Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.04.2009 - 15 W 22/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GKG §§ 10 ff; ; GKG § 67; ; ZPO § 379; ; ZPO § 402; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 1; GKG § 67
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anforderung eines Vorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtliche Vorschussanforderung: Rechtsmittel gegen Höhe?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anforderung eines Vorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtliche Vorschussanforderung für Sachverständigen: Rechtsmittel gegen die Höhe? (IBR 2009, 436)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.12.2008 - 14 O H 9/08
- LG Köln, 12.12.2008 - 14 OH 9/08
- OLG Köln, 18.02.2009 - 15 W 1/09
- OLG Köln, 30.04.2009 - 15 W 22/09
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1336
- BauR 2009, 1484
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 4 W 34/04
Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2009 - 15 W 22/09
Eine Beschwerde gegen die Anforderung des Kostenvorschusses ist nicht nach § 67 GKG eröffnet, denn die Anforderung des Vorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme findet ihre Grundlage nicht in §§ 10 ff GKG, sondern ist in den §§ 379, 402, 492 Abs. 1 ZPO selbständig und abschließend geregelt (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2004, 1255, bei Juris unter Rdnr. 5 zu § 6 GKG a.F.).
- OLG Stuttgart, 19.03.2026 - 12 W 11/26
Wann ist die Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss statthaft?
Rn. 17 Soweit die Klägerin sich im Rahmen der Beschwerdebegründung auch gegen ihre Vorschusspflicht wendet, bleibt festzuhalten, dass auch eine - isolierte - Beschwerde gegen die Anforderung des Kostenvorschusses nach § 67 GKG nicht eröffnet ist, denn die Anforderung des Vorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme findet ihre Grundlage nicht in den §§ 10 ff. GKG, sondern ist in den §§ 379, 402 ZPO selbständig und abschließend geregelt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.04.2009 - 15 W 22/09, BeckRS 2009, 21918, beck-online; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.06.2004 - 4 W 34/04, NJOZ 2004, 2537, 2583, beck-online).
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