Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.07.2018 - 15 ZB 17.31491 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz von Ehe und Familie als ein vom Bundesamt zu prüfendes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis i.R.d. Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz von Ehe und Familie als ein vom Bundesamt zu prüfendes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis i.R.d. Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 08.09.2017 - W 7 K 16.32361
- VG Würzburg, 14.12.2017 - W 7 K 16.32361
- VGH Bayern, 31.07.2018 - 15 ZB 17.31491
- VGH Bayern, 06.08.2018 - 15 ZB 18.30243
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2018 - 15 ZB 17.31491
Rn. 7 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz von Ehe und Familie kein vom Bundesamt zu prüfendes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, sondern ein von der Ausländerbehörde zu beachtendes mögliches inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis darstellt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 7.12.2004 - 1 C 14/04 - BVerwGE 122, 271 = juris Rn. 29;… OVG NRW, B.v. 10.7.2018 - 13 A 1529/18.A - juris Rn. 8 ff. m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 13 A 1529/18
Ausgehen bei der Beurteilung eines Abschiebungsverbots von der Situation eines …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2018 - 15 ZB 17.31491
Rn. 7 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz von Ehe und Familie kein vom Bundesamt zu prüfendes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, sondern ein von der Ausländerbehörde zu beachtendes mögliches inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis darstellt (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 7.12.2004 - 1 C 14/04 - BVerwGE 122, 271 = juris Rn. 29; OVG NRW, B.v. 10.7.2018 - 13 A 1529/18.A - juris Rn. 8 ff. m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31960
Rückkehr im Familienverband - Ermittlung realitätsnaher Rückkehrsituation
Rn. 26 Soweit einzelne Familienangehörige wegen eines bestehenden Bleiberechts oder festgestellten Abschiebungsschutzes auf absehbare Zeit in Deutschland verbleiben werden, ist die (inlandsbezogene) Frage, ob die mit einer Durchführung der Abschiebung einhergehende Trennung der Familie im Lichte von Art. 6 GG zulässig ist, nicht vom Bundesamt im Rahmen von § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern ausschließlich von der Ausländerbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Prüfung etwaiger Vollstreckungshindernisse nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu entscheiden; diese hat hierbei auch die weiteren (mittelbaren) Folgen der Trennung im Abschiebungszielstaat - etwa eine drohende Existenzgefährdung - zu berücksichtigen (…siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.10.2012 - 10 B 39.12 - InfAuslR 2013, 42 = juris Rn. 4;… U.v. 7.12.2004 - 1 C 14.04 - BVerwGE 122, 271 = NVwZ 2005, 704 = juris Rn. 29;… B.v. 23.10.2001 - 1 B 169.01 - juris Rn. 2;… U.v. 27.7.2000 - 9 C 9.00 - DVBl 2001, 211 = juris Rn. 11;… U.v. 23.5.2000 - 9 C 2.00 - juris Rn. 8;… U.v. 21.9.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 = DVBl 2000, 419 = juris Rn. 13-17;… BayVGH, B.v. 11.10.2018 - 21 B 18.30691 - juris Rn. 19 f.; B.v. 31.7.2018 - 15 ZB 17.31491 - juris Rn. 7;… B.v. 31.7.2017 - 20 ZB 16.30094 - juris Rn. 11-13). - VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632
Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter …
Rn. 22 Soweit einzelne Familienangehörige wegen eines bestehenden Bleiberechts oder festgestellten Abschiebungsschutzes auf absehbare Zeit in Deutschland verbleiben werden, ist die (inlandsbezogene) Frage, ob die mit einer Durchführung der Abschiebung einhergehende Trennung der Familie im Lichte von Art. 6 GG zulässig ist, nicht vom Bundesamt im Rahmen von § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern ausschließlich von der Ausländerbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Prüfung etwaiger Vollstreckungshindernisse nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu entscheiden; diese hat hierbei auch die weiteren (mittelbaren) Folgen der Trennung im Abschiebungszielstaat - etwa eine drohende Existenzgefährdung - zu berücksichtigen (…siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.10.2012 - 10 B 39.12 - InfAuslR 2013, 42 - juris Rn. 4;… U.v. 7.12.2004 - 1 C 14.04 - BVerwGE 122, 271 = NVwZ 2005, 704 - juris Rn. 29;… B.v. 23.10.2001 - 1 B 169.01 - juris Rn. 2;… U.v. 27.7.2000 - 9 C 9.00 - DVBl 2001, 211 - juris Rn. 11;… U.v. 23.5.2000 - 9 C 2.00 - juris Rn. 8;… U.v. 21.9.1999 - 9 C 12.99 - BVerwGE 109, 305 = DVBl 2000, 419 - juris Rn. 13-17;… BayVGH, B.v. 11.10.2018 - 21 B 18.30691 - juris Rn. 19 f.; B.v. 31.7.2018 - 15 ZB 17.31491 - juris Rn. 7;… B.v. 31.7.2017 - 20 ZB 16.30094 - juris Rn. 11-13). - VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171
Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen
Im Übrigen wäre die (inlandsbezogene, einzelfallbezogene) Frage, ob die mit einer Durchführung der Abschiebung einhergehende Trennung der Familie im Lichte von Art. 6 GG zulässig ist, von der Ausländerbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Prüfung etwaiger Vollstreckungshindernisse nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu entscheiden (vgl. auch BayVGH, B.v. 31.7.2018 - 15 ZB 17.31491 - juris Rn. 7 m.w.N.); diese hat hierbei auch die weiteren (mittelbaren) Folgen der Trennung im Abschiebungszielstaat - etwa eine drohende Existenzgefährdung - zu berücksichtigen (…vgl. bereits BayVGH, B.v. 21.11.2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 22, 24 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2019 - 7 D 11445/18
Ablehnung, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Anerkennung, Asylantrag, …
Dem zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2018 (15 ZB 17.31491) ist kein Argument für die Zuständigkeit der Ausländerbehörden zur Prüfung von Abschiebungshindernissen im Fall des § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG zu entnehmen.
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