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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9551
OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99 (https://dejure.org/2000,9551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.09.2000 - 15 WF 140/99 (https://dejure.org/2000,9551)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. September 2000 - 15 WF 140/99 (https://dejure.org/2000,9551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 50 V; ; FGG § 67 III; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50 Abs. 5 § 67 Abs. 3; BVormVG § 1
    Vergütung des Verfahrenspflegers - Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen Aufgabenkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspfleger; Aufgabenkreis; Vergütung

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 54 F 277/98
  • OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99
    a) Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Januar 2000 (15 WF 101/99) bereits dargelegt, dass fiskalischen Belangen bei der Vergütungsfestsetzung nach § 1 BVormVG keine eigenständige Bedeutung zukommt, es vielmehr darauf ankommt, ob der (tatsächlich erbrachte) Zeitaufwand zur Wahrnehmung der dem Verfahrenspfleger kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben erforderlich war.

    Durchgreifende Bedenken ergeben sich jedoch für den geltend gemachten Zeitaufwand von fünf Stunden deshalb, weil dieser Zeitaufwand selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes unter keinem Gesichtspunkt der vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2000 - 15 WF 101/99) standhält.

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 238/07

    Vergütungsanspruch des Umgangsbegleiters und des Umgangspflegers; …

    Soweit es um die Vergütung des Verfahrenspflegers nach § 50 FGG geht, ist anerkannt, dass Tätigkeiten über den nach dem Gesetz vorgesehenen Aufgabenbereich hinaus aus Gründen des Vertrauensschutzes dann vergütungsfähig sind, wenn die Tätigkeit auf einen ausdrücklichen Auftrag des Gerichts hin entfaltet worden ist (Senat, Beschluss vom 13.2.2007 - 10 WF 257/06 -, FamRZ 2008, 73; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 2005, 1108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 8 W 27/03 und 28/03 -, veröffentlicht bei Juris; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 269; OLG Schleswig, OLGR 2000, 428; a. A. Bienwald, FamRZ 2008, 74).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Soweit es um die Vergütung des Verfahrenspflegers nach § 50 FGG geht, ist anerkannt, dass Tätigkeiten über den nach dem Gesetz vorgesehenen Aufgabenbereich hinaus aus Gründen des Vertrauensschutzes dann vergütungsfähig sind, wenn die Tätigkeit auf einen ausdrücklichen Auftrag des Gerichts hin entfaltet worden ist (Senat, Beschluss vom 13.2.2007 - 10 WF 257/06 -, FamRZ 2008, 73; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 2005, 1108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 8 W 27/03 und 28/03 -, veröffentlicht bei Juris; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 269; OLG Schleswig, OLGR 2000, 428; a. A. Bienwald, FamRZ 2008, 74).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Das Vertrauen auf die Vergütungspflichtigkeit der Aktivität ist nur schutzwürdig, wenn auf Bitten und in Abstimmung mit dem zuständigen Gericht eine den Aufgabenkreis überschreitende Tätigkeit erfolgte (Schleswig-Holsteinisches OLG, OLGR Schleswig 2000, 428, 429).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 10 WF 257/06

    Verfahrenspflegervergütung: Vergütung für Hausbesuche beim Kind

    Denn in einem solchen Fall darf der Verfahrenspfleger darauf vertrauen, dass der auf Grund des gerichtlichen Auftrags entstandene Zeitaufwand auch vergütet wird (OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22.2.2005 - 15 WF 15/05 -, FamRZ 2005, 1108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.1.2003 - 8 W 27/03 und 28/03 -, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 6.11.2000 - 8 WF 91/99 -, OLG-Report 2002, 269; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.9.2000 - 15 WF 140/99 -, OLG-Report 2000, 428; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 12 WF 141/03 und 142/03 -, FamRZ 2005, 391; OLG Köln, Beschluss vom 12.6.2003 - 14 WF 85/03 -, FamRZ 2003, 1853).
  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der …

    Das gebietet letztlich der Vertrauensschutz (vgl. OLG Schleswig OLGR 2000, 428).
  • OLG Koblenz, 09.09.2002 - 11 WF 590/02

    Sorgerecht - Verfahrenspfleger: Aufgabenbereich, Umfang der vergütungsfähigen …

    Die Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht nicht darin, den Eltern die Bedürfnisse des Kindes zu verdeutlichen und damit selbst unmittelbar auf eine Konfliktlösung hinzuwirken; Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es lediglich, dem Gericht die Wünsche und Vorstellungen des Kindes zu unterbreiten damit das Gericht der ihm obliegenden Aufgabe nachkommen kann, die dem Wohl des Kindes objektiv am besten dienende Regelung herauszufinden und herbeizuführen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 968 f.; OLG Rostock FamRZ 2002, 969 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1541 f.; 2001, 692 f.; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776 f.; OLG Schleswig OLGR 2000, 428 f.; 2000, 177, 178 ff.; KG FamRZ 2000, 1300 f.; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1999, 1293, 1294; Engelhardt FamRZ 2001, 525 f.).
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