Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
HGB § 9 Abs. 1; ; JVKostO § 8; ; SGB X § 64 Abs. 1; ; SGB X § 64 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 9 Abs. 1; JVKostO § 8; SGB X § 64 Abs. 1 und 2
Keine Zulassung einer Krankenkasse zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als gebührenbefreiter Nutzer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als gebührenbefreiter Nutzer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch einer gesetzlichen Krankenkasse auf Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als gebührenbefreiter Nutzer; Geltendmachung einer im Einzelfall bestehenden Kostenbefreiung im Verfahren nach § 13 JVKostO; Gewährung von Wiedereinsetzung in den ...
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 124
- Rpfleger 2008, 368
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03
Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).
- BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
Gleichwohl führt diese weite Auslegung nicht dazu, dass den Sozialleistungsträgern eine umfassende persönliche Kostenfreiheit zusteht (vgl. BGH FamRZ 2006, 411 = NJW-RR 2006, 717 zu § 64 Abs. 3 SGB X;… OLG Düsseldorf RPfleger 1981, 456 für die Zwangsvollstreckung von Forderungen, OLG Karlsruhe a.a.O. für die Eintragung einer Sicherungshypothek). - BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85
Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger - …
- BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576). - BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590). - BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92
Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80
Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576). - BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576). - BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 13/94
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
Sie ist eine rechtsfähige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 29 Abs. 1 SGB IV), nicht aber eine nach den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder für Rechnung des Bundes oder eines Landes verwaltete öffentliche Anstalt, wie es § 8 Abs. 1 JVKostO verlangt (Vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 04.12.2006, 10 W 1202/06; BayObLGZ 1994, 63, 65).
- OLG Hamm, 16.04.2014 - 15 VA 7/13
Gebühren für die Nutzung desRegisterportals durch ein Jobcenter in Hamburg
Rn. 9 Die Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bedarf nur einer entsprechenden Anmeldung (Senat FGPrax 2008, 124; Noack NZG 2006, 801, 803).Eine besondere, auf die einzelne Abfrage bezogene Gebührenbefreiung, die sich hier häufig aus § 64 SGB X ergeben wird, genügt insoweit nicht (Senat FGPrax 2008, 124).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 24/21
Erhebng einer Festgebühr für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten …
Sie gilt dagegen nicht, wenn das Verfahren wie hier von einer anderen Behörde durchgeführt worden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1987 - 8 C 70/85 - juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschl. v. 19.02.2008 - 15 VA 16/07 - juris Rn. 19).Rn. 33 Die Einziehung von Beiträgen und ähnlichen Forderungen der Behörden der Sozialversicherung fällt jedoch nicht unter die sachliche Befreiung des § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X (…vgl. Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl. 2022, Anhang "Lexikon des Bundes- und Landesrechts", Stichwort "Sozialrechtliche Verfahren";… KassKomm/Mutschler, 118. EL März 2022, SGB X § 64 Rn. 10;… Littmann in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 64 SGB X Rn. 16; OLG Hamm, Beschl. v. 19.02.2008 - 15 VA 16/07 - juris Rn. 20;… LG Koblenz, Beschl. v. 18.12.2019 - 2 T 38/19 - juris Rn. 9).
- OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 VA 4/11
Gebühren für die Nutzung des gemeinsamen Registerportals der Länder durch ein …
Rn. 13 Die Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bedarf nur einer entsprechenden Anmeldung (Senat FGPrax 2008, 124; Noack NZG 2006, 801, 803).Dieser Gesichtspunkt begründet den tragenden Unterschied zu der Behandlung einer Gebührenbefreiung nach § 64 Abs. 2 S. 1 SGB X, die einen inneren Zusammenhang zwischen der erteilten Auskunft aus dem Register und einer Leistungsgewährung erfordert und deshalb nach der eingangs herangezogenen Entscheidung des Senats (FGPrax 2008, 124) nicht als allgemeine Gebührenbefreiung des Sozialversicherungsträgers verstanden werden kann.
- OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 VA 5/11
Gebührenfreiheit der Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren
Rn. 13 Die Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bedarf nur einer entsprechenden Anmeldung (Senat FGPrax 2008, 124; Noack NZG 2006, 801, 803).Dieser Gesichtspunkt begründet den tragenden Unterschied zu der Behandlung einer Gebührenbefreiung nach § 64 Abs. 2 S. 1 SGB X, die einen inneren Zusammenhang zwischen der erteilten Auskunft aus dem Register und einer Leistungsgewährung erfordert und deshalb nach der eingangs herangezogenen Entscheidung des Senats (FGPrax 2008, 124) nicht als allgemeine Gebührenbefreiung des Sozialversicherungsträgers verstanden werden kann.
- OLG Naumburg, 27.01.2011 - 2 Wx 42/10
Gerichtskostenbefreiung für einen Sozialhilfeträger: Gerichtliche Auskunft über …
Rn. 15 aa) Der vorausgesetzte Anlass verlangt einen inneren Zusammenhang mit der gesetzlichen Tätigkeit des Sozialhilfeträgers (OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2008, 15 VA 16/07, Rpfleger 2008, 368; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.11.2005, IX ZR 189/02, NJW-RR 2006, 717, zu § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X). - OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 1/11
Gerichtsgebühren: Gebührenfreiheit für einen Sozialleistungsträger für eine …
Rn. 15 aa) Der vorausgesetzte Anlass verlangt einen inneren Zusammenhang mit der gesetzlichen Tätigkeit des Sozialhilfeträgers (OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2008, 15 VA 16/07, Rpfleger 2008, 368; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.11.2005, IX ZR 189/02, NJW-RR 2006, 717, zu § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X). - LG Koblenz, 18.12.2019 - 2 T 38/19
Justizverwaltungsrecht: Kostentragungspflicht einer Gemeinde bei Auskunft zu …
Da § 6 I SGB X regelt, dass sich die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht richtet, folgt hieraus zutreffend, dass § 7 I SGB X bereits nicht anwendbar ist, wenn das Amtshilfeersuchen an eine solche Justizbehörde gerichtet wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 15 VA 16/07 -, juris, Rn. 19).
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