Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.04.2014 - 16 U 170/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Flugreise, Erfrischungstuch, allergische Reaktion, Schadensersatz
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schadenersatz eines Fluggastes wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen sog. "Saunatücher" während des Fluges
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von auf einem Flug verteilten dampfenden Erfrischungstüchern
- rabüro.de
Zur Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes
- reise-recht-wiki.de
Allergische Reaktion auf Saunatuch im Flugzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MontrÜbk Art. 17 Abs. 1; BGB § 253
Haftung der Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von auf einem Flug verteilten dampfenden Erfrischungstüchern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main spricht Fluggast Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern zu
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss Fluggast 1.500 EURO Schmerzensgeld für allergische Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Atemnot durch dampfende Erfrischungstücher im Flugzeug
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Erfrischungstuch
- lto.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für Flugpassagierin - Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Saunatuch
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Allergische Reaktion auf Erfrischungstücher - Schadenersatz?
- Jurion (Kurzinformation)
Fluggast bekommt Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- Jurion (Kurzinformation)
Haftung einer Fluggesellschaft wegen allergischer Reaktion eines Fluggastes auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für allergische Reaktion im Flugzeug
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline haftet bei allergischer Reaktion eines Fluggasts
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gegen Erfrischungstücher allergisch - Airline muss Fluggast nach allergischer Reaktion Schmerzensgeld zahlen
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Fluggast erhält Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline haftet bei allergischer Reaktion eines Fluggasts - Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 16.04.2014 (16 U 170/13)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen weil eine Reisende durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt
- blogspot.com (Kurzinformation)
Fluggast: Schmerzensgeld wegen Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- blogspot.com (Kurzinformation)
Zum Anspruch eines Fluggastes auf Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstung von einem Erfrischungstuch
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Flugreise: Schmerzensgeld wegen Allergieschock auf Erfrischungstuch
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fluggast hat ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Airline haftet bei allergischer Reaktion eines Fluggasts
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeldanspruch bei dampfenden Erfrischungstüchern im Flugzeug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggast hat wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern Anspruch auf Schmerzensgeld - Durch die Erfrischungstücher ausgelöste Beschwerden müssen nicht als Folge des allgemeinen Lebensrisikos hingenommen werden
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.08.2013 - 24 O 93/12
- OLG Frankfurt, 16.04.2014 - 16 U 170/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 824