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| OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit eines Verwalters der Entgegennnahme von Zustellungen für die Wohnungseigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 19.09.1988 - 3 II 39/88
- LG Essen, 28.10.1988 - 7 T 625/88
- OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88
Auch gilt diese Vorschrift für die Zustellung von Antragsschriften in Verfahren in Wohnungseigentumssachen, wobei der Bundesgerichtshof (NJW 1981, 282 mit kritischer Anmerkung von Kellmann) den Verwalter nicht lediglich als Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 189 Abs. 2 ZPO , sondern als Zustellungsvertreter nach Absatz 1 dieser Vorschrift ansieht, so daß Zustellungen an die Wohnungseigentümer durch Übergabe nur einer Ausfertigung oder Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks an den Verwalter vorgenommen werden können. - OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88
Der Verwalter kann aber dann nicht wirksam für die Wohnungseigentümer Zustellungen entgegennehmen, wenn er in einem Verfahren (z. B. nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1973, 145, 147) selbst Verfahrensgegner der Wohnungseigentümer ist, oder aber wenn in einem Beschlußanfechtungsverfahren des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Rechte und Pflichten des Verwalters Beschlußgegenstand sind, in diesen Fällen sich also wegen des Verfahrensgegenstandes ein Interessenkonflikt zwischen dem Verwalter und den beteiligten Wohnungseigentümern auch nur ergeben kann (Beschluß des Senats vom 10. Januar 1985 - 15 W 300/84 - = Rpfleger 1985, 257 = JurBüro 1985, 1537; OLG Stuttgart OLGZ 1976, 8;… Augustin, WEG, Rz. 35 zu § 27 WEG ; Bärmann/Pick, Rz 48 zu § 27 WEG;… Palandt/Bassenge, BGB, 48. Aufl., Anm. 3 c zu § 27 WEG ;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Rz. 9 c zu § 27 WEG ). - BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88
Der Verwalter kann aber dann nicht wirksam für die Wohnungseigentümer Zustellungen entgegennehmen, wenn er in einem Verfahren (z. B. nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1973, 145, 147) selbst Verfahrensgegner der Wohnungseigentümer ist, oder aber wenn in einem Beschlußanfechtungsverfahren des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Rechte und Pflichten des Verwalters Beschlußgegenstand sind, in diesen Fällen sich also wegen des Verfahrensgegenstandes ein Interessenkonflikt zwischen dem Verwalter und den beteiligten Wohnungseigentümern auch nur ergeben kann (Beschluß des Senats vom 10. Januar 1985 - 15 W 300/84 - = Rpfleger 1985, 257 = JurBüro 1985, 1537; OLG Stuttgart OLGZ 1976, 8;… Augustin, WEG, Rz. 35 zu § 27 WEG ; Bärmann/Pick, Rz 48 zu § 27 WEG;… Palandt/Bassenge, BGB, 48. Aufl., Anm. 3 c zu § 27 WEG ;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Rz. 9 c zu § 27 WEG ).
- OLG Frankfurt, 07.06.1989 - 20 W 150/89
Wirksamkeit der Zustellung einer Antragsschrift zum Beschlussanfechtungsverfahren …
Sind in einem Verfahren Eigentümerbeschlüsse angefochten, so - wie hier - auch einer über eine Kostenabrechnung (mit inhaltlich regelmäßig auch anzunehmender Entlastung), dann kann der Verwalter nicht als Zustellungsvertreter angesehen werden (OLG Hamm Rpfleger 85, 257; Beschluß vom 19.01.1989 - 15 W 577/88 -, mitgeteilt von Deckert ETW 2, 867; OLG Zweibrücken ZMR 87, 436).
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