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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25578
VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/2002 (https://dejure.org/2003,25578)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 15 VG 2207/2002 (https://dejure.org/2003,25578)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 15 VG 2207/2002 (https://dejure.org/2003,25578)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Unter der Bezeichnung der informationellen Selbstbestimmung, welche einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bildet, gewährleistet das Grundrecht die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff. - Volkszählung - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.9.1989, BVerfGE 80, 367 [373]; BVerfG, Beschluss vom 11.6.1991, BVerfGE 84, 192 [194]). Dies umfasst sowohl die Preisgabe des eigenen Namens als auch die Verwendung oder Veröffentlichung des eigenen Bildes (…Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage 2002, Art. 2 Rnr. 32.) .

    Dies ist dann der Fall, wenn der Eingriff im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgt und insoweit auch verhältnismäßig ist (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff. - Volkszählung - vgl. auch Beschluss vom 18.5.1996, NStZ 1996, 318).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme nicht durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betreffende Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 31.10.1984, BVerfGE 68, 193 [219]). Der Kläger trägt zwar vor, das Fahrerschild sei zur Identifizierung eines Fahrers nicht nötig, denn sein Name könne insbesondere durch die Unterschrift auf dem Quittungsblock ermittelt werden.
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Unter der Bezeichnung der informationellen Selbstbestimmung, welche einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bildet, gewährleistet das Grundrecht die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (grundlegend BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff. - Volkszählung - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.9.1989, BVerfGE 80, 367 [373]; BVerfG, Beschluss vom 11.6.1991, BVerfGE 84, 192 [194]). Dies umfasst sowohl die Preisgabe des eigenen Namens als auch die Verwendung oder Veröffentlichung des eigenen Bildes (…Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage 2002, Art. 2 Rnr. 32.) .
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Aufgabe des von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es, die engere persönliche Lebenssphäre des Menschen und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980, BVerfGE 54, 148 [153]). Es sichert jedem einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (BVerfG, Urteil vom 31.1.1989, BVerfGE 79, 256 [268]). Zudem wird auch die Darstellung des Grundrechtsinhabers in der Öffentlichkeit geschützt (… Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage 2002, Art. 2 Rnr. 31).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Aufgabe des von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es, die engere persönliche Lebenssphäre des Menschen und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980, BVerfGE 54, 148 [153]). Es sichert jedem einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (BVerfG, Urteil vom 31.1.1989, BVerfGE 79, 256 [268]). Zudem wird auch die Darstellung des Grundrechtsinhabers in der Öffentlichkeit geschützt (… Jarass/Pieroth, GG, 6. Auflage 2002, Art. 2 Rnr. 31).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er im Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet und erforderlich ist und aufgrund einer Abwägung der eintretenden Belastung mit dem zu schützenden Gut in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff; BVerfG, Beschluss vom 10.6.1963, BVerfGE 16, 194 ; Beschluss vom 15.5.1995, BVerfGE 92, 277 <327 f).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Bedenken gegen die hinreichende Bestimmtheit der Ermächtigung ergeben sich jedoch auch hieraus nicht, da die Erforderlichkeit einer Regelung, welche in Grundrechte eingreift, dieser nötige Grenzen setzt (vgl. BVerfG, Urteil vom 6.7.1999, BVerfGE 101, 1 ff.). Nicht zu beanstanden ist auch, dass in der Ermächtigungsgrundlage den jeweiligen Regelungen widerstreitende Grundrechte - hier insbesondere das Persönlichkeitsrecht der Taxenfahrer - nicht näher bezeichnet wurden.
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er im Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet und erforderlich ist und aufgrund einer Abwägung der eintretenden Belastung mit dem zu schützenden Gut in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff; BVerfG, Beschluss vom 10.6.1963, BVerfGE 16, 194 ; Beschluss vom 15.5.1995, BVerfGE 92, 277 <327 f).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er im Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet und erforderlich ist und aufgrund einer Abwägung der eintretenden Belastung mit dem zu schützenden Gut in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff; BVerfG, Beschluss vom 10.6.1963, BVerfGE 16, 194 ; Beschluss vom 15.5.1995, BVerfGE 92, 277 <327 f).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 2207/02
    Die rechtlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.5.1996, BVerfGE 94, 372 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22.1.1997, BVerfGE 95, 173 ff.) .
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BayObLG, 18.05.1987 - 3 ObOWi 66/87

    Vorschriften der Münchner Taxiordnung über die Kennzeichnung von …

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