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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,51323
VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 (https://dejure.org/2010,51323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 (https://dejure.org/2010,51323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 15 ZB 09.3214 (https://dejure.org/2010,51323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauvorhaben im Wochenendhausgebiet; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans (verneint); Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Mit der zulässigen überbaubaren Grundfläche wird ein absolutes Höchstmaß i.S. des § 16 Abs. 3 Nr. 1 2. Alternative BauNVO festgesetzt, das nicht in Relation zur tatsächlichen oder festgesetzten Grundstücksgröße steht und das sich zunächst auf die Hauptanlagen bezieht (BayVGH vom 13.4.2006 NVwZ-RR 2007, 79).

    Eine auf einzelne Anlagen bezogene Festsetzung ist deshalb - jedenfalls als alleinige Regelung - nicht von der Ermächtigung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gedeckt, weil bei einer solchen Festsetzung die Anrechnungsvorschrift des § 19 Abs. 4 BauNVO nicht vollzogen werden könnte (BayVGH vom 13.4.2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Rn. 17 Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (grundsätzlich hierzu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/11; BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 RdNr. 13).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Rn. 22 Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption (BVerwG vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Rn. 17 Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (grundsätzlich hierzu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/11; BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 RdNr. 13).
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Danach sind Mängel der Abwägung - und zwar sowohl des Abwägungsvorganges als auch des Abwägungsergebnisses - nach sieben Jahren unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht wurden (BVerwG vom 4.3.1999 NVwZ 1999, 1336).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 1 N 08.2703

    Normenkontrolle; Erforderlichkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Dieses Ziel kann mit Hilfe der festgesetzten Baugrenzen im Grundsatz verwirklicht werden, der objektive Regelungsgehalt der Festsetzungen entspricht damit der Planungsabsicht der Beklagten (vgl. hierzu BayVGH vom 27.4.2010 Az. 1 N 08.2703).
  • VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheid zur planungsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214
    Rn. 17 Eine bauplanerische Festsetzung wird erst dann funktionslos, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr zu erfüllen vermag und dieser Mangel so offenkundig ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig ist (grundsätzlich hierzu BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/11; BVerwG vom 17.2.1997 NVwZ-RR 1997, 512; BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Auch wenn vorliegend auf einigen Parzellen bestandsgeschützte Gebäude mit bestandskräftigen Baugenehmigungen existieren, die ggf. hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche mit einzelnen Festsetzungen des "Deckblatt Nr. 01" sowie des "Deckblatt Nr. 02" (z.B. zur überbaubaren Grundstücksfläche) nicht zu 100% übereinstimmen, wäre im Falle der von den Antragstellern geltend gemachten Unwirksamkeit des "Deckblatt Nr. 4" nicht von Funktionslosigkeit des Bebauungsplans in der Fassung der ersten beiden Deckblätter auszugehen, weil deren Festsetzungen weiterhin grundsätzlich geeignet sind, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu steuern (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 1 N 18.870

    Erfolgloses Vorgehen gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans "Sondergebiet …

    Dies dient der Sicherung der Zweckbestimmung zur Wochenendnutzung (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 14;… Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, Stand Mai 2021, § 10 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung …

    Auch eine nachträgliche Funktionslosigkeit des § 2 Abs. 1 der Gestaltungssatzung, für deren Annahme hohe Hürden anzulegen sind (…vgl. OVG NW, U.v. 25.8.1999 - NVwZ-RR 2000, 412 = juris Rn. 11 ff.;… Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 31; im Fall von Festsetzungen in einem Bebauungsplan vgl. BayVGH, B.v. 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11), springt nicht ohne Weiteres ins Auge.
  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels …

    Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Grundstücke an, entscheidend ist vielmehr, ob die jeweiligen Festsetzungen - weiterhin - geeignet sind, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu steuern (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 17 m.w.N.;… B.v. 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 15 ZB 14.1788

    Keine Befreiung von der im Bebauungsplan vorgesehenen Beschränkung auf nicht …

    Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Grundstücke an, entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung - weiterhin - geeignet ist, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu steuern (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 17).
  • VG Mainz, 02.05.2012 - 3 K 1526/11

    Privilegierung des Altenteilerhauses im Außenbereich - Widerspruch zu den …

    Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Regelung - weiterhin - geeignet ist, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu steuern (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 15 ZB 09.3214 -, juris [Rdnr. 17]).
  • VG Augsburg, 20.06.2011 - Au 5 K 10.460

    Spielhalle; festgesetztes Gewerbegebiet; Ausschluss von Vergnügungsstätten

    Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung (weiterhin) geeignet ist, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu steuern (vgl. BayVGH vom 12.7.2010 Az. 15 ZB 09.3214).
  • VG Augsburg, 12.04.2017 - Au 4 K 17.138

    Werbeanlage außerhalb einer Baugrenze

    Auch würde durch das Bauvorhaben ein - durch die vollständige Lage der Werbeanlage außerhalb der Baugrenze überdies herausgehobener - Bezugsfall geschaffen, der die künftige Durchsetzung der planerischen Vorgaben erheblich erschwert (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 15 ZB 09.3214 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 5 K 10.51

    Werbeanlage; funktionslose Festsetzung im Bebauungsplan

    Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse der einzelnen Grundstücke an, entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung - weiterhin - geeignet ist, die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu steuern (BayVGH vom 12.7.2010, Az: 15 ZB 09.3214).
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