Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 02.09.2013 - 15 M 42/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenerinnerung, Vollstreckungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, Auslagenpauschale, Behörde, Einzelnachweis, Post, Telekommunikation, Höhe, Ermessen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 151, VwGO § 162 Abs 2 Satz 3,; VwGO § 165, RVG § 18 Abs 1 Ziff 1
Kostenerinnerung, Vollstreckungsverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, Auslagenpauschale, Behörde, Einzelnachweis, Post, Telekommunikation, Höhe, Ermessen - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung der Pauschale für Post und Telekommunikation durch die Behörde für ein Vollstreckungsverfahren
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 984
Wird zitiert von ... (6)
- VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12
Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO
Ungeachtet dessen kommt es auf die Höhe der tatsächlichen Auslagen selbst dann nicht an, wenn sie nur in einer sehr geringen Höhe angefallen sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. September 2013 - 15 M 42/13 -, juris). - VG München, 05.01.2018 - M 24 M 17.46144
Unbegründete Kostenerinnerung des Bundesamts betreffend die Post- und …
Rn. 29 Die Geltendmachung dieser Pauschale kommt nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier der Beklagten bzw. ihrer Behörde BAMF, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 3.11.2017 - M 26 M 17.4365;… VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12). - VG München, 04.01.2018 - M 24 M 17.48673
Erfolglose Erinnerung des BAMF bzgl. der Festsetzung einer Auslagenpauschale für …
Rn. 28 Die Geltendmachung dieser Pauschale kommt nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier der Beklagten bzw. ihrer Behörde BAMF, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 3.11.2017 - M 26 M 17.4365;… VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12).
- VG München, 14.08.2018 - M 6 M 17.4369
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss einer Kostenbeamtin
Rn. 13 Zwar kommt die Geltendmachung dieser Pauschale wohl nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier dem Antragsgegner, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (VG München, B.v. 12.3.2018, M 6 M 17.4367;… VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12). - VG München, 12.03.2018 - M 6 M 17.4367
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 12 Zwar kommt die Geltendmachung dieser Pauschale wohl nicht in Betracht, wenn der juristischen Person des öffentlichen Rechts, hier dem Antragsgegner, im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens solche Aufwendungen überhaupt nicht entstanden sind (…VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 We - juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.9.2013 - 15 M 42/13 - juris Rn. 8, VG München, B.v. 21.12.2010 - M 11 M 10.3646 - juris Rn.12). - VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 15 K 10771/17
Mehrwertsteuer für Auslagen, analog Einigungsgebühr, Mitwirkung des …
Rn. 3 Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2007- 24 C 06.2426 -, juris, Rn. 18, und Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 1 N 01.1845 - juris, Rn. 10-12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. September 2013- 15 M 42/13 -, n.v.
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