Rechtsprechung
| LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Anerkennung der vom "Tribunal de Premiere Instance des Bouake" ausgesprochenen Adoption eines Angenommenen ist wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre public zurückzuweisen; Zulässigkeit der Ablehnung einer ivorischen Adoptionentscheidung wegen fehlenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
FGG § 16a
Kindschaftsrecht --> Adoption; Allgemeine Lehren --> Ordre public
Verfahrensgang
- AG Hamm, 13.02.2008 - XVI 61/07
- LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
Anerkennung einer ausländischen Adoption
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung getroffen würde (vgl. LG Dresden, JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).
Insbesondere gibt das Anerkennungsverfahren keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre public orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).
- KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Hierbei handelt es sich zwar um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist; eine ordre public-Widrigkeit ist danach nicht schon dann gegeben, wenn ein deutsches Gericht nach - selbst zwingendem - deutschen Recht anders zu entscheiden gehabt hätte, sondern vielmehr erst dann, wenn die Anerkennung der ausländischen Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (…vgl. insg. Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 16 a Rdnr. 7-8, 20; Weitzel, NJW 2008, 186 ff.; KG NJOZ 2006, 2655 ff.).Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).
- LG Potsdam, 04.10.2007 - 5 T 133/07
Auslandsadoption: Anerkennung einer türkischen Adoptionsentscheidung
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Für die Frage, ob gleichwohl ein Adoptionsbedürfnis besteht, reicht nicht allein ein Vergleich zwischen den materiellen Lebenslagen der leiblichen und der Adoptiveltern und zwischen den Zukunftsperspektiven aus, die sie dem Kind bieten können (…Palandt/ Diederichsen, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1741 Rdnr. 3; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, BeckRS 2008, 11991; BVerfG NJW 1968, 2233).Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung getroffen würde (vgl. LG Dresden, JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Für die Frage, ob gleichwohl ein Adoptionsbedürfnis besteht, reicht nicht allein ein Vergleich zwischen den materiellen Lebenslagen der leiblichen und der Adoptiveltern und zwischen den Zukunftsperspektiven aus, die sie dem Kind bieten können (…Palandt/ Diederichsen, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1741 Rdnr. 3; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, BeckRS 2008, 11991; BVerfG NJW 1968, 2233). - BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Adoption - Adoptionsrechtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für die in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (BVerfG FPR 2002, 264). - LG Frankfurt/Main, 31.10.2008 - 9 T 295/08
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08). - OLG Celle, 11.04.2008 - 17 W 3/08
- LG Lüneburg, 31.01.2007 - 3 T 14/07
- AG Köln, 16.12.2013 - 327 F 20/13 Eine Anerkennung ist demnach ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung eine Kindeswohlprüfung nicht oder nur unzureichend stattgefunden hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, 4 UF 185/10; OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2011, 17 UF 98/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2011, 11-1 UF 169/10; speziell zu einer ivorischen Adoption: LG Dortmund, Beschluss vom 07.12.2009, 15 T 71/08).
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche für eine Adoption entscheidungserheblichen Umstände zu berücksichtigen sind, die seit dem Erlass der ausländischen Entscheidung bis zu deren Anerkennung aufgetreten sind, denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung getroffen würde (OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, 4 UF 185/10; LG Dortmund, Beschluss vom 07.12.2009, 15 T 71/08 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 31.05.2010 - 25 T 524/09
Erforderlichkeit der Einwilligung der leiblichen Eltern vor einer Adoption im …
Für die Frage, ob gleichwohl ein Adoptionsbedürfnis besteht, reicht allein ein Vergleich zwischen den materiellen Lebenslagen der leiblichen und der Adoptiveltern und zwischen den Zukunftsperspektiven, die sie dem Kind bieten können, nicht aus (vgl. BVerfG NJW 1968, 2233; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Dezember 2009, Az.: 15 T 71/08 mit Hinweis auf LG Potsdam, Beschluss vom 4. Oktober 2007 in: BeckRS 2008, 11991). - LG Rostock, 08.07.2010 - 3 T 53/10
Anerkennungsfähigkeit einer ukrainischen Adoptionsentscheidung
Die Prüfung des Kindeswohls erfordert auch eine Prüfung der Elterneignung, die durch die entsprechenden Stellen am Lebensmittelpunkt der Annehmenden zu erfolgen hat (vgl. OLG Celle, FamRZ 2008, 1109; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1078; Beschluss des LG Karlsruhe vom 08.08.2006, Az. 11 T 176/06, veröffentlicht in juris; Beschluss des LG Dortmund vom 07.12.2009, Az. 15 T 71/08, veröffentlicht in juris; Beschluss des LG Frankfurt vom 31.10.2008, Az. 2-9 T 295/08, veröffentlicht in juris; Beschluss des LG Dresden vom 26.01.2006, Az. 2 T 1208/04, JAmt 2006, 360; Beschluss des LG Stuttgart vom 09.09.2008, Az. 1 T 96/07, veröffentlicht in juris). - AG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 F 23/10 Für die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoptionsentscheidung ist daher zwingend erforderlich, dass diese sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die konkrete Adoption dem Kindeswohl entspricht, ob also ein Adoptionsbedürfnis vorliegt, die Elterneignung der Annehmenden gegeben ist und eine Eltern-Kind-Beziehung bereits entstanden bzw. ihre Entstehung zu erwarten ist (LG Dortmund, Beschluss 07.12.2009, 15 T 71/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.05.2009, 20 W 472/08).
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