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   VG Stuttgart, 20.04.2020 - 16 K 1941/20   

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https://dejure.org/2020,7843
VG Stuttgart, 20.04.2020 - 16 K 1941/20 (https://dejure.org/2020,7843)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2020 - 16 K 1941/20 (https://dejure.org/2020,7843)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2020 - 16 K 1941/20 (https://dejure.org/2020,7843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Besuchsverbot Obdachlosenunterkunft während Corona-Pandemie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 114 VwGO, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Zu einem Besuchsverbot einer Obdachlosenunterkunft während der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IfSG § 28 Abs. 1 S. 1; Corona-VO BW
    Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus; Obdachlosenunterkunft; Besuchsverbot; Entschließungs- und Auswahlermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besuchsverbot einer Obdachlosenunterkunft während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.04.2020 - 16 K 1941/20
    IfSG ist nicht erforderlich, dass die "Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen" in der Einrichtung der Obdachlosenunterkunft selbst festgestellt worden sind (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 -).

    Auch ist zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals nicht erforderlich, dass die Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen in der Einrichtung festgestellt worden sind, denn § 28 Abs. 1 IfSG dient auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen, also ebenfalls präventiven Zwecken und ermächtigt nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (siehe hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - S. 10 f.; BVerwG, Urteil v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).

    (bb) Die Antragsgegnerin hat zudem aller Voraussicht nach das ihr zustehende Auswahlermessen hinsichtlich der Frage, wie - im Rahmen der ihr obliegenden Verpflichtung im Sinne einer gebundenen Entscheidung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - S. 11) zum Ergreifen der notwendigen Maßnahmen - gehandelt werden kann, also welche Maßnahmen von ihr ergriffen werden können, in nicht zu beanstandender Weise ausgeübt, § 114 VwGO.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.04.2020 - 16 K 1941/20
    Auch ist zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals nicht erforderlich, dass die Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen in der Einrichtung festgestellt worden sind, denn § 28 Abs. 1 IfSG dient auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen, also ebenfalls präventiven Zwecken und ermächtigt nach seinem Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (siehe hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - S. 10 f.; BVerwG, Urteil v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).
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