejure.org/2003,65235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2003 - 15 CS 03.1646 (https://dejure.org/2003,65235)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006

    Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften

    Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzwecks der Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.8.2003 Az. 15 CS 03.1646 und vom 19.11.2004 Az. 15 ZB 04.288).
  • VG Ansbach, 26.06.2025 - AN 3 K 24.1006

    Erfolglose Klage der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Stellplätze

    Rn. 36 Auch Festsetzungen über Flächen für Stellplätze und Garagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind nur dann drittschützend, wenn ein entsprechender Wille der Gemeinde feststellbar ist (BayVGH, B.v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 29.05.2017 - M 8 K 16.5131

    Baugenehmigung für Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage

    Auch die Festsetzung von Kfz-Stellplätzen und Tiefgaragenzufahrten sind nicht drittschützend (…vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 2 CS 16.836 - juris Rn. 5; B.v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris 19).
  • VG München, 21.08.2012 - M 9 SN 12.3532

    Nachbarklage; Befreiungen vom Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme

    Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, 4 B 215/95; BayVGH v. 13.8.2003, 15 CS 03.1646, beide ).
  • VG München, 20.01.2010 - M 9 K 09.2022

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Befreiungen vom Bebauungsplan; …

    Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH v. 13.8.2003, Az. 15 CS 03.1646 - juris).
  • VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3401

    Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot

    Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans).
  • VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3331

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage

    Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans).
  • VG München, 20.08.2009 - M 1 SN 09.3402

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarantrag

    Insoweit richtet sich der Nachbarschutz aber ebenfalls nach den Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159 - zur Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans).
  • VG München, 30.04.2009 - M 1 SN 09.1731

    Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot; Grenznahe Doppelgarage außerhalb des Bauraums

    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Kriterien zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (BayVGH v. 13.8.2003 - 15 CS 03.1646 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BVerwG v. 19.9.1986 NVwZ 1987, 409; ebs. VGH Baden-Württemberg v. 8.11.2007 NVwZ-RR 2008, 159).
  • VG München, 09.04.2009 - M 9 E 09.1251

    Baueinstellung; keine Verletzung drittschützender Rechte

    Ob einer bauplanerischen Festsetzung unmittelbar nachbarschützende Wirkung zukommen soll, ist jeweils durch Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, wobei es der Gemeinde als Planungsträgerin grundsätzlich freisteht, eine Festsetzung ausschließlich aus städtebaulichen Gründen oder auch zum Schutz Dritter zu erlassen (BVerwG v. 19.10.1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH v. 13.08.2003, Az.: 15 CS 03.1646 - Juris).
  • VG München, 29.07.2008 - M 1 K 07.4844

    Zulässigkeit einer Grenzgarage außerhalb des Bauraums

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