Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11, 15 U 125/11, 15 U 126/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator
- internet-law.de (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Medienberichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandelung - Berichte über privaten Lebensbereich eines Angeklagten nur eingeschränkt möglich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung
- lto.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseberichte von Gerichtsverhandlungen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht - Bericht aus der Gerichtsverhandlung
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
(Presse-)Berichterstattung über Kachelmann-Prozess nicht uneingeschränkt zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Uneingeschränkte Berichterstattung aus dem Gerichtssaal kann unzulässig sein
- hoecker.eu (Kurzinformation)
Kachelmann
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten
- hoecker.eu (Kurzinformation)
In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor
- juraforum.de (Kurzinformation)
Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig - Öffentlichkeit eines Gerichtssaales ist nicht mit Wirkung der Veröffentlichung in den Medien zu vergleichen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2012)
Nach den Berichten über das Strafverfahren: Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse
Sonstiges
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11, 15 U 125/11, 15 U 126/11
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
- BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12
Papierfundstellen
- MMR 2012, 768
- ZUM 2012, 330
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).Rn. 63 Bei den zulässigen Inhalten der Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens ist zwar zu berücksichtigen, dass er sich unter Umständen nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat (BVerfG NJW 2009, 3357, 3358).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Rn. 42 Die beanstandeten Äußerungen tangieren den Kläger grundsätzlich in seinem über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zwar in der Ausprägung der Intimsphäre, die den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit erfasst und als Ausprägung des engsten Persönlichkeitsbereichs den stärksten Schutz vor Angriffen Dritter bietet; der Intimsphäre sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzuordnen (BVerfG NJW 2008, 39, 42 m. w. N.;… Wenzel, Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 5 Rn 47 m. w. N.).Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco). - BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Vielmehr ist - was den letztgenannten Aspekt betrifft - "Medienöffentlichkeit ein Aliud gegenüber Saalöffentlichkeit" (BVerfG NJW 2001, 1633, 1636 - Gerichtsfernsehen, n-tv). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten). - BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten). - BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07
Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Denn bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht handelt es sich nicht um eine statische, für alle Zeiten feststehende Größe, vielmehr hängt sein Bestand von der tatsächlichen Anerkennung durch die Öffentlichkeit ab; allerdings gilt auch insofern der Grundsatz, dass der Verweis auf das - möglicherweise - rechtswidrige Verhalten eines Dritten den Störer nicht entlasten kann (BVerfG NJW 2010, 1195, 1197). - BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08
Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Im reinen Parteiprozess ist die Angabe der ladungsfähigen Anschrift geboten, um den Kläger zu Terminen laden zu können; bei anwaltlicher Vertretung wird durch die Angabe der Adresse dokumentiert, dass er sich möglichen nachteiligen Folgen, etwa einer Kostenpflicht stellt; auch im Anwaltsprozess muss er zudem bei Anordnung des persönlichen Erscheinens bereit sein, dem Folge zu leisten (BGH, Beschluss vom 01.04.2009, XII ZB 46/08, zitiert gemäß juris-Dokument Rn 11). - LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger …
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen …
- LG Köln, 16.06.2011 - 28 O 392/10
Verbot für Jörg Kachelmann dem FOCUS die abermalige Verbreitung angeblich intimer …
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Rn. 6 Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZUM 2012, 330 veröffentlicht ist, hat die Klage als zulässig angesehen. - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 956/10, Anlage K 23), das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 123/11, Anlage K 24) und den Beschluss des BGH vom 24.6.2013 (Az. VI ZR 93/12, Anlage K 25) Bezug genommen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).Rn. 69 Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.
Der von den Parteien im weiteren Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).Rn. 68 Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.
Der von den Parteien im Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.
- OLG München, 21.05.2025 - 18 U 842/25
Unterlassung der Veröffentlichung der identifizierenden Bildberichterstattung …
Deshalb wurde hierdurch ungeachtet der vorherigen Verbreitung des "Sylt-Videos" noch ein berechtigtes Interesse der Verfügungsklägerin verletzt, so dass die Veröffentlichung durch die Verfügungsbeklagte unzulässig war (…siehe dazu z.B. Burkhardt/Peifer in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 5, Rn. 43 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 14.02.2012 - I-15 U 123/11, juris Rn. 51 ff.).
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| OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 126/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator
- internet-law.de (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung
- lto.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Verdachtsberichterstattung - was und wie darf aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung berichtet werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten
- hoecker.eu (Kurzinformation)
In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor
- juraforum.de (Kurzinformation)
Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten
- 123recht.net (Pressemeldung)
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann
Sonstiges
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10
- OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 126/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).Rn. 68 Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.
Der von den Parteien im Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).Rn. 64 Bei den zulässigen Inhalten der Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens ist zwar zu berücksichtigen, dass er sich unter Umständen nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat (BVerfG NJW 2009, 3357, 3358).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Rn. 44 Die beanstandeten Äußerungen tangieren den Kläger grundsätzlich in seinem über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zwar in der Ausprägung der Intimsphäre, die den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit erfasst und als Ausprägung des engsten Persönlichkeitsbereichs den stärksten Schutz vor Angriffen Dritter bietet; der Intimsphäre sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzuordnen (BVerfG NJW 2008, 39, 42 m. w. N.;… Wenzel, Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 5 Rn 47 m. w. N.).Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10
Kachelmann geht erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 951/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 26 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.06.2011 - AZ: 28 O 951/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco). - BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Vielmehr ist - was den letztgenannten Aspekt betrifft - "Medienöffentlichkeit ein Aliud gegenüber Saalöffentlichkeit" (BVerfG NJW 2001, 1633, 1636 - Gerichtsfernsehen, n-tv). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten). - BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07
Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Denn bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht handelt es sich nicht um eine statische, für alle Zeiten feststehende Größe, vielmehr hängt sein Bestand von der tatsächlichen Anerkennung durch die Öffentlichkeit ab; allerdings gilt auch insofern der Grundsatz, dass der Verweis auf das - möglicherweise - rechtswidrige Verhalten eines Dritten den Störer nicht entlasten kann (BVerfG NJW 2010, 1195, 1197). - BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
- BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08
Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10
Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e. …
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Rn. 203 handelt es sich, wie der Senat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 15 U 126/11 ausgeführt hat, um rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen. - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 951/10, Anlage K32) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 126/11, Anlage K33) Bezug genommen. - OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Rn. 197 handelt es sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 14.2.2012 (15 U 126/11) ausgeführt hat, um rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen. - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
Rn. 215 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 951/10, Anlage K32) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 126/11, Anlage K33) Bezug genommen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Sie ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der Herausgeberin der C-Zeitung (LG Köln, 28 O 951/10; OLG Köln, 15 U 126/11).
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