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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4572
VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Baustopp

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluß "DA-Erweiterung A3XX"

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluß "DA-Erweiterung A3XX"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Sie sind jeweils anhand der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles situationsbedingt und damit bewertend zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, DVBl. 1991, 1142).

    Dann aber können gegenüber der Beigeladenen derartige Schutzauflagen nicht verfügt werden, da sie rechtlich nicht durchsetzbar sind ( vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O.).

    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht bestritten werden, daß die Schutzwürdigkeit des Außenwohnbereich gegenüber dem Innenwohnbereich herabgesetzt ist, das Wohnen insgesamt umfaßt aber auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche (…vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122, 76 bis 84;… BVerwG, Urt. v. 21.5.1976, NJW 1976, 1760, 1764; Urt. v. 29.1.1991, aaO.; Beschl.v. 29.12.1998, UPR 1999, 226 ).

    Zwar dürfte davon auszugehen sein, daß auch Regelungen des Flugbetriebs unter gewissen Voraussetzungen Gegenstand einer planergänzenden Schutzvorkehrung im Rahmen des § 9 Absatz 2 LuftVG sein können ( bejahend OVG Hamburg…, Beschluß vom 13.12.1994, a.a.O.; einschränkend BVerwG, Urteil vom 29.1.1991, BVerwGE 87, 332, 343).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht bestritten werden, daß die Schutzwürdigkeit des Außenwohnbereich gegenüber dem Innenwohnbereich herabgesetzt ist, das Wohnen insgesamt umfaßt aber auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122, 76 bis 84;… BVerwG, Urt. v. 21.5.1976, NJW 1976, 1760, 1764;… Urt. v. 29.1.1991, aaO.; Beschl.v. 29.12.1998, UPR 1999, 226 ).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in seiner neueren Entscheidung vom 25. März 1993 ( BGHZ 122, 76 bis 85) deutlich gemacht, daß die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle deutlich über der fachplanungsrechtlichen Erheblichkeitsschwelle liegt, die zugleich das zumutbare Maß bezeichnet, bis zu dem Eigentümer Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 BGB hinzunehmen haben.

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Daß eine nur mittelbare Herbeiführung solch positiver Auswirkungen nicht ausreicht, um das Vorhaben als gemeinnützig einzustufen und damit Eingriffe in Rechte Dritter zu rechtfertigen, verdeutlicht gerade auch die von der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Rechtsprechung: ( BVerfG, Urt. v. 24.3.1987, BVerfGE 74, 264ff.-Boxberg-;.BVerwG, Beschl. v. 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in dem zitierten Boxbergurteil ( BVerfGE 74, 264, 284 ff.) zur Voraussetzung gemacht, daß ein Gesetz den Gemeinwohlzweck umschreibt, die Voraussetzungen für einen Eingriff festlegt und insbesondere Vorkehrungen zur Sicherung des mit verfolgten Gemeinwohlzwecks regelt.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Die Tatbestandsvoraussetzung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eines Verfahrensbeteiligten ist damit erfüllt, denn hierbei ist es ohne Bedeutung, ob die Mitgliedschaft in amtlicher Eigenschaft - hier zur Wahrnehmung der Interessen der Antragsgegnerin, die Aktien der Daimler Benz Luft- und Raumfahrt Holding im Werte von mehreren Hundert Millionen DM besitzt - oder als Privatperson wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom.18.12.1987, NVwZ 1988 S. 527, vom 30.5.1984, NVwZ 1984 S. 718 …und vom 30.5.1984, BVerwGE 69, S. 263;… a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., Rn. 22 zu § 20).

    Darunter fallen nicht nur die das Verfahren abschließenden Entscheidungen, sondern auch vorbereitende Handlungen und erst recht Weisungen und weisungsähnliche Handlungen (BVerwG, Urteil vom 30.5.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S. …

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Daß eine nur mittelbare Herbeiführung solch positiver Auswirkungen nicht ausreicht, um das Vorhaben als gemeinnützig einzustufen und damit Eingriffe in Rechte Dritter zu rechtfertigen, verdeutlicht gerade auch die von der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Rechtsprechung: (… BVerfG, Urt. v. 24.3.1987, BVerfGE 74, 264ff.-Boxberg-;.BVerwG, Beschl. v. 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523).

    In den anderen Fällen der zitierten Rechtsprechung, in denen auch privatnützige Eingriffe in Rechte Dritter zulässig sein können, war entweder durch Gesetz oder aber durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses selbst sichergestellt, daß die Anlage ordnungsgemäß zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (…zum Beispiel Abfallentsorgungsanlage: BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, BVerwGE 85, 44 = DVBl. 1990, 589; Energieversorgungsleitung: BVerfGE 66, 248 [257]; im übrigen fordert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523 unter Hinweis auf die Boxbergentscheidung eine Sicherstellung, daß der Zweck zum Nutzen der Allgemeinheit dauerhaft erreichbar bleibt).

  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 21.98

    Recht des Verkehrswesens, Recht der Anlegung von Flughäfen

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht bestritten werden, daß die Schutzwürdigkeit des Außenwohnbereich gegenüber dem Innenwohnbereich herabgesetzt ist, das Wohnen insgesamt umfaßt aber auch eine angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche (…vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122, 76 bis 84;… BVerwG, Urt. v. 21.5.1976, NJW 1976, 1760, 1764;… Urt. v. 29.1.1991, aaO.; Beschl.v. 29.12.1998, UPR 1999, 226 ).

    Dort ist die Zumutbarkeitsgrenze, ab der eine Entschädigung für die Belastung der Außenwohnbereiche zu zahlen ist, auf einen Dauerpegel von 64 dB(A) festgelegt worden (…vgl. VGH München Urt. v. 4.11.1997, BayVBl. 1997, 756 f.; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 29.12.1998, UPR 1999, 226).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Fachplanungsentscheidungen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Anforderung der Planrechtfertigung als erster Stufe der rechtlichen Bindung (Urteil vom 14.2.1975, BVerwGE 48 S. 56; Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg, Beschluß vom 13.12.1994, OVG Bs III 376/93 m.w.N.).

    Dabei muß die Planung den Zielen des Fachplanungsgesetzes mit hinreichender Plausibilität dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg…, Beschluß vom 13.12.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Zentrales Element dieser Ermächtigung ist die mit ihr verbundene Einräumung eines Planungsermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.2.1978, BVerwGE 55 S. 220; Beschluß vom 9.4.1987, DÖV 1987 S. 870).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom.9.4.1987, DÖV 1987 S. 870) können die Anhörungsbehörde und die Planfeststellungsbehörde jedoch identisch sein, wenn das im konkreten Fall anwendbare Gesetz oder eine sonstige Rechtsvorschrift Entsprechendes regelt.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Fachplanungsentscheidungen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Anforderung der Planrechtfertigung als erster Stufe der rechtlichen Bindung (Urteil vom 14.2.1975, BVerwGE 48 S. 56; Urteil vom 3.5.1988, NVwZ 1989 S. 149; OVG Hamburg, Beschluß vom 13.12.1994, OVG Bs III 376/93 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    In den anderen Fällen der zitierten Rechtsprechung, in denen auch privatnützige Eingriffe in Rechte Dritter zulässig sein können, war entweder durch Gesetz oder aber durch den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses selbst sichergestellt, daß die Anlage ordnungsgemäß zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (…zum Beispiel Abfallentsorgungsanlage: BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, BVerwGE 85, 44 = DVBl. 1990, 589; Energieversorgungsleitung: BVerfGE 66, 248 [257]; im übrigen fordert auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 7.11.1996, NVwZ-RR 1997, 523 unter Hinweis auf die Boxbergentscheidung eine Sicherstellung, daß der Zweck zum Nutzen der Allgemeinheit dauerhaft erreichbar bleibt).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; …

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …

  • BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98

    Flugplatz; Flugzeugwerk; Planfeststellungsverfahren; faires Verfahren; …

  • BGH, 30.01.1986 - III ZR 34/85

    Entschädigung von Anwohnern - Militärflughäfen - Lärmbeeinträchtigungen

  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

  • OVG Bremen, 05.11.1993 - 1 (G) T 2/93

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung; Neuregelungen von Flugbeschränkungen; …

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan; …

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2000 (15 VG 3923/00, NordÖR 2001, S. 34) hat das Verwaltungsgericht insoweit die aufschiebende Wirkung der Klagen der früheren Kläger zu 1) und 2) wiederhergestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Sitzungsniederschriften vom 26. April 2004, vom 31. Mai und 1. Juni 2005 sowie auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, die Gerichtsakte des Klageverfahrens 15 VG 3918/2000 und der Eilverfahren 15 VG 3923/2000 - OVG 2 Bs 370/00 und 15 VG 471/2001 sowie die Sachakten der Beklagten mit den zugehörigen Planfeststellungsbeschlüssen vom 8. Mai 2000, 30. Juni 2000 und 28. Februar 2002 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

    Rn. 6 Dem Antrag der Beschwerdeführer zu I. 1. und 2. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gab das Verwaltungsgericht in vollem Umfang statt (15 VG 3923/2000).

    Im Übrigen lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge der Beschwerdeführer auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (15 VG 3923/2000 und 3932/2000).

  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den …

    Ferner hätten die erkennenden Gerichte bereits mehrfach festgestellt, dass das Schreiben des früheren Staatsrats Professor Dr. Giszas vom 10. Dezember 1998 irrelevant sei, so im Beschluss vom 18. Dezember 2000 in der Sache 15 VG 3923/2000.

    Die streitbefangene Äußerung des Staatsrats ist deshalb nicht der zur Zurückhaltung verpflichteten Planfeststellungsbehörde zuzuschreiben, sondern gibt die Bestrebungen der Landesregierung wieder (so auch bereits zum PFB 2000 VG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2000, 15 VG 3923/2000, n.v.).

    Insoweit gibt das im Eilverfahren vorgelegte, von Herrn Teunis Louters vom DHV Umwelt und Infrastruktur aus den Niederlanden erstellte Gutachten vom 7. Dezember 2000 (Bl. 941 ff., 1247 der Akte 15 VG 3923/2000) keinen Anlass, die von der Beklagten getroffene Prognoseentscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Hochwassergefahr zu beanstanden (VG Hamburg…, Urteil vom 12.7.2010, 15 K 396/08, juris Rn. 122 ff.; so auch neustens Urteil vom 8. November 2021, 15 K 803/13, n.v.).

  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
    Die erkennende Kammer hat in ihrem ein Parallelverfahren (15 VG 3923/2000) betreffenden Beschluß vom 18. Dezember 2000 insoweit Ausführungen gemacht, die für den vorliegenden Fall ebenfalls Geltung haben:.

    Zu den durch den Fluglärm entstehenden Belastungen und Gefahren für die Gesundheit hat das Gericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 2000 (15 VG 3923/2000) folgendes ausgeführt:.

    Zwar hat das Gericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 2000 im Verfahren 15 VG 3923/2000 dazu folgende Bedenken geäußert:.

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis; …

    Soweit der Antragsteller unzulässige Handlungen des Senators Dr. Mirow und die Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit des Leiters des Planfeststellungsverfahrens rügt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg sich in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/00 - mit diesem Vorbringen im Einzelnen auseinandergesetzt (S. 31 ff. des Beschlussabdrucks).

    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs …

    Das hiergegen gerichtete Eilverfahren (15 VG 3923/2000), an dem auch der Vater des Klägers zu 1) beteiligt war, führte zwar in erster Instanz zum Erfolg.

    Das durch die Antragsteller des Eilverfahren vorgelegte, von Herrn Teunis Louters vom DHV Umwelt und Infrastruktur aus den Niederlanden erstellte Gutachten vom 7. Dezember 2000 (Bl. 941 ff., 1247 der Akte 15 VG 3923/2000) gibt keinen Anlass, die von der Beklagten getroffene Prognoseentscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Hochwassergefahr zu beanstanden.

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Das erkennende Gericht geht - wie bereits in den Eilverfahren - weiterhin davon aus, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Fluglärm gegenwärtig keine verbindlichen Grenzwerte auf gesetzlicher Grundlage oder in anerkannten sachlich-technischen Regelwerken zur Verfügung stehen, und bezieht sich insoweit auf die Ausführungen im Beschluss vom 19. Dezember 2000 (15 VG 3923/2000).
  • VG Hamburg, 15.01.2001 - 15 VG 3932/00
    Denn der derzeitige Eigentümer des Grundstücks, Herr W., hat mit seiner Anfechtungsklage (15 VG 3918/00) und seinem Antrag nach § 80 Absatz 5 VwGO (15 VG 3923/00) auch Rechte aus diesem Flurstück geltend gemacht und wegen der Präklusion nach § 73 Absatz 4 Satz 3 HmbVwVfG ist die Geltendmachung weiterer Einwendungen ausgeschlossen.
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Zuvor hatten Eigentümer von dem Werksflughafen benachbarter Grundstücke zwar in erster Instanz die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen erwirkt (Beschluss vom 18. Dezember 2000, Az.: 15 VG 3923/2000).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1547/01
    Rn. 22 Soweit der Antragsteller unzulässige Handlungen des Senators Dr. Mirow und die Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit des Leiters des Planfeststellungsverfahrens rügt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg sich in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/00 - mit diesem Vorbringen im Einzelnen auseinandergesetzt (S. 31 ff. des Beschlussabdrucks).
  • VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00
  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

  • VG Stade, 15.03.2001 - 1 B 196/01
  • VG Stade, 15.03.2001 - 1 B 1937/00
  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
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