Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14, 8-VIII-15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41464
VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14, 8-VIII-15 (https://dejure.org/2016,41464)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2016 - 15-VIII-14, 8-VIII-15 (https://dejure.org/2016,41464)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2016 - 15-VIII-14, 8-VIII-15 (https://dejure.org/2016,41464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Eröffnung der Möglichkeit zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung; Wahrung des Grundsatzes des formellen Verfassungsvorbehalts; Volksbefragung als ein nach gesetzlichen Vorgaben organisierter Urnengang; Rechtliche Einordnung ...

  • doev.de PDF

    Einführung von Volksbefragungen durch einfaches Gesetz

  • rewis.io

    Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig

  • ra.de
  • verfassungsgerichtshof.de

    Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.11.2016)

    Bayern: Volksbefragungen verfassungswidrig

  • verfassungsgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Regelungen über Volksbefragungen mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 22.11.2016)

    CSU will weiter Volk befragen

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine unverbindliche Volksbefragungen: Demokratie wagen oder Demokratie-Watschn?

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 21.11.2016)

    Das Volk muss gehört werden - aber wann?

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 21.11.2016)

    Seehofers Selbstkrönung wurde verhindert

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 319
  • DÖV 2017, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Die Meinungsverschiedenheit muss zwischen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen oder Teilen davon entstanden und bereits im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag erkennbar geworden sein (VerfGH vom 21.11.1986 VerfGHE 39, 96/136; vom 21.2.2002 VerfGHE 55, 28/35; vom 21.11.2016 BayVBl 2017, 192 Rn. 56; vom 30.7.2018 BayVBl 2019, 158 Rn. 39).

    Sie können die bereits auf Parlamentsebene von ihren Mitgliedern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken im Verfahren nach Art. 75 Abs. 3 BV weiterverfolgen (VerfGH BayVBl 2017, 192 Rn. 60 m. w. N.).

    Antragsgegnerin kann zum anderen die von den Antragstellerinnen ebenfalls angeführte Staatsregierung sein, da der (damalige) Ministerpräsident in ihrem Namen den Gesetzentwurf im Landtag eingebracht und damit das Gesetzgebungsvorhaben gemäß Art. 71 BV initiiert hat (VerfGH BayVBl 2017, 192 Rn. 60; Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 75 Rn. 12).

    Jedenfalls wenn keine gegenteilige gesetzgeberische Absicht erkennbar ist, gilt die grundsätzliche Annahme, dass Änderungsbestimmungen nicht zum dauerhaften Bestandteil der Rechtsordnung werden, sondern sich mit dem Inkrafttreten der Änderungen erledigen (vgl. VerfGH BayVBl 2017, 192 Rn. 113; BVerwG vom 10.2.1999 NJW 1999, 1729/1730).

  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 60-VIII-20

    Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen eines Verfahrens der

    Insbesondere kann dabei eine Fraktion, die als Teil des Landtags an einem Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt hat, die bereits auf Parlamentsebene von ihren Mitgliedern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken weiterverfolgen (vgl. nur VerfGH vom 21.11.2016 BayVBl 2017, 192 Rn. 60; BayVBl 2019, 158 Rn. 42, je m. w. N).
  • VG Hannover, 24.09.2020 - 7 B 4667/20

    Pflegekammer Niedersachsen muss Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernen -

    Die Antragsgegnerin sei ferner berechtigt, die Auffassung zu verbreiten, dass das Vorhaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung rechtlich fragwürdig sei, da dessen Vorgehensweise mit Blick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig sei (unter Verweis auf die Entscheidung des Bayerischen VGH, Beschluss vom 21. November 2016 - Vf. 15-VIII-14, Vf. 8-VIII-15 -, NVwZ 2017, S. 319).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2018 - 1-VII-17

    Popularklage und bayerische Staatsbürgerschaft - kein Anspruch des einzelnen

    Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Art. 7 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 BV Grundrechtscharakter haben und daher im Wege der Popularklage geltend gemacht werden können (VerfGH vom 24.11.1966 VerfGHE 19, 105/108 f.; vom 12.4.1967 VerfGHE 20, 58/59 f.; vom 12.3.1986 VerfGHE 39, 30/33 ff.; VerfGHE 66, 70/83; vom 21.11.2016 BayVBl 2017, 192 Rn. 87, 102; VerfGH NVwZ-RR 2018, 457 Rn. 66, 75, 99).
  • VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17

    Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern

    Die Meinungsverschiedenheit muss zwischen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen oder Teilen davon entstanden und bereits im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag erkennbar geworden sein (VerfGH vom 21.11.1986 VerfGHE 39, 96/136; vom 12.8.1994 VerfGHE 47, 184/189; vom 19.10.1994 VerfGHE 47, 241/252; vom 17.9.1999 VerfGHE 52, 104/119; vom 21.2.2002 VerfGHE 55, 28/35; vom 9.5.2016 BayVBl 2016, 625 Rn. 107; vom 21.11.2016 BayVBl 2017, 192 Rn. 56).
  • VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20

    Datenübermittlung; Demokratieprinzip; Einschränkung der Datenverarbeitung;

    Denn anders als in der in Bezug genommenen verfassungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 21.11.2016 - Vf. 15-VIII-14 u. a., juris) betrifft die Befragung zur Arbeit und zum Fortbestand der Pflegekammer einen konkreten Gegenstand der funktionalen Selbstverwaltung und damit einen Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, in dem das Demokratiegebot des Art. 20 Abs. 2 GG offen für Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt ist, die vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.7.2017 - 1 BvR 2222/12 -, juris Rn. 114).
  • VerfGH Bayern, 25.04.2017 - 2-VII-16

    Popularklage gegen Beteiligung der Gemeinden an der Schulaufsicht mangels

    Es gibt Verfassungsgrundsätze, die so elementar und so sehr Ausdruck eines auch der Verfassung vorausgehenden Rechts sind, dass sie den Verfassungsgeber selbst binden (vgl. Art. 75 Abs. 1 Satz 2 BV; VerfGH vom 21.11.2016 NVwZ 2017, 319 Rn. 117 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht