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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8167
OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24 (https://dejure.org/2024,8167)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2024 - 15 W 22/24 (https://dejure.org/2024,8167)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2024 - 15 W 22/24 (https://dejure.org/2024,8167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2024, 460
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2024 - 15 W 7/24
    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 4 Dafür mag zwar u.U. streiten, dass - anders als in dem von der Antragstellerin thematisierten Verfahren vor dem 6. Zivilsenat des Hauses (Beschluss vom 5. April 2018 - 6 W 32/18, n.v. = Anlage ASt 6, Bl. 70 ff. d.A.) - die Annahme eines "kerngleichen" Verstoßes hier wohl eher fernliegend erscheinen musste, nachdem der Senat im Beschluss vom 6. Februar 2024 - 15 W 7/24 (Anlage ASt 3, Bl. 14 ff. d.A.) auf S. 7 (Bl. 20 d.A.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob man die fragliche Äußerung zu den ISBNs zumindest auch so verstehen könnte, dass damit auch eine doppelte Vergabe Dritten gegenüber kommuniziert worden sei, weil schon ungeachtet dessen jedenfalls die Zahlenangabe in der ersten Textfassung unrichtig und allein deswegen äußerungsrechtlich unzulässig war.

    Im Vorverfahren (15 W 7/24) war insofern u.a. auch eine in einer E-Mail vom 24. Juni 2020 ausgesprochene Entschuldigung der Antragstellerin Thema.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Die Äußerung ist aus Sicht des Senats insofern auch nicht "mehrdeutig" i.S.d. sog. Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207), weil aus Sicht des durchschnittlichen Rezipienten hier gar keine Sachaussage zu einer Kommunikation der ISBN-Vergabe nach außen hin getätigt worden ist und keine tatsächlichen Umstände im Vorstellungsbild des durchschnittlichen Rezipienten dazu irgendwie mit Substanz greifbar gemacht werden.
  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 13 e) In der gebotenen Abwägung hat die Antragstellerin die Mitteilung wahrer Tatsachen aus ihrer sog. Sozialsphäre zur Fehlvergabe von drei ISBNs hinzunehmen, zumal sich aus der Bewertungsdarstellung keine Diffamierung oder Herabsetzung ergibt und ein Gewerbetreibender im Zweifel Kritik an seiner Tätigkeit hinzunehmen hat (siehe auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18, NJW 2020, 1587 Rn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 10 d) Auch eine sog. bewusste Unvollständigkeit im Sinne der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (siehe etwa nur BGH, Urteile vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18 f. …und vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, ZUM-RD 2019, 203 Rn. 48; siehe ferner Retka, AfP 2018, 196) liegt nicht vor.
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 15 4. In verfassungskonformer Reduktion der §§ 936, 922 ZPO erhält der Antragsgegner - trotz Nichtgebrauchmachens von der Möglichkeit des § 945a ZPO mit den daran wiederum anknüpfenden Folgen aus § 5 Abs. 3 SRV - eine Ablichtung dieses Beschlusses zur Kenntnisnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17, NJW 2018, 3634 Rn. 36; OLG München…, Beschluss vom 16. November 2021 - 8 W 1541/21, juris Rn. 20;… Mantz, WRP 2022, 154 Rn. 6 ff.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 922 Rn. 18).
  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 10 d) Auch eine sog. bewusste Unvollständigkeit im Sinne der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (…siehe etwa nur BGH, Urteile vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18 f. und vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, ZUM-RD 2019, 203 Rn. 48; siehe ferner Retka, AfP 2018, 196) liegt nicht vor.
  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts auf …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Ungeachtet der Frage nach einer Übertragbarkeit der im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geltenden sog. Kerntheorie auf das Äußerungsrecht (Wortberichterstattung) umfasst das in einem gerichtlichen Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus allenfalls im Kern gleichartige Verletzungshandlungen, in denen das Charakteristische der ursprünglichen Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (zuletzt BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZB 79/21, GRUR-RS 2023, 30936 Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 307/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Berichterstattung von …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Fernliegende Deutungen sind auszuschließen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 307/21, NJW 2024, 585 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Ablehnung einer Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mangels …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 15 4. In verfassungskonformer Reduktion der §§ 936, 922 ZPO erhält der Antragsgegner - trotz Nichtgebrauchmachens von der Möglichkeit des § 945a ZPO mit den daran wiederum anknüpfenden Folgen aus § 5 Abs. 3 SRV - eine Ablichtung dieses Beschlusses zur Kenntnisnahme (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17, NJW 2018, 3634 Rn. 36; OLG München, Beschluss vom 16. November 2021 - 8 W 1541/21, juris Rn. 20;… Mantz, WRP 2022, 154 Rn. 6 ff.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 922 Rn. 18).
  • OLG Köln, 05.04.2018 - 6 W 32/18

    Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten …

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2024 - 15 W 22/24
    Rn. 4 Dafür mag zwar u.U. streiten, dass - anders als in dem von der Antragstellerin thematisierten Verfahren vor dem 6. Zivilsenat des Hauses (Beschluss vom 5. April 2018 - 6 W 32/18, n.v. = Anlage ASt 6, Bl. 70 ff. d.A.) - die Annahme eines "kerngleichen" Verstoßes hier wohl eher fernliegend erscheinen musste, nachdem der Senat im Beschluss vom 6. Februar 2024 - 15 W 7/24 (Anlage ASt 3, Bl. 14 ff. d.A.) auf S. 7 (Bl. 20 d.A.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob man die fragliche Äußerung zu den ISBNs zumindest auch so verstehen könnte, dass damit auch eine doppelte Vergabe Dritten gegenüber kommuniziert worden sei, weil schon ungeachtet dessen jedenfalls die Zahlenangabe in der ersten Textfassung unrichtig und allein deswegen äußerungsrechtlich unzulässig war.
  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021

  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 121/17

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung bei …

  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

  • OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24

    Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …

    In der ohnehin gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände kann so aber etwa ein inkonsistenter Umgang mit der sog. Kerntheorie im Bestrafungsverfahren und parallel betriebenem zweiten Verfügungsverfahren je nach Fall auch zu Gunsten des Antragstellers bewertet werden (Senat, Beschluss vom 8. April 2024 - 15 W 22/24, juris Rn. 4) oder das Stellen eines Berufungsbegründungsfristverlängerungsantrages jedenfalls ohne das spätere Gebrauchmachen von der verlängerten Frist (Senat…, Urteil vom 10. März 2022 - I-15 U 244/21, juris Rn. 21).
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