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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64625
OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20 (https://dejure.org/2021,64625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2021 - 15 U 10/20 (https://dejure.org/2021,64625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2021 - 15 U 10/20 (https://dejure.org/2021,64625)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Denn ein Vertrag ist so auszulegen, dass er keinen widersprüchlich erscheinenden, sondern einen durchführbaren Inhalt hat und das Gebot der interessengerechten Auslegung Berücksichtigung findet (BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

    Auch eine möglicherweise bereits zuvor bestehende einseitige Erwartungshaltung des Herrn A., am Erfolg der jeweiligen Produktentwicklung zu partizipieren und nicht nur den bloßen Entwicklungsaufwand vergütet zu bekommen, stünde der Annahme einer Übertragung der Rechte an der Erfindung auf die Beklagte zu 1) nicht entgegen, da ein etwaiger innerer Wille, der dem Vertragspartner nicht durch äußere Umstände erkennbar gemacht wird, für die Auslegung des Vertrages unbeachtlich ist (BGH, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).

  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Allerdings gilt dies nur, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zugrunde liegen, nicht ausdrücklich oder konkludent etwas anderes ergibt (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff).

    Maßgeblich ist dabei aber stets der Inhalt der Absprachen zwischen den Parteien (vgl. BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit).

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Rn. 179 Selbst wenn man aber aufgrund der Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter erleichterten Bedingungen im Rechtsverkehr zwischen zwei Unternehmern (vgl. hierzu: BGH, NJW 1985, 1838, 1839) davon ausgehen wollte, dass die Regelung zu den Patentanmeldungen mit "außergewöhnlicher Schöpfungshöhe" jedenfalls nach dem 12.02.2009 wirksam in die nachfolgende Vertragsbeziehung einbezogen war, so kann diese Einbeziehung keine Rückwirkung entfalten und daher zumindest für das K.-Projekt keine Anwendung finden.
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Maßgeblich ist dabei aber stets der Inhalt der Absprachen zwischen den Parteien (vgl. BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 29/15

    Vergütung eines freien Mitarbeiters für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Für außergewöhnliche Leistungen eines freien Mitarbeiters, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, gebührt ihm auch ohne besondere Absprache in der Regel eine Vergütung (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016, 6 U 29/15).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Rn. 185 § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn zwischen den Parteien eine Sonderrechtsbeziehung gleich welcher Art besteht und es die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 23.06.2016, I-2 U 71/11 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Dabei sind auch die Begleitumstände zu berücksichtigen, wie etwa Äußerungen gegenüber anderen Personen oder auch das dem Vertragsschluss nachfolgende Verhalten von Beteiligten, soweit es Rückschlüsse auf den Vertragswillen erlaubt (BGH, NJW-RR 1997, 238; BGH, NJW 2005, 3205, 3207).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Allerdings gilt dies nur, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zugrunde liegen, nicht ausdrücklich oder konkludent etwas anderes ergibt (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, NJW-RR 2021, 189; BGH, NJW-RR 2020, 503 - Konkretisierungsmaßstab).
  • OLG München, 31.03.2015 - 15 U 2227/14

    Zulässige Beteiligung des Rechtsanwalts am Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20
    Erfolgen sie als verdeckte Zahlungen oder werden sie (beispielsweise) als Gewinnausschüttungen deklariert, kann dies entsprechende Ausgleichsansprüche auslösen (vgl.: OLG München, NJW-RR 2015, 1333).
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88

    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH …

  • BGH, 29.10.1996 - XI ZR 319/95

    Darlehensvertrag als Scheingeschäft

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16

    Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und …

  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines …

  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe …

  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Richtigerweise sind die dort behandelten Fragen jedoch jeweils nur solche der (außer Zweifel stehenden) Subsidiarität des Instituts der Geldentschädigung, gehen in der aufgezeigten Abwägungsentscheidung auf Grund aller Umstände des Einzelfalls auf und sind mithin kein eigenständiges (weiteres) Prüfungsmerkmal (vgl. auch bereits Senat v. 28.10.2019 - 15 U 185/19, n.v.; v. 21.04.2020 - 15 U 10/20, n.v. und zuletzt Senat v. 27.08.2020 - 15 U 185/19, n.v., S. 16 [n.rkr.]).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2025 - 2 U 1/24

    Schutzfähigkeit des Streitpatents "Schweißvorrichtung zum Aufschweißen von Bolzen …

    In diesem Fall geht die materielle Berechtigung auf den Rechtsnachfolger des Erfinders über (BGH, GRUR 1982, 95 - Pneumatische Einrichtung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.04.2021 - I-15 U 10/20, GRUR-RS 2021, 56276 Rn. 66 - Modulares Gepäcksystem).

    Rn. 96 Die für die Vindikation erhebliche Vorfrage, wer aufgrund des zwischen den - in Deutschland ansässigen - Parteien abgeschlossenen Dienstvertrags die Rechte an der Erfindung erlangt hat und deshalb zur Anmeldung von Schutzrechten berechtigt war, ist gemäß Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO (VO (EG) 593/2008) nach deutschem Recht zu beantworten (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2022 - I-2 U 26/21, GRUR-RS 2022, 2267 Rn. 98 - Schienentransportsystem; Urt. v. 29.04.2021 - I-15 U 10/20, GRUR-RS 2021, 56276 Rn. 68 - Modulares Gepäcksystem).

    Allerdings kann sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zugrunde liegen, ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes ergeben, insbesondere eine Pflicht, die Erfindung dem Dienstherrn anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, GRUR 1960, 182 - Spanlose Verformung; GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.04.2021 - I-15 U 10/20, GRUR-RS 2021, 56276 Rn. 72 - Modulares Gepäcksystem;… Benkard PatG/Melullis, 12. Aufl. 2023, PatG § 6 Rn. 77;… vgl. auch Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindungen, 7. Aufl. 2020, Abschn. C Rn. 56).

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …

    Richtigerweise ist dies jedoch allein Frage der (außer Zweifel stehenden) Subsidiarität des Instituts der Geldentschädigung; die dort behandelten Fragen gehen in der oben aufgezeigten Abwägungsentscheidung auf Grund aller Umstände des Einzelfalls auf und sind mithin kein eigenständiges (weiteres) Prüfungsmerkmal (vgl. bereits Senat v. 28.10.2019 - 15 U 185/19, n.v.; v. 21.04.2020 - 15 U 10/20, n.v.).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2023 - 4b O 51/22
    Allerdings gilt dies nur, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zugrunde liegen, nicht ausdrücklich oder konkludent etwas Anderes ergibt (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.04.2021, 15 U 10/20, Rn. 125 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.02.2025 - 4 U 2/25
    Dies wird etwa angenommen, wenn der Rechtsanwalt allein oder mehrheitlich gesellschaftlich beteiligt ist (vgl. KG, Urteil vom 05.11.2002 - 13 U 31/02, BeckRS 2002, 30291741 bei Beteiligung von 90%; OLG München, Schlussurteil vom 10.05.2012 - 23 U 4635/11, NJW 2012, 2207 bei Beteiligung von 3/4; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.04.2021 - 15 U 10/20, GRUR-RS 2021, 56276 Rn. 60 ablehnend bei (Minderheits-)Beteiligung von 10%;… Hartung/Scharmer/Peitscher, 8. Aufl. 2022, BRAO § 49b Rn. 74).
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