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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65194
VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858 (https://dejure.org/2011,65194)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2011 - 15 CS 11.1858 (https://dejure.org/2011,65194)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 15 CS 11.1858 (https://dejure.org/2011,65194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag (Wohnhaus im Außenbereich mit Hausbrunnen); einwandige unterirdische Behälter; Ausnahme gemäß § 7 Abs. 2 VawS; Belange der Wasserwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2344

    Biogasanlage; Gebot der Rücksichtnahme (Geruch, Lärm)

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    In den Fällen die der Verwaltungsgerichtshof unter dem 25. Oktober 2010 entschieden habe (Az. 2 CS 10.1237 und 2 CS 10.2344), habe das Vorhaben 250 bis 300 m von der Wohnbebauung entfernt gelegen und die ungünstigste Prognose habe 0, 13 Jahresstunden betragen.

    Rn. 26 Auch durch die Bezugnahme auf die Fälle die der Verwaltungsgerichtshof unter dem 25. Oktober 2010 entschieden hat (Az. 2 CS 10.1237 und 2 CS 10.2344) wird die Immissionsprognose nicht erschüttert.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Die Geruchs-Immissionsrichtlinie in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 (GIRL 2008) kann im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe herangezogen werden (BVerwG vom 19.1.1989 BVerwGE 81, 197/203 ff.; vom 24.1.1992 Buchholz 406.12 § 4a BauNVO Nr. 2), und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt ist (BVerwG vom 28.7.2010 DVBl 2010, 1251).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Zwar hat § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB im Verhältnis zum Wasserrecht eine Art Auffangfunktion mit eigenständigem städtebaulichem Regelungswert (vgl. BVerwG vom 12.4.2001 BayVBl 2002, 245).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Auch auf die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg berufen, denn auch sie entfalten nur nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH vom 20.6.2008 Az. 15 CS 08.1088; ferner auch die von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidungen des VGH BW vom 9.8.2005 Az. 3 S 1216/05 und des OVG Berlin vom 17.10.2003 Az. 2 B 8.01).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Auch auf die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg berufen, denn auch sie entfalten nur nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH vom 20.6.2008 Az. 15 CS 08.1088; ferner auch die von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidungen des VGH BW vom 9.8.2005 Az. 3 S 1216/05 und des OVG Berlin vom 17.10.2003 Az. 2 B 8.01).
  • VGH Bayern, 28.06.1999 - 1 B 97.3174
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    (vgl. BayVGH vom 28.6.1999 Az. 1 B 97.3174 m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 29.06.2009 - 15 CS 09.860

    Beschwerde; Erweiterung einer Biogasanlage; Lärmbeeinträchtigung durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Es ist grundsätzlich zulässig, den Lärmschutz in dieser Weise durch zielorientierte Festlegungen zu regeln (vgl. BayVGH vom 29.6.2009 Az. 15 CS 09.860 m.w.N RdNr. 14).
  • VGH Bayern, 20.06.2008 - 15 CS 08.1088

    Klage gegen Baugenehmigung für den Nachbarn; Antrag auf Anordnung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
    Auch auf die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg berufen, denn auch sie entfalten nur nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH vom 20.6.2008 Az. 15 CS 08.1088; ferner auch die von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidungen des VGH BW vom 9.8.2005 Az. 3 S 1216/05 und des OVG Berlin vom 17.10.2003 Az. 2 B 8.01).
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Rn. 6 Von einer Unbestimmtheit der Baugenehmigung ist auszugehen, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2011 - 15 CS 11.1858 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …

    Ist die Baugenehmigung hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Umstände unbestimmt und deshalb die Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, führt dies im Regelfall zu ihrer Aufhebung (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 12. Februar 2007, a.a.O., LS 2 und Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 15 CS 11.1858 -, juris Rn. 14; HessVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris Rn. 5 f.; OVG NW…, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640, juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Angesichts dessen, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen, sowohl land- oder forstwirtschaftlicher als auch gewerblicher Art, ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.08.1995 - 8 S 1819/95 - BRS 57 Nr. 105, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 7 ME 6/06 - juris; OVG NRW, Urteil vom 25.03.2009 - 7 D 129/07.NE - juris; BayVGH, Beschluss vom 05.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris).
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