Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 71
Satzungsänderung eines Vereins kann frühestens mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft treten - winheller.com
Keine Rückwirkung von Eintragungen von Satzungsänderungen im Vereinsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 33; BGB § 71
Frühester Wirksamkeitszeitpunkt einer Satzungsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Satzungsrecht - Keine rückwirkende Satzungsänderung
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB § 71
Satzungsänderung eines Vereins kann frühestens mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft treten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konstitutive Wirkung der Eintragung einer Satzungsänderung in das Vereinsregister ; Rückwirkende Kraft eines Satzungsänderungsbeschlusses; Frühester Wirksamkeitszeitpunkt für eine Satzungsänderung
Verfahrensgang
- AG Paderborn - VR 974
- LG Paderborn, 12.07.2006 - 5 T 220/06
- OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 336
- DNotZ 2007, 317
- FGPrax 2007, 141
- NZG 2007, 318
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.09.1996 - I B 31/96
Beteiligung eines Organträgers an der Organgesellschaft
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06
Die Auffassung, ein Satzungsänderungsbeschluss könne sich selbst rückwirkende Kraft beilegen (LG Frankfurt GmbHR 1978, 112; Waldner;… Der eingetragene Verein, 18. Aufl., Rn. 143), lässt sich mit dem eindeutigen Wortlaut des § 71 Abs. 1 S. 1 BGB (so BFH GmbHR 1997, 670 zu § 54 Abs. 3 GmbHG), der den frühesten Wirksamkeitszeitpunkt der Satzungsänderung zwingend vorschreibt (…Michalski/Hoffmann, GmbHG, § 53 Rn. 32), und mit dem abstrakten Schutzzweck des § 71 Abs. 1 S.1 BGB (…BFH a.a.O.; OLG Frankfurt GmbHR 1999, 484) nicht vereinbaren. - OLG Frankfurt, 09.03.1999 - 20 W 94/99
Unzulässigkeit der Änderung des Geschäftsjahrs einer GmbH nach Ablauf des …
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06
Die Auffassung, ein Satzungsänderungsbeschluss könne sich selbst rückwirkende Kraft beilegen (LG Frankfurt GmbHR 1978, 112; Waldner;… Der eingetragene Verein, 18. Aufl., Rn. 143), lässt sich mit dem eindeutigen Wortlaut des § 71 Abs. 1 S. 1 BGB (so BFH GmbHR 1997, 670 zu § 54 Abs. 3 GmbHG), der den frühesten Wirksamkeitszeitpunkt der Satzungsänderung zwingend vorschreibt (…Michalski/Hoffmann, GmbHG, § 53 Rn. 32), und mit dem abstrakten Schutzzweck des § 71 Abs. 1 S.1 BGB (…BFH a.a.O.; OLG Frankfurt GmbHR 1999, 484) nicht vereinbaren. - BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55
Verein. Zweckänderung
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06
Solange sie nicht erfolgt ist, hat sie im Innenverhältnis zu den Mitgliedern wie im Außenverhältnis zu Dritten keine Wirkung (BGH 23, 122; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1425;… Staudinger/Habermann, BGB, Aufl. 2005, § 71 Rn. 1;… RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 71 Rn. 1;… MünchKomm/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 71 Rn. 1 und 4;… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 71 Rn. 1;… Erman/Westermann, 11. Aufl., § 71 Rn. 1;… Burhoff, Vereinsrecht, 6. Aufl., Rn. 127). - OLG Schleswig, 17.05.2000 - 2 W 69/00
Rückwirkende Änderung der Satzung einer AG hinsichtlich des Geschäftsjahres
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2006 - 15 W 279/06
Solange sie nicht erfolgt ist, hat sie im Innenverhältnis zu den Mitgliedern wie im Außenverhältnis zu Dritten keine Wirkung (BGH 23, 122; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1425;… Staudinger/Habermann, BGB, Aufl. 2005, § 71 Rn. 1;… RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 71 Rn. 1;… MünchKomm/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 71 Rn. 1 und 4;… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 71 Rn. 1;… Erman/Westermann, 11. Aufl., § 71 Rn. 1;… Burhoff, Vereinsrecht, 6. Aufl., Rn. 127).
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 20 W 340/12
Rückwirkende Eintragung einer Geschäftsjahresänderung
Rn. 38 Danach entspricht es der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, sei es zur Gesellschaftsvertrags- oder aber zur Satzungsänderung, dass die Eintragung einer Geschäftsjahresänderung keine rückwirkende Kraft entfalten kann (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 18.09.1996, Az. I B 31/96, FG Nürnberg, Urteil vom 06.10.1998, Az. I 243/96, OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2000, Az. 2 W 69/00, jeweils zitiert nach juris; LG Mülhausen, Urteil vom 28.11.1996, Az. 2 HKO 3170/96, GmbHR 1997, 313 f.; LG Essen, Beschluss vom 03.07.2002, Az. 42 T 4/02, GmbHR 2002, 1032; OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2006, Az. 15 W 279/06, zitiert nach juris, zu § 71 BGB; Beschluss des erkennenden Senats vom 09.03.1999, Az. 20 W 94/99 (Unwirksamkeit jedenfalls dann, wenn das gebildete Rumpfgeschäftsjahr im Zeitpunkt der Beschlussfassung und Anmeldung bereits abgelaufen ist);… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Aufl. 2013, § 53, Rn. 65;… Priester/Veil in Scholz, GmbH-Gesetz, 10. Aufl., 2010, § 53, Rn. 187;… Stein, in Münchner Kommentar zum AktG, 3. Aufl., 2011, § 181, Rn. 77, m.w.N.;… Hüffer, Aktiengesetz, 10. Aufl., 2012, § 179, Rn. 27 f.;… Seibt in Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 179, Rn. 41 f. Zöllner, in Kölner Kommentar zum AktG, 2. Auflage, § 179, Rn. 206 f.;… Wiedemann, in Großkommentar AktG, § 179, Rn. 163 f., Stand 01.09.1994;… Hefermehl in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Aktiengesetz, § 181, Rn. 73 ff., Stand 12/1988; Zilias, "Rückwirkende Satzungsänderungen bei Kapitalgesellschaften?", JZ 1959, 50 ff;… a.A.Rn. 39 Für diese herrschende Meinung - der auch der Senat im Ergebnis nach wie vor folgt - wird zum einen angeführt, dass eine rückwirkende Geschäftsjahresänderung sich schon mit dem abstrakten Schutzzweck der in Bezug genommenen Gesetzesbestimmungen, wonach die Eintragung in das Handels- bzw. Vereinsregister Wirksamkeitsvoraussetzung für die Gesellschaftsvertrags- bzw. Satzungsänderung ist, nicht in Einklang bringen lassen würde, so dass - insbesondere entgegen der oben zitierten Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 09.03.1978) - nicht auf das Vorliegen einer konkreten Gefährdung von Drittinteressen für die Unzulässigkeit einer rückwirkenden Geschäftsjahresänderung abgestellt werden könne (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 09.03.1999, a.a.O.
; BFH, Beschluss vom 18.09.1996, a.a.O. und OLG Hamm vom 07.12.2006, a.a.O.;… auch Hoffmann in Michalski, GmbH-Gesetz, 2. Aufl. 2010, § 54, Rn. 42a, der § 54 Absatz 3 GmbHG als abschließende Regelung des frühesten Wirksamkeitszeitpunktes und damit als gesetzlichen Ausschluss der Rückwirkung begreifen will, da die Norm gerade auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes berücksichtige und daher generell festlege, dass eine Änderung für den Zeitraum vor Eintragung keine Wirkung habe). - OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21
Wesentliche Mängel bei vollzogenem Amtslöschungsverfahren
Die vom Beteiligten zu 1) eingewandte Regelung in § 9 Abs. 3 der von ihm vorgelegten - späteren - Fassung der Vereinssatzung (Bl. 543 d.A.) ist nämlich - unbeschadet der Frage ihrer Anwendbarkeit auf den vorliegenden Fall der Kooptation - mangels Eintragung im Vereinsregister nicht wirksam (§ 71 BGB); denn in der zuletzt zur Eintragung angemeldeten vollständigen Neufassung der Satzung vom 7. April 2000 (Bl. 226 ff. d.A.; lfd. Nr. 1 des Registers zu VR 411) war sie noch nicht enthalten, und später im Register eingetragene Änderungen (vom 9. Oktober 2014 und vom 2. August 2016, lfd. Nrn. 5 und 7) bezeichnen die so geänderte Bestimmung nicht, was aber zu ihrer Wirksamkeit sowohl im Verhältnis zu Dritten, als auch im Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern, erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1957 - II ZR 239/55, BGHZ 23, 122, 128; RG vom 10. April 1933 - IV 427/32, HRR 1933, 1635 = BeckRS 1933, 1; OLG Hamm, FGPrax 2007, 141, 142;… Staudinger/Schwennicke (2019) BGB § 71, Rn. 3;… Ellenberger, in: Palandt, a.a.O., § 71 Rn. 1 und 4).
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