Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 15 WF 254/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vereinfachtes Sorgerechtsverfahren: Verfahrenskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung für den dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge entgegen tretenden Antragsgegner
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1626a BGB, § 78 Abs 2 FamFG, § 155a FamFG
Vereinfachtes Sorgerechtsverfahren: Verfahrenskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung für den dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge entgegen tretenden Antragsgegner - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 78 Abs. 2 ; BGB § 1626a ; FamFG § 155a
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgerechtsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgerechtsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vereinfachtes Sorgerechtsverfahren - und die Verfahrenskostenhilfe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Sorgerechtsverfahren
Verfahrensgang
- AG Öhringen, 21.11.2013 - 6 F 523/13
- OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 15 WF 254/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1045
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11
Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2014 - 15 WF 254/13
Allein die existentielle Bedeutung der Sache kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach neuem Recht dagegen nicht mehr begründen (BGH FamRZ 2012, 1290 Tz. 14 mwN).
- OLG Jena, 19.01.2015 - 1 WF 43/15
Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Sorgerechtsverfahren: …
Denn für den Antragsgegner weist die Rechtslage Schwierigkeiten im Sinne des § 78 Abs. 2 FamFG auf (OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1045 - 1046).Rn. 28 Welche Anforderungen an die Erheblichkeit der gegen die gemeinsame Sorge vorgebrachten Gründe zu stellen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur bislang noch nicht hinreichend geklärt (OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1045-1046).
- OLG Karlsruhe, 13.06.2014 - 18 UF 103/14
Gemeinsame elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die …
Rn. 17 b) Für die Frage, ob das Gericht im vereinfachten Verfahren entscheiden kann, kommt es somit maßgeblich darauf an, welche Anforderungen an den Vortrag der Beteiligten, insbesondere der Antragsgegnerin, gestellt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, 22.01.2014, 15 WF 254/13 , Tz. 12 : bislang noch nicht hinreichend geklärt). - OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 6 WF 166/20
Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren
Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist jedenfalls derzeit in vereinfachten Sorgerechtsverfahren im Hinblick auf die noch ungeklärten Voraussetzungen der Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach dem neuen "gesetzlichen Leitbild" die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beiordnung zu bejahen (OLG Hamm, Beschluss vom 09. März 2016 - II-2 WF 38/16 -, Rn. 21, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 1 WF 43/15 -, Rn. 28; für die Kindesmutter als Antragsgegnerin OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 15 WF 254/13 -, Rn. 11, juris; Gottschalk in.
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