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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,8431
VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2026,8431)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2026 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2026,8431)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2026 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2026,8431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Ablehnung zweier interfraktioneller Beweisanträge im Untersuchungsausschuss "Zukunftsmuseum" verletzt Beweiserzwingungsrecht der Minderheit

  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 25 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1
    Untersuchungsausschuss, Beweisantragsrecht, Minderheitenschutz, Aktenvorlage, Ausforschungsbeweis, Ex-post-Kontrolle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2026, 765
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Dem Untersuchungsausschuss steht dabei eine Einschätzungsprärogative zwar nicht in Bezug auf die Auslegung des Untersuchungsauftrags, jedoch in Bezug auf die Notwendigkeit der Beweiserhebung zu (vgl. BVerfG vom 17.6.2009 BVerfGE 124, 78/119; BVerwG vom 13.8.1999 BVerwGE 109, 258/266;… Klein/Schwarz in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 44 Rn. 240).

    Der Ausschussmehrheit ist es versagt, Anträge der Minderheit auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen (VerfGHE 59, 209/216; StGH Hessen vom 16.11.2011 DVBl 2012, 169/170); sie darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 124, 78/118 ff.;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 124;… VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 22).

    Die Erfüllung von Informationspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag ist der Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss grundsätzlich zugänglich (vgl. BVerfGE 124, 78/142 f.).

    Sie kann auch darauf abzielen, zunächst "Licht ins Dunkel" eines Untersuchungskomplexes zu bringen, um die Aufklärung von politischen Verantwortlichkeiten zu ermöglichen (BVerfGE 124, 78/116;… BVerwG vom 27.1.2023 NVwZ 2023, 835 Rn. 27;… BGH vom 23.7.2025 - StB 65/24 - juris Rn. 40).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (BVerfGE 124, 78/116;… Brocker in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 4. Aufl. 2024, Kap. 16 Rn. 3).

    Da Akten bei der Untersuchung politischer Vorgänge ein besonders wichtiges Beweismittel darstellen und etwa gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert haben (vgl. BVerfG vom 1.10.1987 BVerfGE 77, 1/48; 124, 78/117 m. w. N.), muss sich ein Untersuchungsausschuss nicht mit bloßen Auskünften aus Akten zufriedengeben oder sein Verlangen auf bestimmte Aktenteile beschränken, sondern soll sich anhand der vollständigen Akten selbst ein Bild vom Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit machen können (vgl. BVerfGE 67, 100/128 ff.).

    Daher muss bei einem Aktenvorlageersuchen nicht bereits feststehen, dass die Unterlagen auch tatsächlich entscheidungserhebliches Material oder entsprechende Beweismittel enthalten; es reicht aus, wenn sie Hinweise hierauf geben könnten (BVerfGE 124, 78/117;… vgl. auch Glauben in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kap. 17 Rn. 7 ff.).

    Dies bedeutet aber nicht, dass das parlamentarische Informationsrecht stets ausscheidet, wenn es sich auf Akten bezieht, die der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen dienen (vgl. BVerfGE 124, 78/122;… BVerfG vom 7.11.2017 BVerfGE 147, 50 Rn. 230).

    Die Frage, ob die Vorlage solcher Akten die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung beeinträchtigen würde, kann weder pauschal verneint noch pauschal bejaht werden, sondern verlangt eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG vom 30.3.2004 BVerfGE 110, 199/218 f.; 124, 78/122;… Glauben in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kap. 17 Rn. 30).

    Dabei gilt der Grundsatz, dass Unterlagen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen, die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, umso schutzwürdiger sind, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen; besonders hohe Schutzwürdigkeit kommt den Erörterungen im Kabinett zu (vgl. BVerfGE 110, 199/221; 124, 78/122;… VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 - VerfGH 12/14 - juris Rn. 115).

    Die der regierungsinternen Meinungsbildung vorgelagerten Beratungs- und Entscheidungsabläufe sind dagegen einer parlamentarischen Kontrolle nur in geringerem Maß entzogen (vgl. BVerfGE 124, 78/123;… Glauben, a. a. O., Kap. 17 Rn. 30 a); dies gilt auch für Unterlagen zur Vor- oder Nachbereitung parlamentarischer Gremiensitzungen (vgl. BVerfGE 124, 78/141 f.).

    Im Stadium der Vorbereitung, Planung und Abwägung von Entscheidungen muss die dafür zuständige Exekutive frei von äußeren Einflussnahmen sein; Untersuchungsausschüsse zum Zweck verfahrensbegleitender oder vorbeugender Kontrolle sind daher unzulässig (VerfGH vom 27.11.1985 VerfGHE 38, 165/177;… 67, 291 Rn. 92; vgl. auch BVerfGE 124, 78/121;… Glauben in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kap. 5 Rn. 34 ff.).

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Dass nach der Ablehnung der Anträge zur Beweiserhebung durch die Ausschussmehrheit gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BV zunächst die Entscheidung des Landtags herbeizuführen war, ließ die Antragsberechtigung der Minderheit im Untersuchungsausschuss nicht entfallen (vgl. VerfGH vom 10.10.2006 VerfGHE 59, 209/212 f.).

    Neben der qualifizierten Ausschussminderheit hat aber auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (vgl. VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223).

    In der parlamentarischen Praxis verfügen Untersuchungsausschüsse vor allem über den Status und die Funktion eines kontrollpolitischen Instruments der parlamentarischen Minderheit (VerfGHE 59, 209/214; BVerfG vom 2.8.1978 BVerfGE 49, 70/85 f.).

    Untersuchungsausschüsse sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die ihnen gesetzten Untersuchungsaufträge effektiv zu erfüllen und die in diesem Zusammenhang erheblichen Umstände aufzuklären (VerfGHE 59, 209/214 m. w. N.).

    Durch dieses Beweiserzwingungsrecht wird sichergestellt, dass der für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gemäß Art. 25 Abs. 1 BV bestehende Minderheitenschutz bei der Durchführung des Untersuchungsverfahrens fortwirkt und die Minderheit die Möglichkeit hat, eine umfassende Aufklärung des Untersuchungsgegenstands durchzusetzen (VerfGHE 59, 209/214;… vgl. auch Klein/Schwarz in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 44 Rn. 206 ff.).

    Die Bestimmungen in Art. 12 Abs. 1 und 2 BayUAG zum Minderheitenschutz bei der Beweiserhebung stellen eine Präzisierung der in Art. 25 Abs. 3 und 4 BV enthaltenen Regelungen dar (VerfGHE 59, 209/214 f.).

    Rn. 44 Der Begriff der Beweiserhebung in Art. 25 Abs. 3 Satz 1 BV, auf den Art. 25 Abs. 4 Satz 1 BV Bezug nimmt, meint die Beschaffung, Sicherung und Verwertung sämtlicher Beweismittel zu denjenigen Tatsachen, die mit dem Untersuchungsauftrag in sachlichem Zusammenhang stehen und für die politische Bewertung der zu untersuchenden Angelegenheit erheblich sind (vgl. VerfGHE 59, 209/215;… von Achenbach in Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, Vorbemerkung D Rn. 7).

    Der Ausschussmehrheit ist es versagt, Anträge der Minderheit auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen (VerfGHE 59, 209/216; StGH Hessen vom 16.11.2011 DVBl 2012, 169/170); sie darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 124, 78/118 ff.;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 124;… VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 22).

    Es reicht aus, wenn sich diese Gründe mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Protokoll der Ausschuss- bzw. Plenarsitzung ergeben (VerfGHE 59, 209/219).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Neben der qualifizierten Ausschussminderheit hat aber auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (vgl. VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223).

    Rn. 37 Mit der Berufung auf Art. 25 Abs. 4 Satz 1 BV machen sie sowohl als qualifizierte Minderheit des früheren Untersuchungsausschusses (Antragsteller zu 8, 27, 56 und 65) als auch als Angehörige der parlamentarischen Minderheit, die die Einrichtung des Untersuchungsausschusses verlangt hatte (alle Antragsteller), die Verletzung einer Rechtsposition geltend, die sich unmittelbar aus der Bayerischen Verfassung ergibt und ihnen als innerparlamentarisches Recht gegenüber dem Antragsgegner zusteht (vgl. auch BVerfG vom 17.7.1984 BVerfGE 67, 100/126; 105, 197/220).

    Rn. 45 Vor diesem Hintergrund bedarf die Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit durch die Mehrheit des Untersuchungsausschusses einer hinreichenden Begründung, aus der hervorgeht, aus welchen Gründen die Mehrheit die Grenzen der nach Maßgabe des Art. 25 Abs. 3, 4 Satz 1 BV zulässigen Beweiserhebung als überschritten ansieht; die Ablehnung darf nicht allein auf das Mehrheitsprinzip gestützt werden (vgl. BVerfGE 105, 197/225;… LVerfG MecklenburgVorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… LVerfG Brandenburg vom 20.1.2023 - 67/21 - juris Rn. 63).

    Die Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof kann mit Rücksicht auf die parlamentarische Autonomie und die besondere Natur des Untersuchungsverfahrens als Aufklärungsinstrument im Rahmen der politischen Kontroverse mithin nicht über die von den Vertretern der den Antrag ablehnenden Mehrheit in der Ausschuss- und Plenardebatte benannten Gründe hinausgehen (BVerfGE 105, 197/225 f.;… VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 25).

  • EGMR, 17.11.2015 - 9/15

    HALIMLLARI c. GRÈCE

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Der Ausschussmehrheit ist es versagt, Anträge der Minderheit auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen (VerfGHE 59, 209/216; StGH Hessen vom 16.11.2011 DVBl 2012, 169/170); sie darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 124, 78/118 ff.; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 124;… VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 22).

    Rn. 45 Vor diesem Hintergrund bedarf die Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit durch die Mehrheit des Untersuchungsausschusses einer hinreichenden Begründung, aus der hervorgeht, aus welchen Gründen die Mehrheit die Grenzen der nach Maßgabe des Art. 25 Abs. 3, 4 Satz 1 BV zulässigen Beweiserhebung als überschritten ansieht; die Ablehnung darf nicht allein auf das Mehrheitsprinzip gestützt werden (vgl. BVerfGE 105, 197/225; LVerfG MecklenburgVorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… LVerfG Brandenburg vom 20.1.2023 - 67/21 - juris Rn. 63).

    Dabei kommt ein Nachschieben von Ablehnungsgründen im verfassungsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht, weil dieses weder den Zweck kritischer Selbstkontrolle der Ausschussmehrheit erfüllen noch die Ausschussminderheit in die Lage versetzen würde, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vorab zu prüfen (LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 71;… VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 14.7.2020 - 6/20 - juris Rn. 163;… LVerfG Brandenburg vom 20.1.2023 - 67/21 - juris Rn. 65).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Rn. 37 Mit der Berufung auf Art. 25 Abs. 4 Satz 1 BV machen sie sowohl als qualifizierte Minderheit des früheren Untersuchungsausschusses (Antragsteller zu 8, 27, 56 und 65) als auch als Angehörige der parlamentarischen Minderheit, die die Einrichtung des Untersuchungsausschusses verlangt hatte (alle Antragsteller), die Verletzung einer Rechtsposition geltend, die sich unmittelbar aus der Bayerischen Verfassung ergibt und ihnen als innerparlamentarisches Recht gegenüber dem Antragsgegner zusteht (vgl. auch BVerfG vom 17.7.1984 BVerfGE 67, 100/126; 105, 197/220).

    Da Akten bei der Untersuchung politischer Vorgänge ein besonders wichtiges Beweismittel darstellen und etwa gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert haben (vgl. BVerfG vom 1.10.1987 BVerfGE 77, 1/48; 124, 78/117 m. w. N.), muss sich ein Untersuchungsausschuss nicht mit bloßen Auskünften aus Akten zufriedengeben oder sein Verlangen auf bestimmte Aktenteile beschränken, sondern soll sich anhand der vollständigen Akten selbst ein Bild vom Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit machen können (vgl. BVerfGE 67, 100/128 ff.).

    Rn. 53 Zwar ist auch parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ein Ausforschen des internen Bereichs der Exekutive verwehrt; dazu gehört die Willensbildung der Staatsregierung hinsichtlich der Erörterungen innerhalb des Kabinetts wie auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen mittels ressortübergreifender und -interner Abstimmungsprozesse (…VerfGH vom 17.11.2014 VerfGHE 67, 291 Rn. 90 m. w. N; vgl. auch BVerfGE 67, 100/139).

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Für die Beurteilung der Beteiligtenfähigkeit ist jedoch der Status zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, sodass ein nachträgliches Ausscheiden aus der Volksvertretung der Zulässigkeit des Antrags im Organstreitverfahren nicht entgegensteht (…VerfGH vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 30 m. w. N.; BVerfG vom 21.7.2000 BVerfGE 102, 224/231; StGH Hessen vom 13.7.2016 NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 60 ff.).

    Selbst wenn man in diesen Fällen ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse forderte (vgl. StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 90 ff.), läge dieses hier in Form eines objektiven Klarstellungsinteresses vor.

    Der Ausschussmehrheit ist es versagt, Anträge der Minderheit auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen (VerfGHE 59, 209/216; StGH Hessen vom 16.11.2011 DVBl 2012, 169/170); sie darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 124, 78/118 ff.;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55; StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 124;… VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Rn. 53 Zwar ist auch parlamentarischen Untersuchungsausschüssen ein Ausforschen des internen Bereichs der Exekutive verwehrt; dazu gehört die Willensbildung der Staatsregierung hinsichtlich der Erörterungen innerhalb des Kabinetts wie auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen mittels ressortübergreifender und -interner Abstimmungsprozesse (VerfGH vom 17.11.2014 VerfGHE 67, 291 Rn. 90 m. w. N; vgl. auch BVerfGE 67, 100/139).

    Diese Grenze, die über die staatsleitende Regierungstätigkeit hinaus ebenso für rein administratives Handeln gilt (vgl. VerfGHE 67, 291 Rn. 92), wurde aber mit dem Beweisantrag Nr. 11 nicht überschritten.

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Die Frage, ob die Vorlage solcher Akten die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung beeinträchtigen würde, kann weder pauschal verneint noch pauschal bejaht werden, sondern verlangt eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG vom 30.3.2004 BVerfGE 110, 199/218 f.; 124, 78/122;… Glauben in Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Kap. 17 Rn. 30).

    Dabei gilt der Grundsatz, dass Unterlagen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen, die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, umso schutzwürdiger sind, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen; besonders hohe Schutzwürdigkeit kommt den Erörterungen im Kabinett zu (vgl. BVerfGE 110, 199/221; 124, 78/122;… VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 - VerfGH 12/14 - juris Rn. 115).

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Der Ausschussmehrheit ist es versagt, Anträge der Minderheit auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen (VerfGHE 59, 209/216; StGH Hessen vom 16.11.2011 DVBl 2012, 169/170); sie darf einen solchen Antrag nur ablehnen, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfGE 124, 78/118 ff.;… LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55;… StGH Hessen NVwZ-RR 2016, 937 Rn. 124; VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 22).

    Die Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof kann mit Rücksicht auf die parlamentarische Autonomie und die besondere Natur des Untersuchungsverfahrens als Aufklärungsinstrument im Rahmen der politischen Kontroverse mithin nicht über die von den Vertretern der den Antrag ablehnenden Mehrheit in der Ausschuss- und Plenardebatte benannten Gründe hinausgehen (BVerfGE 105, 197/225 f.; VerfGH Sachsen vom 21.10.2022 - Vf. 92-I-21 - juris Rn. 25).

  • RG, 22.09.1921 - 67/21

    Erfordert im Sinn des § 132 StGB. die Vornahme einer Handlung, die nur kraft …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.03.2026 - 15-IVa-23
    Rn. 45 Vor diesem Hintergrund bedarf die Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit durch die Mehrheit des Untersuchungsausschusses einer hinreichenden Begründung, aus der hervorgeht, aus welchen Gründen die Mehrheit die Grenzen der nach Maßgabe des Art. 25 Abs. 3, 4 Satz 1 BV zulässigen Beweiserhebung als überschritten ansieht; die Ablehnung darf nicht allein auf das Mehrheitsprinzip gestützt werden (vgl. BVerfGE 105, 197/225;… LVerfG MecklenburgVorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 55; LVerfG Brandenburg vom 20.1.2023 - 67/21 - juris Rn. 63).

    Dabei kommt ein Nachschieben von Ablehnungsgründen im verfassungsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht, weil dieses weder den Zweck kritischer Selbstkontrolle der Ausschussmehrheit erfüllen noch die Ausschussminderheit in die Lage versetzen würde, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vorab zu prüfen (…LVerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.2.2016 - 9/15 - juris Rn. 71;… VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 14.7.2020 - 6/20 - juris Rn. 163; LVerfG Brandenburg vom 20.1.2023 - 67/21 - juris Rn. 65).

  • VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 36-IVa-22

    Unangemessene Benachteiligung, Rechtsmißbrauch, Rechtsschutzinteresse, …

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14

    Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …

  • BGH, 23.07.2025 - StB 65/24

    Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

  • BVerwG, 27.01.2023 - 6 VR 2.22

    Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den …

  • VerfGH Bayern, 27.11.1985 - 67-IV-85
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf …

  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Fraktion wegen der Absetzung eines Antrags …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 60/25
    Eine nachgeschobene Begründung kann weder den Zweck kritischer Selbstkontrolle der Ausschussmehrheit erfüllen, noch die Ausschussminderheit in die Lage versetzen, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vorab zu prüfen (…vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 14.  Juli 2020 - VerfGH 6/20, NWVBl. 2021, 17 = juris, Rn. 163, …und vom 20. April 2021 - VerfGH 177/20, NWVBl. 2021, 464 = juris, Rn. 213, jeweils m. w. N.; VerfGH BY, Urteil vom 17. März 2026 - Vf. 15-IVa-23, juris, Rn. 45).

    Bei einem Aktenvorlageersuchen muss ebenfalls nicht bereits feststehen, dass die Unterlagen auch tatsächlich entscheidungserhebliches Material oder entsprechende Beweismittel enthalten; es reicht aus, wenn sie Hinweise hierauf geben könnten (vgl. VerfGH BY, Urteil vom 17. März 2026 - Vf. 15-IVa-23, juris, Rn. 51;… Brocker, in: Glauben/ Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 4. Aufl. 2024, Kapitel 17 Rn. 7 ff.).

    Die Aktenvorlagepflicht ist nicht subsidiär; sie entfällt nicht etwa deshalb, weil andere Beweismittel zur Verfügung stehen oder zunächst andere Beweise erhoben wurden (…vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 14.  Juli 2020 - VerfGH 6/20, NWVBl. 2021, 17 = juris, Rn. 185, …und vom 20. April 2021 - VerfGH 177/20, NWVBl. 2021, 464 = juris, Rn. 181;… BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78 = juris, Rn. 113, …und vom 13. Oktober 2016 - 2 BvE 2/15, BVerfGE 143, 101 = juris, Rn. 110; VerfGH BY, Urteil vom 17.  März 2026 - Vf. 15-IVa-23, juris, Rn. 51;… Günther, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 41 Rn. 20).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 6/25
    Eine nachgeschobene Begründung kann weder den Zweck kritischer Selbstkontrolle der Ausschussmehrheit erfüllen, noch die Ausschussminderheit in die Lage versetzen, ihre Rechtsschutzmöglichkeiten vorab zu prüfen (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 14. Juli 2020 - VerfGH 6/20, NWVBl. 2021, 17 = juris, Rn. 163, …und vom 20. April 2021 - VerfGH 177/20, NWVBl. 2021, 464 = juris, Rn. 213, jeweils m. w. N.; VerfGH BY, Urteil vom 17. März 2026 - Vf. 15-IVa-23, juris, Rn. 45).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23   

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https://dejure.org/2023,14409
VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,14409)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,14409)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,14409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung wegen der Ablehnung zweier interfraktioneller Beweisanträge im Untersuchungsausschuss "Zukunftsmuseum"

  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 25 Abs. 4; VfGHG Art. 26 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 S. 2
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung von auf die Vorlage von Unterlagen gerichteten Beweisanträgen in einem Untersuchungsausschuss

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    UA "Zukunftsmuseum" - Opposition scheitert mit Eilantrag bei Verfassungsgerichtshof

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Bayern, 06.05.2021 - 37-IVa-21

    Erfolglose Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht im Landtag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG, also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG (VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14;… vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).

    Einstweilige Anordnungen können nur dazu dienen, eine vorläufige Regelung zu treffen; sie dürfen die Hauptsacheentscheidung grundsätzlich nicht vorwegnehmen (VerfGH vom 19.7.1982 VerfGHE 35, 82/87; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16).

    Im Organstreit, der als kontradiktorische Parteistreitigkeit maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihrer Teile in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns dient, stellt der Verfassungsgerichtshof in der Regel lediglich fest, ob die beanstandete Maßnahme gegen verfassungsmäßige Rechte verstößt (vgl. VerfGH vom 27.6.1977 VerfGHE 35, 48; vom 6.6.2011 BayVBl 2011, 662; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Dass nach der Ablehnung eines Antrags zur Beweiserhebung durch die Ausschussmehrheit gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BV zunächst die Entscheidung des Landtags herbeizuführen ist, lässt die Antragsberechtigung der Minderheit im Untersuchungsausschuss nicht entfallen (VerfGH vom 10.10.2006 VerfGHE 59, 209/212 f.).

    Nicht nur die qualifizierte Ausschussminderheit, sondern auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums hat jedoch ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223) .

    Die Antragsberechtigung der Antragsteller zu 1 bis 70 ergibt sich ferner aus Art. 12 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags (VerfGHE 59, 209/213).

  • VerfGH Bayern, 30.03.2022 - 13-IVa-22

    Weiterer erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG, also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG (VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14;… vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10;… vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).

    Rn. 39 a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (…ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).

    Wird eine solche für den Antragsgegner verbindliche Feststellung schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt, so muss daher substanziiert dargelegt werden, dass der damit verbundene Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans nicht nur unabdingbar ist, um die Entstehung vollendeter Tatsachen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu vermeiden, sondern auch, um das Eintreten eines schweren Nachteils hinsichtlich der organschaftlichen Rechte des Antragstellers zu verhindern (…vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 88-IVa-21

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Anordnungen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Rn. 39 a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (…ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).

    Wird eine solche für den Antragsgegner verbindliche Feststellung schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt, so muss daher substanziiert dargelegt werden, dass der damit verbundene Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans nicht nur unabdingbar ist, um die Entstehung vollendeter Tatsachen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu vermeiden, sondern auch, um das Eintreten eines schweren Nachteils hinsichtlich der organschaftlichen Rechte des Antragstellers zu verhindern (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 21 m. w. N.;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Er muss daher das ihm aufgetragene Untersuchungsverfahren soweit wie möglich innerhalb dieses Zeitraums zum Abschluss bringen und kann nicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens in der nachfolgenden Wahlperiode verweisen (vgl. BVerfG vom 2.8.1978 BVerfGE 49, 70/86 f.; BVerwG vom 13.8.1999 BVerwGE 109, 258/263; vom 2.9.2019 NVwZ 2020, 151/153;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 17; anders noch VerfGH vom 3.8.1994 VerfGHE 47, 178/183).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Nicht nur die qualifizierte Ausschussminderheit, sondern auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums hat jedoch ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223) .
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht; …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Er muss daher das ihm aufgetragene Untersuchungsverfahren soweit wie möglich innerhalb dieses Zeitraums zum Abschluss bringen und kann nicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens in der nachfolgenden Wahlperiode verweisen (vgl. BVerfG vom 2.8.1978 BVerfGE 49, 70/86 f.; BVerwG vom 13.8.1999 BVerwGE 109, 258/263; vom 2.9.2019 NVwZ 2020, 151/153;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 17; anders noch VerfGH vom 3.8.1994 VerfGHE 47, 178/183).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Rn. 39 a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 9/20

    Erfolgloser Eilantrag zu Vorkehrungen beim Wahlverfahren einer Vizepräsidentin …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Das Eilverfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG ist ebenso wie das nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfG vom 7.7.2021 NVwZ 2021, 1368 Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVa-20

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Maßnahmen der …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG, also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG (VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14; vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10;… vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

  • VerfGH Bayern, 01.12.2020 - 90-IVa-20

    Äußerungen einer Parlamentspräsidentin gegenüber einer Parlamentsfraktion auf …

  • VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10

    Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien

  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Plutoniumhandel

  • VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 74-IVa-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Aufrechterhaltung der …

  • VerfGH Bayern, 04.02.1991 - 4-IV-91
  • VerfGH Bayern, 03.08.1994 - 85-IVa-94
  • VerfGH Bayern, 19.07.1982 - 84-IV-82
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer …

    Das Eilverfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG ist - ebenso wie das nach § 32 BVerfGG - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/216 f.;… vom 7.7.2021 NVwZ 2021, 1368 Rn. 23).

    Ein zulässiger Antrag nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG erfordert zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substanziierte Darlegungen (vgl. VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.;… vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvQ 106/20 - juris Rn. 3;… vom 22.10.2020 NVwZ 2020, 1749 Rn. 4;… vom 24.2.2022 - 1 BvQ 12/22 - juris Rn. 3).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Das Eilverfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG ist - ebenso wie das nach § 32 BVerfGG - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/216 f.;… vom 7.7.2021 NVwZ 2021, 1368 Rn. 23).

    Ein zulässiger Antrag nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG erfordert zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substanziierte Darlegungen (vgl. VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.;… vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvQ 106/20 - juris Rn. 3;… vom 22.10.2020 NVwZ 2020, 1749 Rn. 4;… vom 24.2.2022 - 1 BvQ 12/22 - juris Rn. 3).

  • VerfGH Bayern, 30.10.2023 - 59-IVa-23

    Erfolgloser Eilantrag eines neu gewählten Abgeordneten (Teilnahme an der …

    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG, also auch auf Verfassungsstreitigkeiten gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG (…VerfGH vom 30.03.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13; vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 38, jeweils m. w. N.).

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren sind substanziiert darzulegen (vgl. VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18708
VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,18708)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,18708)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2023 - 15-IVa-23 (https://dejure.org/2023,18708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Ablehnung von auf die Vorlage von Unterlagen gerichteten Beweisanträgen in einem Untersuchungsausschuss; Nachweis der Verfahrensbevollmächtigung im Organstreitverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Bayern, 06.05.2021 - 37-IVa-21

    Erfolglose Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht im Landtag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG , also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG ( VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14;… vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).

    Einstweilige Anordnungen können nur dazu dienen, eine vorläufige Regelung zu treffen; sie dürfen die Hauptsacheentscheidung grundsätzlich nicht vorwegnehmen ( VerfGH vom 19.7.1982 VerfGHE 35, 82/87; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16).

    Im Organstreit, der als kontradiktorische Parteistreitigkeit maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihrer Teile in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns dient, stellt der Verfassungsgerichtshof in der Regel lediglich fest, ob die beanstandete Maßnahme gegen verfassungsmäßige Rechte verstößt (vgl. VerfGH vom 27.6.1977 VerfGHE 35, 48; vom 6.6.2011 BayVBl 2011, 662 ; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Dass nach der Ablehnung eines Antrags zur Beweiserhebung durch die Ausschussmehrheit gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BV zunächst die Entscheidung des Landtags herbeizuführen ist, lässt die Antragsberechtigung der Minderheit im Untersuchungsausschuss nicht entfallen ( VerfGH vom 10.10.2006 VerfGHE 59, 209/212 f.).

    Nicht nur die qualifizierte Ausschussminderheit, sondern auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums hat jedoch ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223).

    Die Antragsberechtigung der Antragsteller zu 1 bis 70 ergibt sich ferner aus Art. 12 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags (VerfGHE 59, 209/213).

  • VerfGH Bayern, 30.03.2022 - 13-IVa-22

    Weiterer erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG , also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG ( VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14;… vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10;… vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).

    a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (…ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).

    Wird eine solche für den Antragsgegner verbindliche Feststellung schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt, so muss daher substanziiert dargelegt werden, dass der damit verbundene Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans nicht nur unabdingbar ist, um die Entstehung vollendeter Tatsachen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu vermeiden, sondern auch, um das Eintreten eines schweren Nachteils hinsichtlich der organschaftlichen Rechte des Antragstellers zu verhindern (…vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 21 m. w. N.; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 88-IVa-21

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Anordnungen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (…ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).

    Wird eine solche für den Antragsgegner verbindliche Feststellung schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt, so muss daher substanziiert dargelegt werden, dass der damit verbundene Eingriff des Verfassungsgerichtshofs in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans nicht nur unabdingbar ist, um die Entstehung vollendeter Tatsachen bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu vermeiden, sondern auch, um das Eintreten eines schweren Nachteils hinsichtlich der organschaftlichen Rechte des Antragstellers zu verhindern (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 21 m. w. N.;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Er muss daher das ihm aufgetragene Untersuchungsverfahren soweit wie möglich innerhalb dieses Zeitraums zum Abschluss bringen und kann nicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens in der nachfolgenden Wahlperiode verweisen (vgl. BVerfG vom 2.8.1978 BVerfGE 49, 70/86 f.; BVerwG vom 13.8.1999 BVerwGE 109, 258/263; vom 2.9.2019 NVwZ 2020, 151/153;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 17; anders noch VerfGH vom 3.8.1994 VerfGHE 47, 178/183).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Nicht nur die qualifizierte Ausschussminderheit, sondern auch die Einsetzungsminderheit des Landtagsplenums hat jedoch ein durch Art. 25 BV geschütztes Interesse, über die Sachaufklärung mitzubestimmen (VerfGHE 59, 209/213; ebenso BVerfG vom 8.4.2002 BVerfGE 105, 197/220, 223).
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht; …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Er muss daher das ihm aufgetragene Untersuchungsverfahren soweit wie möglich innerhalb dieses Zeitraums zum Abschluss bringen und kann nicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens in der nachfolgenden Wahlperiode verweisen (vgl. BVerfG vom 2.8.1978 BVerfGE 49, 70/86 f.; BVerwG vom 13.8.1999 BVerwGE 109, 258/263; vom 2.9.2019 NVwZ 2020, 151/153;… Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl. 2020, Rn. 17; anders noch VerfGH vom 3.8.1994 VerfGHE 47, 178/183).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 9/20

    Erfolgloser Eilantrag zu Vorkehrungen beim Wahlverfahren einer Vizepräsidentin …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Das Eilverfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG ist ebenso wie das nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfG vom 7.7.2021 NVwZ 2021, 1368 Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVa-20

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Maßnahmen der …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
    Diese Regelung bezieht sich auf alle Verfahrensarten im Sinn des Art. 2 VfGHG , also auch auf Verfassungsstreitigkeiten (Organstreitverfahren) gemäß Art. 64 BV, Art. 49 VfGHG ( VerfGH vom 4.2.1991 VerfGHE 44, 9/14; vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 8;… vom 9.11.2020 BayVBl 2021, 51 Rn. 7;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10;… vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 14;… vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

  • VerfGH Bayern, 01.12.2020 - 90-IVa-20

    Äußerungen einer Parlamentspräsidentin gegenüber einer Parlamentsfraktion auf …

  • VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10

    Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien

  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Plutoniumhandel

  • VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 74-IVa-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Aufrechterhaltung der …

  • VerfGH Bayern, 04.02.1991 - 4-IV-91
  • VerfGH Bayern, 03.08.1994 - 85-IVa-94
  • VerfGH Bayern, 19.07.1982 - 84-IV-82
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