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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12015
VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452 (https://dejure.org/2020,12015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452 (https://dejure.org/2020,12015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 15 ZB 19.1452 (https://dejure.org/2020,12015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht keine, auch nicht aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende, generelle Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die mögliche Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Einschätzung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4;… B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 u.a. - juris Rn. 5;… B.v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 2;… B.v. 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - juris Rn. 10).

    Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende und damit unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur ausnahmsweise dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war, und wenn es damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70.97 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 56 = NVwZ-RR 1998, 759).

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 15 ZB 18.2509

    Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft durch Bauvorhaben im …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (…vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - ZfBR 1997, 324 = juris Rn. 4;… B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67 = juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Außenbereichsanlagen nur dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (…vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1996 - 4 B 120.96 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 = juris Rn. 3; BayVGH' B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Solche liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (…stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Solche liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16;… B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (…vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - ZfBR 1997, 324 = juris Rn. 4; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67 = juris Rn. 5 f.;… BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - ZfBR 1997, 324 = juris Rn. 4;… B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67 = juris Rn. 5 f.;… BayVGH, B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96;… BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGHE 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO) nicht.
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Von einer unzulässigen Überraschungsentscheidung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entspricht oder die von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 25.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht keine, auch nicht aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende, generelle Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die mögliche Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Einschätzung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4;… B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 2;… B.v. 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf …

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender …

  • BVerwG, 08.07.1996 - 4 B 120.96

    Windenergieanlage - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft

  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
  • OVG Saarland, 02.07.2021 - 2 A 110/20

    Vorbescheid: Abgrenzung Innen-/Außenbereich - (Einfamilienhaus mit Garage)

    Es kommt dabei auch nicht maßgeblich darauf an, ob das Vorhaben mehr oder weniger auffällig in Erscheinung tritt oder ob es etwa durch Bäume oder Hecken der Sicht entzogen ist.[Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.][Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 9.12.2020 - 9 M 97/20 -, juris (m.w.N.] Der Belang wird schon dann beeinträchtigt, wenn durch das Vorhaben die Fläche der naturgegebenen Bodennutzung entzogen wird. Außenbereichsvorhaben mit anderer als land- oder forstwirtschaftlicher Bestimmung sind deshalb im Regelfall unzulässig. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Anlagen im Außenbereich nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder wenn es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe (z.B. durch andere Bauten) eingebüßt hat.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris (m.w.N.); sowie OVG Koblenz, Urteil vom 20.4.2016 - 8 A 11046/15 -, juris (Erweiterung eines Vereins- und Wanderheimes)] Ansonsten ist davon auszugehen, dass ein Wohngebäude dem Außenbereich grundsätzlich wesensfremd ist, da dieser regelmäßig land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben vorbehalten ist.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 -, juris] Die natürliche Eigenart der Landschaft wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben im Anschluss an eine bebaute Ortslage an einem Standort im Außenbereich errichtet werden soll.
  • VG Ansbach, 03.07.2025 - AN 17 K 24.3016

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erlass einer Baugenehmigung für einen bereits …

    Eine unbebaute Fläche ist - als "Baulücke" - Teil des Bebauungszusammenhangs, wenn sie von der angrenzenden zusammenhängenden Bebauung so stark geprägt wird, dass die Errichtung eines Gebäudes auf dieser Fläche als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 07.11.2024 - AN 17 K 23.555

    Betriebsleiterwohnung, Außenbereichsvorhaben, Landwirtschaftlicher Betrieb, …

    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 18.04.2024 - RO 2 K 23.205

    Erfolgreiche Klage einer Umweltvereinigung gegen Einfamilienhaus im FFH-Gebiet

    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Außenbereichsanlagen nur dann nicht in Betracht, wenn das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit nicht geeignet ist, die Funktionen des Außenbereichs, insbesondere dessen Freiraum- und Erholungszweck, zu fördern (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - BeckRS 2020, 9534, Rn. 14 m.w.N.;… s.a. B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - BeckRS 2019, 3444, Rn. 10, 11).
  • VG München, 15.07.2025 - M 1 K 21.4798

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein dem Außenbereich …

    Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft kommt bei baulichen Außenbereichsanlagen nur dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 08.05.2024 - AN 17 K 23.2608

    Vorbescheid für Einfamilienhaus

    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 22.324

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau eines …

    Am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BayVGH, B.v. 14.5.2020 - 15 ZB 19.1452 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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