Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1897 Abs. 2 BGB ; § 1908b Abs. 1 BGB ; § 1908b Abs. 3 BGB
Betreuerentlassung ; Betreuerwechsel; Rechnungslegung; Verfahrensweise; Einwilligung - Judicialis
BGB § 1897 Abs. 2; ; BGB § 1908 b Abs. 1; ; BGB § 1908 b Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 2 § 1908b Abs. 1, Abs. 3
Voraussetzungen des Betreuerwechsels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuerentlassung ; Betreuerwechsel; Rechnungslegung; Verfahrensweise; Einwilligung
Verfahrensgang
- AG Peine - 11 XVII 1590
- LG Hildesheim, 19.04.2000 - 5 T 253/00
- OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94
Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes …
Auszug aus OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00
Voraussetzung ist danach, dass der Betreute selbständig tätig wird und aus eigenem Antrieb und Willen die Auswechselung des Betreuers erstrebt, wobei es ihm obliegt, einen neuen Betreuer zu suchen und vorzuschlagen (…Staudinger/Bienwald, Rn. 31 zu § 1908 b BGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1234 f.).
- BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei …
Es reicht nicht aus, wenn der neue Betreuer durch das Vormundschaftsgericht ausgewählt wird und der Betroffene mit diesem Vorschlag lediglich einverstanden ist (vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 8.6.2000 Az. 15 W 9/00). - BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04
Wechsel und Entlassung eines Betreuers
Es reicht nicht aus, wenn der neue Betreuer durch das Vormundschaftsgericht ausgewählt wird und der Betroffene mit diesem Vorschlag lediglich einverstanden ist (vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 8.6.2000 Az. 15 W 9/00). - OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07
Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen - konkrete Benennung der …
Der Betroffene hat auch nicht etwa nur einen Vorschlag des Gerichts gebilligt (vgl. den Fall des OLG Celle im Beschluss vom 8.6.2000 - 15 W 9/00, zit. nach Juris, in dem es schon an einem eigenständigen Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel fehlte).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - I-15 W 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Rn. 7 2.1. Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS OGB BGHZ 97, 312, 313 f; 102, 280, 283; 108, 284, 286 - jeweils m.w.N.).Rn. 11 Für die Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses ist (allein) vom Antragstellervorbringen auszugehen (BGHZ 67, 81, 84; 102, 280, 284).
Maßgeblich ist vielmehr, daß der Antragstellervortrag - seine Richtigkeit unterstellt - Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte besteht (BGHZ 102, 280, 284).
- GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Rn. 7 2.1. Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS OGB BGHZ 97, 312, 313 f; 102, 280, 283; 108, 284, 286 - jeweils m.w.N.).Wie die zu Beginn dieser Ausführungen zitierte Rechtsprechung des GmS OGB zeigt, können Tätigkeiten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (dort: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. ihrer Verbände) durchaus der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben dieser Körperschaft dienen und dennoch selbst bürgerlich-rechtlicher Natur sein (vgl. insbesondere BGHZ 97, 312, 316, aber auch BGH NJW 1981, 2811, 2812 - Ecclesia-Versicherungsdienst).
- OVG Bremen, 28.03.1995 - 1 B 75/94
Körperschaft des öffentlichen Rechts ; Religionsgesellschaft; Unterlassung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Nach der vom Landgericht in Bezug genommenen - durchaus nicht unbestritten gebliebenen (vgl. Kissel, GVG, 2. A., § 13 Rzf. 197 m.w.N.; OVG Bremen NVwZ 95, 793) - Rechtsprechung des BVerwGs (BVerwGE 68, 62, 65 = NJW 84, 989, 990) gilt die Privilegierung der Kirchen (und ihrer Untergliederungen und Funktionsträger) für "typische Lebensäußerungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche" oder - anders formuliert - für den "Kernbereich kirchlichen Wirkens" (…VGH München a.a.O. 788).Bei der Frage, ob die angegriffenen Äußerungen die Ehre und/oder das Unternehmen der Antragstellerin verletzen, stehen sich die Antragstellerin einerseits und der W bzw. der Antragsgegner andererseits auf der Ebene staatsbürgerlicher Gleichordnung gegenüber und es besteht kein sachlicher Grund, die Teilnahme öffentlich-rechtlich organisierter Religionsgemeinschaften an der öffentlichen Meinungsbildung einem öffentlichen Sonderrecht zu unterwerfen (vgl. OVG Bremen NVwZ 1995, 793).
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Nach der vom Landgericht in Bezug genommenen - durchaus nicht unbestritten gebliebenen (vgl. Kissel, GVG, 2. A., § 13 Rzf. 197 m.w.N.; OVG Bremen NVwZ 95, 793) - Rechtsprechung des BVerwGs (BVerwGE 68, 62, 65 = NJW 84, 989, 990) gilt die Privilegierung der Kirchen (und ihrer Untergliederungen und Funktionsträger) für "typische Lebensäußerungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche" oder - anders formuliert - für den "Kernbereich kirchlichen Wirkens" (…VGH München a.a.O. 788). - BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
Klage gegen den Bayerischen Rundfunk - § 40 VwGO, § 13 GVG, Zivilrechtsweg bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Hier ist im Gegenteil eine Parallele zu den äußerungsrechtlichen Ansprüchen Dritter gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu ziehen, die trotz des öffentlich-rechtlichen Status dieser Anstalten von der Rechtsprechung als bürgerlich-rechtlich qualifiziert werden (vgl. BVerwG NJW 1994, 2500 m.w.N.). - GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88
Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Rn. 7 2.1. Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS OGB BGHZ 97, 312, 313 f; 102, 280, 283; 108, 284, 286 - jeweils m.w.N.). - BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88
"Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Das bedeutet, daß hier Unterlassungsansprüche aus BGB, ggf. i.V.m. § 186 StGB, in Frage stehen und diese also bürgerlich-rechtlicher Natur sind (zum Boykottaufruf einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegenüber einem privatwirtschaftlichen Unternehmen vgl. auch BGH GRUR 1990, 474 f - Neugeborenenentransporte). - BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75
Auto-Analyzer I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Rn. 11 Für die Bestimmung des streitigen Rechtsverhältnisses ist (allein) vom Antragstellervorbringen auszugehen (BGHZ 67, 81, 84; 102, 280, 284). - VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Rn. 12 Diesen entscheidenden Charakter der Rechtsbeziehungen der Parteien, wie sie sich aus dem maßgeblichen Vortrag der Antragstellerin ergeben, hat das Landgericht verkannt, indem es allein auf die Tätigkeit des Antragsgegners als Funktionspfarrer des Z abgestellt und den Antragsgegner überdies faktisch der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, für die er tätig ist, gleichgestellt hat (zum Fehlen der öffentlich-rechtlichen Passivlegitimation eines Pfarrers neben der Kirche, für die er bei angegriffenen Äußerungen handelt, vgl. VGH München NVwZ 1994, 787, 788). - BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79
Ecclesia-Versicherungsdienst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2000 - 15 W 9/00
Wie die zu Beginn dieser Ausführungen zitierte Rechtsprechung des GmS OGB zeigt, können Tätigkeiten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (dort: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. ihrer Verbände) durchaus der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben dieser Körperschaft dienen und dennoch selbst bürgerlich-rechtlicher Natur sein (vgl. insbesondere BGHZ 97, 312, 316, aber auch BGH NJW 1981, 2811, 2812 - Ecclesia-Versicherungsdienst).
- VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355
Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …
Rn. 25 Werden Fraktionen als solche gegenüber Dritten tätig, tun sie dies grundsätzlich auf Grund jedermann zustehenden Rechts; ihre Rechtsbeziehungen zu diesen sind somit privatrechtlicher Natur (…vgl. VGH BW, B.v. 12.12.2001 - 1 S 2410/01 - juris Rn. 3 f. zu Äußerungen einer Gemeinderatsfraktion in der Rubrik des nichtamtlichen Teils eines Amtsblatts, die Fraktionen des Gemeinderats vorbehalten ist, unter Verweis auf OLG München, U.v. 22.6.1988 - 21 U 2954/88 - juris zum Fall eines Unterlassungsanspruchs wegen Äußerungen in der Pressemitteilung einer Landtagsfraktion als zivilrechtliche Streitigkeit;… VG München, B.v. 26.2.2014 - M 7 E 14.546 - juris Rn. 6;… VG Berlin, B.v. 11.1.2023 - 2 L 4/23 - juris Rn. 2;… vgl. auch Bauer/Böhle/Ecker/Kuhne, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: Februar 2024, Art. 29 GO Rn. 8;… Friehe in Conrad/Grünewald/Kalscheuer/Milker, Öffentlichrechtliches Äußerungsrecht, 1. Aufl. 2022, § 6 Rn. 139; vgl. auch VG Frankfurt, B.v. 17.4.1991 - VII/2 G 576/91 - NVwZ 1992, 86/87 unter Verweis auf BGH, U.v. 20.6.1961 - VI ZR 210/60 - NJW 1961, 1625 sowie U.v. 6.4.1976 - VI ZR 246/74 - NJW 1976, 1198 zur Beurteilung des Rechtswegs für Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der persönlichen Ehre wegen beeinträchtigender Rundfunk- oder Fernsehsendungen;… vgl. hierzu ebenso BVerwG, B.v. 7.6.1994 - 7 B 48/94 - juris Rn. 3 und zu der ebenfalls dem Zivilrechtsweg zuzuordnenden Öffentlichkeitsarbeit einer Kirche B.v. 9.4.2019 - 6 B 162/18 - juris Rn. 11; vgl. auch OLG Köln, B.v. 29.4.1999 - 15 W 28/99 - juris - zu einer Pressemitteilung eines Gemeinderatsmitglieds; OLG Düsseldorf, B.v. 28.3.2000 - 15 W 9/00 - juris - zu ehrverletzenden Äußerungen eines Pfarrers gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen). - VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356
Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …
Rn. 27 Werden Fraktionen als solche gegenüber Dritten tätig, tun sie dies grundsätzlich auf Grund jedermann zustehenden Rechts; ihre Rechtsbeziehungen zu diesen sind somit privatrechtlicher Natur (…vgl. VGH BW, B.v. 12.12.2001 - 1 S 2410/01 - juris Rn. 3 f. zu Äußerungen einer Gemeinderatsfraktion in der Rubrik des nichtamtlichen Teils eines Amtsblatts, die Fraktionen des Gemeinderats vorbehalten ist, unter Verweis auf OLG München, U.v. 22.6.1988 - 21 U 2954/88 - juris zum Fall eines Unterlassungsanspruchs wegen Äußerungen in der Pressemitteilung einer Landtagsfraktion als zivilrechtliche Streitigkeit;… VG München, B.v. 26.2.2014 - M 7 E 14.546 - juris Rn. 6;… VG Berlin, B.v. 11.1.2023 - 2 L 4/23 - juris Rn. 2;… vgl. auch Bauer/Böhle/Ecker/Kuhne, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: Februar 2024, Art. 29 GO Rn. 8;… Friehe in Conrad/Grünewald/Kalscheuer/Milker, Öffentlichrechtliches Äußerungsrecht, 1. Aufl. 2022, § 6 Rn. 139; vgl. auch VG Frankfurt, B.v. 17.4.1991 - VII/2 G 576/91 - NVwZ 1992, 86/87 unter Verweis auf BGH, U.v. 20.6.1961 - VI ZR 210/60 - NJW 1961, 1625 sowie U.v. 6.4.1976 - VI ZR 246/74 - NJW 1976, 1198 zur Beurteilung des Rechtswegs für Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der persönlichen Ehre wegen beeinträchtigender Rundfunk- oder Fernsehsendungen;… vgl. hierzu ebenso BVerwG, B.v. 7.6.1994 - 7 B 48/94 - juris Rn. 3 und zu der ebenfalls dem Zivilrechtsweg zuzuordnenden Öffentlichkeitsarbeit einer Kirche B.v. 9.4.2019 - 6 B 162/18 - juris Rn. 11; vgl. auch OLG Köln, B.v. 29.4.1999 - 15 W 28/99 - juris - zu einer Pressemitteilung eines Gemeinderatsmitglieds; OLG Düsseldorf, B.v. 28.3.2000 - 15 W 9/00 - juris - zu ehrverletzenden Äußerungen eines Pfarrers gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen).
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