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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12833
VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906 (https://dejure.org/2001,12833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2001 - 15 N 97.2906 (https://dejure.org/2001,12833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 15 N 97.2906 (https://dejure.org/2001,12833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 214 ; VwGO § 47 Abs. 5 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Ein Rechtsschutzinteresse ausschließlich an einer Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans ist nicht dargetan und besteht auch nicht mit Blick auf die Rechtskraftwirkung einer im Urteil festgestellten Unwirksamkeit (vgl. BVerwG vom 20.6.2001 Az. 4 BN 21.01, UA S. 8 f.; vgl. hierzu auch Schmidt in NVwZ 2000, 977/982).

    Dessen Anwendungsbereich umfasst auch materielle Fehler im Abwägungsvorgang (vgl. BVerwG vom 20.6.2001 Az. 4 BN 21.01, sowie - zur Vorgängerregelung des § 215 Abs. 3 BauGB a.F. - vom 7.11.1997 NVwZ 1998, 956 ).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Zum anderen begrenzt das Normenkontrollgericht - vergleichbar einer teilweisen Nichtigerklärung bei abtrennbaren Teilen eines Bebauungsplans (vgl. hierzu BVerwG vom 4.6.1991 BVerwGE 88, 268/272) - damit lediglich die Reichweite des festgestellten materiellen Fehlers auf das mögliche und gebotene Maß, um im Interesse der Rechtssicherheit das Ergebnis der gemeindlichen Normsetzung möglichst weitgehend aufrecht zu erhalten.

    Es bestand kein Anlass, dem Antragsteller einen Teil der Kosten gemäß § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuerlegen, da die geltend gemachten Ungültigkeitsgründe der Sache nach zum Erfolg führten (vgl. BVerwG vom 4.6.1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f., und vom 21.11.1980 DVBl 1981, 100 ) kann sich ein Vorhaben selbst dann im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn sich das Vorhaben in solchen Fällen nicht in dem vorgegebenen Rahmen hält (vgl. dazu auch VGH BW vom 21.6.1994 NuR 1995, 196), jedoch weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung bodenrechtliche Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht.

    Eine Hinterlandbebauung auf der Parzelle 122 löst umso weniger städtebauliche "Unruhe" im Sinne einer negativen Entwicklungsrichtung aus (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/387), als die Gebäude beiderseits der Stichstraßen auf FlNr.

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f., und vom 21.11.1980 DVBl 1981, 100 ) kann sich ein Vorhaben selbst dann im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn sich das Vorhaben in solchen Fällen nicht in dem vorgegebenen Rahmen hält (vgl. dazu auch VGH BW vom 21.6.1994 NuR 1995, 196), jedoch weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung bodenrechtliche Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht.

    Das Vorhaben begründet jedenfalls keine bodenrechtlichen Spannungen, insbesondere ist durch eine Bebauung der Parzelle 122 eine unangemessene Verminderung der vorhandenen Freiflächen nicht zu besorgen (vgl. hierzu BVerwG vom 21.11.1980 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.08.1998 - 23 ZB 98.689
    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    "Erschlossen" im Sinne des § 4 WAS/EWS ist ein solches Grundstück jedenfalls dann, wenn zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche, in der die Leitung verlegt ist, und dem Anliegergrundstück ein anderes Grundstück desselben Eigentümers liegt (vgl. BayVGH vom 14.8.1987 Az. 23 B 87.00896, vom 12.1.1990 VGH n.F. 43, 23, und vom 27.8.1998 Az. 23 ZB 98.689).

    Eine dingliche Sicherung durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit zulasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks ist nicht erforderlich, wenn beide Grundstücke im Eigentum derselben Person stehen (vgl. BayVGH vom 27.8.1998 Az. 23 ZB 98.689).

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB als Negativplanung rechtswidrig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht, sondern nur dann, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen und nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 BauR 1991, 165 = BayVBl 1991, 280 , und vom 27.1.1999 BayVBl 1999, 410).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Erlaubt sind damit - unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse - lediglich die bisherigen Nutzungen als Wiese und/oder Obstgarten (vgl. HessVGH vom 18.5.1989 NuR 1991, 238), aber auch die Anlage einer begrünten Fläche, nicht jedoch Anlagen, deren Errichtung eine Konkretisierung des Nutzungszwecks erfordert hätte (vgl. BVerwG vom 16.2.1973 BVerwGE 42, 5/8;… Bielenberg, a.a.O., RdNr. 91 zu § 9 BauGB ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB als Negativplanung rechtswidrig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht, sondern nur dann, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen und nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG vom 18.12.1990 BauR 1991, 165 = BayVBl 1991, 280 , und vom 27.1.1999 BayVBl 1999, 410).
  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Wann sich der Belang der Wohnbedarfsdeckung gegenüber den anderen zu beachtenden Belangen durchsetzt, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG vom 28.6.1993 NVwZ 1994, 291).
  • VGH Bayern, 22.11.1985 - 23 B 83 A.2659

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriffe der "Grünfläche" im BBauG und in der BayBO

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Über die notwendige Klarstellung hinaus, dass keine öffentliche, sondern eine private Grünfläche festgesetzt werden soll und damit die Bebaubarkeit der davon erfassten Grundstücke oder Grundstücksteile ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH vom 22.11.1985 BayVBl 1986, 756 ), fehlt es zwar an einer Konkretisierung des Nutzungszwecks.
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 1 K 3601/96

    Nachträgliche Änderung; Bebauungsplan; Parkanlage; Festsetzung; Bauplanungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 8 S 658/87

    Außenbereich

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche …

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener …

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen …

  • VGH Bayern, 19.10.2000 - 2 B 98.2222

    Bauleitplanung: Grenzen eines Anschlussbebauungsplans für Mischgebiete nach altem …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1994 - 5 S 1366/93

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen unerwünschter Hinterliegerbebauung im …

  • VGH Bayern, 08.11.1999 - 14 N 98.3623

    Bestandsschutz von Gaststätten in Mischgebiet

  • VGH Bayern, 06.12.2000 - 26 N 00.1059
  • VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für …

    Das BauGB enthält keine Regelungen darüber, wann die Erschließung gesichert ist; insoweit sind landesrechtliche Bestimmungen und örtliche Gegebenheiten maßgebend und ferner das, was an ortsüblicher Erschließung erwartet werden kann (BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (…BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13; so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33).

    Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689).

    Das gilt auch im Fall der Eigentümeridentität von Vorderlieger- und Hinterliegergrundstück (BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die notwendigen Erschließungsanlagen bis zur Fertigstellung des Vorhabens funktionsgerecht benutzbar sind und auf Dauer zur Verfügung stehen (…vgl. Wolf in Simon/Busse, BayBO, Art. 4 Rn. 247, 248; BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 1 CS 18.1265

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung

    Für die hier allein vom Prüfumfang der Baugenehmigung gem. Art. 59 BayBO umfasste Sicherung der Erschließung im Sinn des Bauplanungsrechts reicht es aus, wenn das Baugrundstück und das Wegegrundstück im Eigentum der gleichen Person stehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1; U.v. 26.2.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208; BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - BayVBl 2002, 761).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 18.3848

    Zur Erschließung eines Grundstück hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und der …

    Das Baugesetzbuch enthält keine Regelungen darüber, wann die Erschließung gesichert ist; insoweit sind landesrechtliche Bestimmungen und örtliche Gegebenheiten maßgebend und ferner das, was an ortsüblicher Erschließung erwartet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - juris Rn. 26).
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