Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzbestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates einer GmbH & Co. KG
Verfahrensgang
- AG Lübbecke - HRA 1680
- LG Bielefeld, 20.01.2000 - 24 T 32/99
- OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 46/00
- OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1283
- ZIP 2000, 927
- FGPrax 2000, 122
- DB 2000, 915
- Rpfleger 2000, 338
- NZG 2000, 539
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 88/79
Publizitätsgesetz und Abschlußprüfung
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00
Für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung ist entsprechend der aus dem Gesetz abzuleitenden Regelung (BGHZ 76, 338 = NJW 1980, 1689) nach § 7.3.5.5 des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung zuständig.
- OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 20 W 335/13
Keine gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer GmbH nach § 104 II AktG …
Rn. 12 Für den nach § 52 GmbHG i.V.m. mit dem Gesellschaftsvertrag gebildeten Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - für den eine gesetzlich zwingende Vorschrift zu dessen Bildung nicht besteht - entspricht es jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der sich der Senat anschließt -, dass die Ergänzung des Aufsichtsrats und damit die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 104 AktG (oder von § 29 BGB) nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.06.2000, Az. 3Z BR 92/00, OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2000, Az. 15 W 46/00, jeweils zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.1982, Az. 6 W 61/81, BB 1982, 1574, 1575;… Raiser/Heermann in Ulmer, Großkommentar GmbHG, 2006, § 52, Rn. 46;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 52, Rn. 45;… Schmidt in Ernsthaler/Füller/Schmidt, GmbHG, 2. Aufl. 2010, § 52, Rn. 24;… Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl. 2012, § 52, Rn. 10;… Koppensteiner/Schnorbus in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., 2013, § 52, Rn. 17;… Ziemons/Jaeger in Beck'scher Online-Kommentar GmbHG, Stand 01.09.2013, § 52, Rn. 7;… Giedinghagen in Michalski, GmbHG, 2. Aufl. 2010, § 52, Rn. 107 (wonach allerdings eine analoge Anwendung in Betracht kommen soll, wenn die Satzung eine Verweisung auf § 104 AktG oder § 29 BGB enthält), in diesem Sinne auch Spindler in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2012, § 52, Rn. 136;… a.A. Schneider in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, § 52, Rn. 242, wonach jedenfalls dann, wenn dem Aufsichtsrat wesentliche Funktionen innerhalb der Entscheidungsorganisation der Gesellschaft zugebilligt worden seien, eine derartige gerichtliche Ersatzbestellung zu verlangen sei). - OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07
Keine gerichtliche Bestellung gewählter Aufsichtsratmitglieder zur Vermeidung …
Die in § 104 Abs. 1 und 2 des AktG eingeräumte Möglichkeit, einen Aufsichtsrat durch das Gericht zu bestellen, soll die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaft erhalten und sicherstellen, wenn die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates nicht mehr gegeben ist (…vgl. Hüffer, a. a. O., § 104 Rdn. 1; siehe auch OLG Hamm FGPrax 2000, 122 f.). - OLG Hamm, 02.11.2000 - 27 U 1/00
Nachweis der Vollmacht für Vertretung des Aktionärs in der Hauptversammlung - …
Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (ZIP 2000, 927) entgegen, da in dem dort zu entscheidenden Fall eine entsprechende Verpflichtung deshalb verneint wurde, weil zwischen Mutter- und Tochter-Gesellschaft ein Beherrschungsvertrag bestand, der die Verpflichtung zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes gerade entfallen läßt. - BayObLG, 09.06.2000 - 3Z BR 92/00
Gerichtliche Bestimmung von Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH
a) Nach ganz überwiegender Auffassung kommt bei einer GmbH die Ergänzung des Aufsichtsrats und damit die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 2 AktG nicht in Betracht, soweit der Aufsichtsrat gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist (…Baumbach/Hueck/ Zöllner GmbHG 16. Aufl. § 52 Rn. 31;… Hachenburg/Raiser GmbHG 8. Aufl. § 52' Rn. 146;… Rowedder/Koppensteiner GmbHG 3. Aufl. § 52 Rn. 8;… Wessing/Max Festschrift Werner S. 975/986 f.;… a.A.: Scholz/Schneider GmbHG 8. Aufl. § 52 Rn. 150a; vgl. auch OLG Hamm DB 2000, 915).
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| OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 46/00 |
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Verfahrensgang
- AG Lübbecke - HRA 1680
- LG Bielefeld, 20.01.2000 - 24 T 32/99
- OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 46/00
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