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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,47498
LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18 (https://dejure.org/2025,47498)
LG Berlin II, Entscheidung vom 02.12.2025 - 15 O 569/18 (https://dejure.org/2025,47498)
LG Berlin II, Entscheidung vom 02. Dezember 2025 - 15 O 569/18 (https://dejure.org/2025,47498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Freunde-Finden-Funktion von Facebook / Meta rechtswidrig - Verarbeitung personenbezoger Daten Dritter ohne Account verstößt gegen DSGVO

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freunde-Finder-Funktion von Facebook rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Freunde-Finder-Funktion von Facebook datenschutzwidrig

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Rn. 58 4. Das Verfahren ist entgegen der Ansicht und des Antrags der Beklagten nicht erneut auszusetzen im Hinblick auf Vorlageverfahren beim EuGH "Bundeskartellamt", Az. C-252/21 und "Schrems", Az. C-446/21.

    Entscheidend für die Anwendung des in Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO genannten Rechtfertigungsgrundes ist nämlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen für die ordnungsgemäße Erfüllung des zwischen ihm und der betroffenen Person geschlossenen Vertrags wesentlich ist und dass daher keine praktikablen und weniger einschneidenden Alternativen bestehen (EuGH, GRUR 2023, 1131 Rn. 98, 99, beck-online).

    Diese Dienste können gegebenenfalls in Form einer gleichwertigen Alternative an ihn erbracht werden, die nicht mit einer solchen Personalisierung verbunden ist, so dass diese nicht objektiv unerlässlich ist, um einen Zweck zu verwirklichen, der notwendiger Bestandteil der Dienste ist (EuGH GRUR 2023, 1131 Rn. 101-104, Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt, beck-online).

    Für den Kunden selbst erweist sich dieses Angebot allenfalls als praktisch, aber gerade nicht als Maßnahme zur Erfüllung eines Vertrags (vgl. EuGH GRUR 2023, 1131, Rn. 101-104, Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt, beck-online).

    Rn. 78 Im Übrigen ist die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Online-Aktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von Meta Platforms Ireland aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird" (EuGH, GRUR 2023, 1131, Rn. 115-118, Meta Platforms Inc. ua/Bundeskartellamt, beck-online).

  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17

    Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Die Beklagte ist in Irland ansässig und hat somit ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats (BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 22, juris).

    Zu den unerlaubten Handlungen gemäß Art. 7 Nr. 2 Brüssel-la-VO zählen auch unerlaubte Wettbewerbshandlungen, wie sie Gegenstand des Unterlassungsantrags zu 1.1 sind (BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 23, juris).

    Zur Begründung wird auf die Leitentscheidung des BGH verwiesen ((BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 26 - 27, juris unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Der Bundesgerichtshof ist dem mit Urteil vom 27.03.2025 (BGH I ZR 186/17 - App-Zentrum III - juris, Tz. 33) gefolgt.

    Auch der BGH legt dieses Merkmal großzügig aus (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 36, juris).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Der Europäische Gerichtshofs hat diese umstrittene Rechtsfrage mit Urteil vom 28.04.2022 - C-319/20 - für die Rechtspraxis geklärt und entschieden, dass die DSGVO in Bezug auf die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden keine abschließende Regelung darstelle und dass nationale Regelungen wie das bei Inkrafttreten der DSGVO bestehende UWG und das UKlaG als Grundlage einer Verbandsklage ergänzend herangezogen werden können.

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung des Angebots "Freunde finden ist.

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920, Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Beanstandet der Kläger in einem solchen Fall eine wettbewerbliche Handlung unter mehreren Gesichtspunkten, überlässt er es bei einem Erfolg der Klage dem Gericht zu bestimmen, auf welchen Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 -, BGHZ 194, 314-339, Rn. 24).

    Naturgemäß muss der Kläger einen Teil der Kosten tragen, wenn er nicht mit allen Klageanträgen Erfolg hat (BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 -, BGHZ 194, 314-339, Rn. 24 - 25).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Zur Begründung wird auf die Leitentscheidung des BGH verwiesen ((BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 26 - 27, juris unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung des Angebots "Freunde finden ist.

  • EuGH, 11.07.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Rn. 39 Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Verletzung der Rechte einer Person "anlässlich einer Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht" und auf einer Missachtung einer Pflicht beruht, die dem Verantwortlichen nach der Verordnung obliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 11.07.2024 - C-757/22, GRUR 2024, 1357 Rn. 65 - Meta Platforms Ireland (App-Zentrum II)).

    Nach Auffassung des EuGH muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. im Einklang mit den in Art. 5 DS-GVO aufgestellten Grundsätzen zur Verarbeitung solcher Daten stehen und die in Art. 6 DS-GVO genannten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen (EuGH, Urteil vom 11.07.2024 - C-757/22, GRUR 2024, 1357 Rn. 49 - Meta Platforms Ireland (App-Zentrum II)).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung des Angebots "Freunde finden ist.
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (…vgl. nur BGHZ 156, 126 [131] = GRUR 2004, 151, juris, Rn. 19 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 12 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III) und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (…BGH GRUR 2019, 627 Rn. 15, Deutschland-Kombi, beck-online).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (vgl. nur BGHZ 156, 126 [131] = GRUR 2004, 151, juris, Rn. 19 - Farbmarkenverletzung I;… BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 12 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III) und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (…BGH GRUR 2019, 627 Rn. 15, Deutschland-Kombi, beck-online).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (…vgl. nur BGHZ 156, 126 [131] = GRUR 2004, 151, juris, Rn. 19 - Farbmarkenverletzung I;… BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 12 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III) und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2019, 627 Rn. 15, Deutschland-Kombi, beck-online).
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