Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozessrecht: Ablauf der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung bei einem unzuständigen Gericht, das vorher mit der Sache nicht befasst war
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 85 Abs. 2 ZPO; § 233 ZPO; § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG
Nichtzulassung einer Berufung aufgrund eines Fristversäumnisses wegen Einlegung des Rechtsmittels bei dem unzuständigen Gericht; Anforderungen für das Vertrauen des Rechtsmittelführers in die Weiterleitung des Rechtsmittels von dem nicht zuständigen an das zuständige ... - Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 233
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung - fristwahrende Berufungseinlegung bei unzuständigem Gericht; Vertrauen auf Weiterleitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GVG § 119; ZPO § 85; ZPO § 97; ZPO § 233; ZPO § 522
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtzulassung einer Berufung aufgrund eines Fristversäumnisses wegen Einlegung des Rechtsmittels bei dem unzuständigen Gericht; Anforderungen für das Vertrauen des Rechtsmittelführers in die Weiterleitung des Rechtsmittels von dem nicht zuständigen an das zuständige ...
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 21.12.2006 - 6 C 5/06
- AG Osnabrück, 21.12.2006 - 6c 5/06
- OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1036
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
So hat das Bundesverfassungsgericht das Gericht, das im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache befasst war, zur Weiterleitung fehlerhaft bei ihm eingereichter Rechtsmittelschriften für verpflichtet erachtet, weil diesem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt sei und daher die Ermittlung des richtigen Adressaten keinen besonderen Aufwand verursache (BVerfGE 93, 99, 114 f.).Eine Partei kann zudem allenfalls dann auf eine Weiterleitung ihres Schriftsatzes innerhalb der jeweiligen Frist vertrauen, wenn die fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 93, 99, 115).
- BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Zwar kann das - unzuständige - Gericht unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs der Partei auf ein faires Verfahren verpflichtet sein, von sich aus fristgebundene Schriftsätze an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG NJW 2001, 1343). - BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441). - BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441). - BGH, 09.07.1986 - IVa ZB 9/86
Unzuständiges Gericht - Schriftsatz - Weiterleitung - Falsche Adressierung - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 15 U 25/07
Es bedeutete eine Überspannung der Fürsorgepflicht, jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 2 EEG
Stromeinspeisung: Voraussetzungen einer erhöhten Vergütung nach EEG bei einer Fotovoltaikanlage; ausschließliches Angebrachtsein an einem Gebäude bei Ableitung des Gewichts des Moduls über einen Mast mit eigenem Fundament - Judicialis
EEG § 11
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Keine erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für Modulbäume
- rechtsportal.de
EEG § 11
Zu den Voraussetzungen einer Vergütung nach dem EEG - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Vergütung nach dem Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) für eine Einspeisung von Strom in das Netz eines öffentlichen Stromversorgers; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Leistung einer erhöhten Vergütung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 06.12.2006 - 9 O 1622/06
- OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 15 U 66/07
Vergütungen nach § 11 EEG 2004 für eingespeisten Solarstorm
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2007 - 15 U 25/07
Denn auch insoweit dürfte zu verlangen sein, dass es sich nicht um eine physikalisch wirkungslose und konstruktiv völlig überflüssige Befestigung handelt (vgl. Hinweisbeschluss des Senats im Parallelverfahren 15 U 66/07).
- BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07
Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude …
b) Die geforderte ausschließliche Anbringung der Anlage an oder auf einem Gebäude wird in der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur dahin definiert, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht notwendig jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2007, 415, 416 [14. Zivilsenat]; OLGR 2008, 753, 754 [15. Zivilsenat]; LG Kassel, RdE 2007, 136, 137; ZUR 2008, 309, 310; AG Fritzlar, ZNER 2005, 333, mit zustimmender Anmerkung Hock/Held;… Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 37;… Müller in: Danner/Theobald, Energierecht (Stand 2008), § 11 EEG Rdnr. 34). - OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 15 U 66/07
Vergütungen nach § 11 EEG 2004 für eingespeisten Solarstorm
Rn. 56 Die ausschließliche Anbringung im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 1 EEG 2004 setzt nämlich voraus, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07; OLG Frankfurt, Urteile vom 1.11.2007 - 15 U 25/07 und 5.6.2007 - 14 U 4/07).Daraus folgt zugleich, dass das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bilden muss, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist". (Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 313/07; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 1.11.2007 - 15 U 25/07).
- OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 15 U 34/07
Erhöhte Vergütung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 EEG 2004 für mit …
Von einer ausschließlichen Anbringung kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn die Photovoltaikanlage ohne Verbindung und Befestigung am Gebäude so nicht bestehen kann, was durch die Hilfsüberlegung zu klären ist, ob bei Wegfall des Gebäudes die Anlage für sich bestehen bleiben kann oder nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07 -, juris, Rn. 13 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. November 2007- 15 U 25/07 -, juris, Rn. 26 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).
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