Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Begründung; Bestimmtheit, inhaltliche; Dringende Gründe; Dringlichkeit; Dringlichkeit, besondere; Sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; Vorläufige Anordnung
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Vorläufige Anordnung/Sofortvollzug; Vorläufige Anordnung/Sofortige Vollziehung; Vorläufige Anordnung/Dringlichkeit; Vorläufige Anordnung/Bestimmtheit, inhaltliche; Vorläufige Anordnung/Begründung; Sofortige Vollziehung/Dringlichkeit, besondere; Sofortige ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
Anforderungen an eine vorläufige Anordnung in einer Unternehmensflurbereinigung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach §§ 87ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - RdL 2009, 157 = AUR 2009, 255 und vom 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208 = AUR 2008, 383, jeweils m. w. Nw).Etwaige Mängel bei der Anhörung der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Nds. VwVfG vor dem Erlass der vorläufigen Anhörung sind entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 VwVfG geheilt worden, weil die Antragstellerin im parallel laufenden Widerspruchsverfahren umfassend Gelegenheit hatte, ihre Einwände gegenüber dem Antragsgegner vorzutragen (vgl. zur Heilung von Anhörungsmängeln den Senatsbeschluss vom 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - a. a. O.).
Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7.3.2008, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.4.1986 - 7 S 3361/85 - NVwZ 1986, 490; SächsOVG, Beschluss vom 23.5.2013 - F 7 B 315/13 - zitiert nach juris).
- BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11
Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Dies gilt selbst dann, wenn die Ausbaukarte dem Verwaltungsakt nicht beigefügt war, sie aber dem Teilnehmer bekannt war oder ihm eine Abschrift angeboten wurde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 = juris Rn.11;… Wingerter in Mayr/Wingerter, Flurbg, 9. Auflage 2013, § 88, Rn.7).Sie dient dazu, den Übergang in den durch die Flurbereinigung angestrebten neuen Zustand vorzubereiten und zu sichern sowie die Aufstellung des Plans und die Durchführung des Verfahrens zu erleichtern und zu beschleunigen; insoweit muss mit der Realisierung von Maßnahmen nicht bis zur Aufstellung des Flurbereinigungsplans und seiner Ausführung gewartet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2012, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09
Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach §§ 87ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - RdL 2009, 157 = AUR 2009, 255 und vom 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208 = AUR 2008, 383, jeweils m. w. Nw).
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.1986 - 7 S 3361/85
Flurbereinigungsrecht: vorläufige Anordnungen zum Bau des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (…vgl. Senatsbeschluss vom 7.3.2008, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.4.1986 - 7 S 3361/85 - NVwZ 1986, 490; SächsOVG, Beschluss vom 23.5.2013 - F 7 B 315/13 - zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13
Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (…vgl. Senatsbeschluss vom 7.3.2008, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.4.1986 - 7 S 3361/85 - NVwZ 1986, 490; SächsOVG, Beschluss vom 23.5.2013 - F 7 B 315/13 - zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 22.07.1996 - 15 M 3533/96
Flurbereinigung: Entziehung von Grundstücken; Anordnung, vorläufige; Ausgleichs- …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14
Dabei ist der Erlass der vorläufigen Anordnung nicht auf die für das Unternehmen im engeren Sinne notwendigen Flächen (etwa der Straßenanlagen) beschränkt, sondern auch für Flächen möglich, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft oder vorübergehend als Arbeitsstreifen vorgesehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 22.7.1996 - 15 M 3533/96 - RdL 1996, 305;… Wingerter in Mayr/ Wingerter, FlurbG, a. a. O., § 88 Rd. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2020 - 8 R 4/20
Vorläufige Anordnung über die Besitzregelung im Flurbereinigungsverfahren
Dabei ist der Erlass der vorläufigen Anordnung nicht auf die für das Unternehmen im engeren Sinne notwendigen Flächen (etwa der Straßenanlagen) beschränkt, sondern auch für Flächen möglich, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft oder vorübergehend als Arbeitsstreifen vorgesehen sind (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - juris Rn. 15; SächsOVG…, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - RzF 77 zu § 36 Abs. 1 FlurbG; Beschluss des Senats vom 20. Januar 2020 - 8 R 5/19 -).Eine vorläufige Anordnung setzt daher voraus, dass die Baumaßnahme des Unternehmensträgers zeitnah bevorsteht (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - a.a.O. Rn. 13; SächsOVG…, Beschluss vom 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 - a.a.O. Rn. 11; NdsOVG, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - a.a.O.;… Wingerter/Mayr, a.a.O. § 88 Rn. 11a).
Dass die Gründe für die Dringlichkeit, die den Erlass einer vorläufigen Anordnung nach § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 FlurbG geboten erscheinen lassen, mit denen, die die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO rechtfertigen sollen, im Wesentlichen übereinstimmen, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - a.a.O. Rn. 13; NdsOVG, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - a.a.O.;… Wingerter/Mayr, a.a.O., § 88 Rn. 11a).
- VGH Hessen, 22.09.2020 - 23 C 2081/20 Dabei ist der Erlass der vorläufigen Anordnung nicht auf die für das Unternehmen im engeren Sinne notwendigen Flächen (etwa der Straßenanlagen) beschränkt, sondern auch für Flächen möglich, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft oder vorübergehend als Arbeitsstreifen vorgesehen sind (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 -, juris Rdnr. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 -, RzF 77 zu § 36 Abs. 1 FlurbG).
Eine vorläufige Anordnung setzt daher voraus, dass die Baumaßnahme des Unternehmensträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 - a.a.O. Rn. 13; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 15 MF 18/14 - a.a.O.).
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