Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.03.1986 - 15 W 13/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06
Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer …
Je nach Sachlage kann unter Abwägung der Gebote der §§ 139, 278 ZPO, insbesondere im Rahmen von Vergleichsverhandlungen (§ 278 Abs. 1 ZPO), nämlich durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG München MDR 2004, 52 zitiert nach juris).Wenn der Richter in einem Verfahren seine Rechtsansicht darlegt und dabei eine von der Partei abweichende Auffassung vertritt, muss dies vielmehr hingenommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass der Richter nur eine der unterschiedlichen Rechtsansichten zweier sich streitender Parteien für richtig halten kann (vgl. BGH NJW 1998, 612-613 zitiert nach juris; KG MDR 1999, 253 zitiert nach juris; KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 26).
Solche Umstände liegen etwa dann vor, wenn der Richter eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gibt, er werde von der eingenommenen Haltung, völlig unabhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens, nicht mehr abrücken (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).
- OLG München, 28.11.2024 - 19 U 3139/20
Besorgnis der Befangenheit, politische Treupflicht, Dienstliche Stellungnahme, …
Die beanstandeten Äußerungen gäben der Klägerin dann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit, wenn in ihnen zum Ausdruck käme, der Vorsitzende Richter werde, ohne die Verhandlung zu schließen, weiterem Vorbringen zu den geltend gemachten Ansprüchen kein Gehör geben und auch davon absehen, darüber nach Verhandlungsschluss zu beraten (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.03.1986, Az. 15 W 13/86 [OLGZ 1987, 248]). - OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11
Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Es liegt in der Natur eines Rechtsstreits, dass der Richter nur einer der widerstreitenden Rechtsansichten folgen kann (vgl. KG MDR 2006, 1009 - 1010 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG Brandenburg FamRZ 1993, 1497, 1498; OLG München MDR 2004, 52, Zöller-Vollkommer, ebenda, RN 26).
- OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers …
Ferner ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung zur Richterablehnung auch die Eindeutigkeit, mit der sich Richter zum Ausgang des Verfahrens - jedenfalls hier in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium - äußern, für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet, wobei es auf einen ausdrücklich geäußerten Vorbehalt nicht ankommt (OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248;… Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 26). - OLG München, 24.11.2015 - 34 SchH 5/15
Vorab mitgeteilte Schiedsrichtermeinung als Ablehnungsgrund: Keine "Pflicht zum …
Die Pflicht zur Unparteilichkeit gebietet es nicht, dass sich Schiedsrichter nur in der Möglichkeitsform äußern und die Vorläufigkeit ihrer Beurteilung ausdrücklich betonen (OLG München MDR 2004, 52; OLG Bremen NJW-RR 2013, 574; KG SchiedsVZ 2010, 225/227; OLG Naumburg MDR 2007, 794; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248;… Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 26;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 42 Rn. 18). - OLG Düsseldorf, 15.01.2021 - 3 WF 162/20
Richterablehnung; Befangenheit, Meinungskundgabe zu Erfolgsaussichten des …
Solche Umstände liegen etwa dann vor, wenn der Richter eindeutig und unmissverständlich zu erkennen gibt, er werde von der eingenommenen Haltung, völlig unabhängig von dem weiteren Verlauf des Verfahrens, nicht mehr abrücken (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06 (Hs) -, Rn. 22, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.1986 - 15 W 13/86 -, OLGZ 1987, 248). - OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in …
Gerade im Verlaufe von Vergleichsverhandlungen kann durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248). - OLG München, 01.07.2009 - 34 SchH 4/09 a) Soweit der Antragsteller, ohne dies mit Tatsachen zu unterlegen, behauptet, Schiedsrichter Z. habe im ersten Verhandlungstermin am 12.2.2009 eindeutig Partei für den Schiedskläger bezogen, ist dieser Umstand - der als solcher eine Ablehnung ohnehin nicht rechtfertigen könnte (vgl. etwa OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248; OLG München - 13. Zivilsenat - MDR 2004, 52) - bereits wegen Versäumung der zweiwöchigen Frist nach § 1037 Abs. 2 ZPO präkludiert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".