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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7545
OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2002 - 15 WF 191/02 (https://dejure.org/2002,7545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 5; BGB § 1836 Abs. 1 S. 4
    Kriterien zur Bestimmung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers; Kriterien für die Feststellung der Berufsmäßigkeit einer Verfahrenspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 935
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 28.01.2002 - 15 WF 235/01

    Abrechnung der Vergütung des Verfahrenspflegers; Fahrtzeit zu Gesprächsterminen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 15 WF 191/02
    Soweit das Amtsgericht die Berufsmäßigkeit nach erneuter Prüfung bejahen sollte, wird es zeitnah und unter Beachtung der vom Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 15 WF 235/01 (42 F 191/99 AG Potsdam) - (veröffentlicht in JurBüro 2002, 320 u. FGPrax 2002, 113) mitgeteilten Grundsätze über die Höhe der vom Beschwerdeführer mit Rechnung vom 25. Oktober 2001 geltend gemachten Vergütungsansprüche zu befinden haben.
  • KG, 21.09.2012 - 17 UF 118/12

    Umgangsverfahren: Notwendige Regelungen des Familiengerichts bei Anordnung einer …

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für diese Feststellung sind gegeben; diese ergeben sich bereits daraus, dass das Familiengericht die Umgangspflegerin gerade wegen ihrer beruflichen Qualifikation bestellt hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 24. August 2012 - 25 WF 29/12 - [bislang nur bei juris;… dort Rz. 4]) und aufgrund des Umstands, dass das Familiengericht eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin zur Umgangspflegerin bestellt hat, die in einem eigens gefertigten Briefkopf darauf hinweist, dass zu ihrem Leistungsspektrum insbesondere auch die Übernahme von Umgangspflegschaften gehört (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2002 - 15 WF 191/02 -, FamRZ 2002, 935 [bei juris Rz. 3]).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten …

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine unentgeltliche Führung von Pflegschaften nur dann in Betracht kommt, wenn dies dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft, die als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht in der Freizeit zu erfüllen ist, entspricht, während von einer Führung im Rahmen der Berufsausübung auszugehen ist, wenn deren Übernahme nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann und die Pflegschaft dem Pfleger gerade im Hinblick auf seine Ausbildung und beruflichen Kenntnisse übertragen wurde, wie es insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern häufig der Fall ist (…OLG Frankfurt, a.a.O.;… Bauer, a.a.O., Rz. 1269, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 1980, 2179; vgl. auch OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 2.9.2002 - 15 WF 191/02 -, veröffentlicht bei juris).
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