Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einfirmenvertreter: Tätigwerden der Versicherung für ein anderes Unternehmen; Vorliegen einer Genehmigung; Nichtberücksichtigung von zurückzuzahlenden Vergütungen bei Berechnung des Durchschnittverdienstes; Rechtsweg
- Judicialis
ArbGG § 2 Ziff. 3 a; ; ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2; ; HGB § 92 a; ; HGB § 92 a Abs. 1 Satz 1; ; HGB §§ 182 ff; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Einfirmenvertreters; Tätigkeit für ein anderes Unternehmen mit Genehmigung des Dienstherrn; Zu berücksichtigende Vergütungen bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtswegzuständigkeit, Einfirmenvertreter, Genehmigungsvorbehalt für die Übernahme weiterer Vertretungen, Aufbauzuschuss, Stabilisierungszuschuss, Rückforderung, Berücksichtigung bei der Einkommensgrenze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung eines Rechtsstreites über die Kündigung eines Handelsvertretervertrages als arbeitsrechtliche Streitigkeit; Rückzahlungspflicht eines Handelsvertreters von in der Einarbeitungsphase gewährten "Aufbau- und Stabilisierungszuschüssen" bei arglistig ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 02.03.2006 - 9 O 401/05
- OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62
Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Denn nach diesem Zeitpunkt richtet sich generell die Beurteilung der Zuständigkeit des Gerichts (vgl. BGH, NJW 1964, 497, 498).Werden solche doppelrelevanten Tatsachen bestritten, kommt es generell für die Frage der Zuständigkeit nur auf den Sachvortrag der Klägerin an (BGH, NJW 1964, 497, 498; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540).
Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vorschüsse und sonstige Vorfinanzierungen im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen sind, wenn feststeht, dass der Handelsvertreter diese Beträge zurückzuleisten hat (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541, 542; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270, 271; BGH, NJW 1964, 497, 498;… zur Bedeutung des Anspruchs im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl. 1999, § 5 ArbGG Rn. 26;… von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar aaO., § 92 a HGB Rn. 6).
Da es auf den Anspruch, also auf das Behalten-Dürfen des Handelsvertreters, ankommt, gilt diese Betrachtungsweise nicht nur für Provisionsvorschüsse sondern auch für sämtliche anderen Zahlungen des Unternehmers an den Handelsvertreter, die nachträglich zurückverlangt werden, beispielsweise bei einer Abwälzung von Versicherungskosten (…OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, zitiert nach Juris, Rn. 18) oder auch bei (unbedingt entstandenen) Provisionsansprüchen, die nachträglich wieder entfallen (vgl. BGH, NJW 1964, 497, 498).
- OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05
Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Daraus ergibt sich, dass jede anderweitige Tätigkeit für den Beklagten vertraglich verboten war, so lange die Klägerin keine Genehmigung erteilt hatte (vgl. BAG NJW 2005, 1146, 1147; OLG Naumburg, OLGR 2004, 303, 304; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541; OLG Köln, OLGR 2005, 309; OLG Stuttgart, BB 1966, 1396; anders LAG München, Beschluss vom 10.02.2006 - 5 Ta 436/05 - LAG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 832).Werden solche doppelrelevanten Tatsachen bestritten, kommt es generell für die Frage der Zuständigkeit nur auf den Sachvortrag der Klägerin an (BGH, NJW 1964, 497, 498; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540).
Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vorschüsse und sonstige Vorfinanzierungen im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen sind, wenn feststeht, dass der Handelsvertreter diese Beträge zurückzuleisten hat (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541, 542; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270, 271; BGH, NJW 1964, 497, 498;… zur Bedeutung des Anspruchs im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl. 1999, § 5 ArbGG Rn. 26;… von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar aaO., § 92 a HGB Rn. 6).
- BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04
Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Daraus ergibt sich, dass jede anderweitige Tätigkeit für den Beklagten vertraglich verboten war, so lange die Klägerin keine Genehmigung erteilt hatte (vgl. BAG NJW 2005, 1146, 1147; OLG Naumburg, OLGR 2004, 303, 304; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541; OLG Köln, OLGR 2005, 309; OLG Stuttgart, BB 1966, 1396; anders LAG München, Beschluss vom 10.02.2006 - 5 Ta 436/05 - LAG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 832).Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Frage eines Genehmigungsvorbehalts für eine anderweitige Tätigkeit des Handelsvertreters im Rahmen von § 92 a Abs. 1 Satz 1 HGB durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, NJW 2005, 1146, 1147) geklärt ist.
- OLG Schleswig, 17.05.1999 - 16 W 20/99
- AWD 44 -, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des ArbG für Klage …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vorschüsse und sonstige Vorfinanzierungen im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen sind, wenn feststeht, dass der Handelsvertreter diese Beträge zurückzuleisten hat (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541, 542; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270, 271; BGH, NJW 1964, 497, 498;… zur Bedeutung des Anspruchs im Rahmen von § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl. 1999, § 5 ArbGG Rn. 26;… von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar aaO., § 92 a HGB Rn. 6).Da es auf den Anspruch, also auf das Behalten-Dürfen des Handelsvertreters, ankommt, gilt diese Betrachtungsweise nicht nur für Provisionsvorschüsse sondern auch für sämtliche anderen Zahlungen des Unternehmers an den Handelsvertreter, die nachträglich zurückverlangt werden, beispielsweise bei einer Abwälzung von Versicherungskosten (OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, zitiert nach Juris, Rn. 18) oder auch bei (unbedingt entstandenen) Provisionsansprüchen, die nachträglich wieder entfallen (vgl. BGH, NJW 1964, 497, 498).
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 6 Ta 1/05
Handelsvertreter - Genehmigungspflicht der Nebentätigkeiten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06
Daraus ergibt sich, dass jede anderweitige Tätigkeit für den Beklagten vertraglich verboten war, so lange die Klägerin keine Genehmigung erteilt hatte (vgl. BAG NJW 2005, 1146, 1147; OLG Naumburg, OLGR 2004, 303, 304; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540, 541; OLG Köln, OLGR 2005, 309; OLG Stuttgart, BB 1966, 1396; anders LAG München, Beschluss vom 10.02.2006 - 5 Ta 436/05 - LAG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 832).
- OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung …
Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894). - OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09
Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Handelsvertreter auch die Tätigkeit in anderen Branchen untersagt ist oder diese von einer Genehmigung des Unternehmers abhängig gemacht wird (OLG Naumburg, Beschluss vom 8. April 2004 - 7 W 3/04 - OLG Köln, Beschluss vom 6. April 2005 - 19 W 8/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 16 W 24/05 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 15 W 16/06 - OLG Celle, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 U 293/06 -). - LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Ta 863/07
Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter, der nur mit Genehmigung …
Solange ihm eine derartige Genehmigung nicht erteilt worden ist, ist der Kläger als Einfirmenvertreter i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB anzusehen (BAG vom 15.02.2005, 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146 unter II 2 b aa der Gründe; OLG Karlsruhe vom 21.06.2006, 15 W 16/06, Versicherungsrecht 2007, 207; LAG Hamm vom 18.07.2007, 2 Ta 279/07 sowie OLG Brandenburg vom 17.04.2007, 3 W 8/07, Versicherungsrecht 2008, 1066). - LAG Hamm, 18.07.2007 - 2 Ta 279/07
Arbeitrechtsweg bei Einfirmenvertreter
Dies ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr geklärt (BAG vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146 unter II 2 b aa der Gründe; OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 - 15 W 16/06, VersR 2007, 207).
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