Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2022 - AK 15/22, AK 16/22 |
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Gründung einer terroristischen Vereinigung: Einstufung einer paramilitärischen Einheit als in- bzw. ausländische terroristische Vereinigung; Kombattantenprivileg für Angehörige der paramilitärischen Einheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 32 StGB, §§ 32 ff StGB, § 129 Abs 2 StGB
Gründung einer terroristischen Vereinigung: Einstufung einer paramilitärischen Einheit als in- bzw. ausländische terroristische Vereinigung; Kombattantenprivileg für Angehörige der paramilitärischen Einheit - IWW
- Wolters Kluwer
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 129a Abs. 4
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer - datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 191
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 24 dd) Nach dem gegenwärtig maßgeblichen Sachverhalt handelten die Angeschuldigten als Rädelsführer gemäß § 129a Abs. 4 StGB (…vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.; vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140). - BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 21 aa) Die von den Angeschuldigten angestrebte Kampfeinheit ist nach momentanem Sachstand als eine Vereinigung im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 Abs. 2 StGB zu bewerten (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, NJW 2021, 2813 Rn. 19 ff.). - BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21
Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 22 bb) Unabhängig von dem künftigen Einsatzgebiet ist die geplante Vereinigung bei einer Gesamtbetrachtung angesichts der grundsätzlich in Deutschland liegenden Organisationsstruktur als inländisch anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, NJW 2021, 2979 Rn. 14;… vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, BGHSt 57, 14 Rn. 16), so dass es keiner Verfolgungsermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB bedarf.
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 22 bb) Unabhängig von dem künftigen Einsatzgebiet ist die geplante Vereinigung bei einer Gesamtbetrachtung angesichts der grundsätzlich in Deutschland liegenden Organisationsstruktur als inländisch anzusehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, NJW 2021, 2979 Rn. 14; vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, BGHSt 57, 14 Rn. 16), so dass es keiner Verfolgungsermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB bedarf. - BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11
Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 24 dd) Nach dem gegenwärtig maßgeblichen Sachverhalt handelten die Angeschuldigten als Rädelsführer gemäß § 129a Abs. 4 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.;… vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140). - BGH, 21.10.2003 - 2 BJs 11/03
Haftprüfung (Fortdauer / weiterer Vollzug der Untersuchungshaft; Beleg des …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 23 cc) Die Angeschuldigten setzten nach ihrer Vorstellung von der Tat zur Gründung des Kampfverbandes dadurch unmittelbar an, dass sie potentielle Mitglieder und Geldgeber ansprachen und zu gewinnen suchten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40;… vom 6. April 2022 - AK 11/22, Rn. 26). - BGH, 24.01.2019 - AK 57/18
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 25 2. Es ist zumindest - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - der Haftgrund der Schwerkriminalität gegeben. - BGH, 06.04.2022 - AK 11/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 23 cc) Die Angeschuldigten setzten nach ihrer Vorstellung von der Tat zur Gründung des Kampfverbandes dadurch unmittelbar an, dass sie potentielle Mitglieder und Geldgeber ansprachen und zu gewinnen suchten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40; vom 6. April 2022 - AK 11/22, Rn. 26). - BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Eine tiefergehende individuelle Glaubhaftigkeitsanalyse ist in diesem Stadium des Verfahrens weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (s. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - AK 15/21, juris Rn. 16 mwN). - BGH, 21.10.2003 - AK 17/03
Rechtfertigung der Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus - …
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - AK 15/22
Rn. 23 cc) Die Angeschuldigten setzten nach ihrer Vorstellung von der Tat zur Gründung des Kampfverbandes dadurch unmittelbar an, dass sie potentielle Mitglieder und Geldgeber ansprachen und zu gewinnen suchten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 - AK 17/03, NStZ-RR 2004, 40;… vom 6. April 2022 - AK 11/22, Rn. 26).
- VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4023/22
Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …
Rn. 32 (cc) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika: Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 35 (i) Zum Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection" (HELIOS II), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bietet (…vgl.2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.) haben zurückkehrende international Schutzberechtigte faktisch keinen Zugang.
Das HELIOS-Programm weist hohe bürokratische Hürden auf, die für zurückkehrende international Schutzberechtigte jedenfalls in der Anfangszeit kaum zu überwinden sein dürften (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen G 16/22, S. 7 ff.).
Hinzu kommt, dass die Anmeldung für das Programm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss (vgl. G 2/24, S. 25; G 14/23, S. 8;… 2023/1, S. 2; G 22/23, S. 22; G 16/22, S. 7 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland (Auszug), Juni 2022, G 25/22, S. 36), weshalb international Schutzberechtigte, die aus anderen Ländern nach Griechenland zurückkehren, sich in der Regel nicht mehr fristgerecht anmelden können.
Rn. 37 Das im Jahr 2019 eingeführte soziale Wohngeld in Höhe von 70,- Euro monatlich für einen Einzelhaushalt setzt nämlich einen mindestens fünfjährigen legalen Voraufenthalt in Griechenland voraus, der durch Steuererklärungen für die einzelnen Jahre nachzuweisen ist (G 2/24, S. 23; Europäische Kommission, Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Griechenland, August 2023, G 32/23, S. 37 f.; G 22/23, S. 19; G 16/22, S. 12 f.).
Rn. 43 (3) Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16;G 16/22, S. 23; G 25/23).
Teilweise wird auch die Vorlage einer Bescheinigung der Steuer- und der Sozialversicherungsnummer verlangt (vgl. zu alledem G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Rn. 46 Bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9;G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4048/22
Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …
Rn. 32 (cc) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika: Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 35 (i) Zum Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection" (HELIOS II), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bietet (…vgl.2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.) haben zurückkehrende international Schutzberechtigte faktisch keinen Zugang.
Das HELIOS-Programm weist hohe bürokratische Hürden auf, die für zurückkehrende international Schutzberechtigte jedenfalls in der Anfangszeit kaum zu überwinden sein dürften (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen G 16/22, S. 7 ff.).
Hinzu kommt, dass die Anmeldung für das Programm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss (vgl. G 2/24, S. 25; G 14/23, S. 8;… 2023/1, S. 2; G 22/23, S. 22; G 16/22, S. 7 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland (Auszug), Juni 2022, G 25/22, S. 36), weshalb international Schutzberechtigte, die aus anderen Ländern nach Griechenland zurückkehren, sich in der Regel nicht mehr fristgerecht anmelden können.
Rn. 37 Das im Jahr 2019 eingeführte soziale Wohngeld in Höhe von 70,- Euro monatlich für einen Einzelhaushalt setzt nämlich einen mindestens fünfjährigen legalen Voraufenthalt in Griechenland voraus, der durch Steuererklärungen für die einzelnen Jahre nachzuweisen ist (G 2/24, S. 23; Europäische Kommission, Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Griechenland, August 2023, G 32/23, S. 37 f.; G 22/23, S. 19; G 16/22, S. 12 f.).
Rn. 43 (3) Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16;G 16/22, S. 23; G 25/23).
Teilweise wird auch die Vorlage einer Bescheinigung der Steuer- und der Sozialversicherungsnummer verlangt (vgl. zu alledem G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Rn. 46 Bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9;G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24
Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …
Rn. 33 (cc) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika: Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 36 (i) Zum Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection" (HELIOS II), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bietet (…vgl.2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.) haben zurückkehrende international Schutzberechtigte faktisch keinen Zugang.
Das HELIOS-Programm weist hohe bürokratische Hürden auf, die für zurückkehrende international Schutzberechtigte jedenfalls in der Anfangszeit kaum zu überwinden sein dürften (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen G 16/22, S. 7 ff.; G 25/24, S. 21 f.).
Hinzu kommt, dass die Anmeldung für das Programm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss (vgl. G 25/24, S. 21; G 2/24, S. 25; G 14/23, S. 8;… 2023/1, S. 2; G 22/23, S. 22; G 16/22, S. 7 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland (Auszug), Juni 2022, G 25/22, S. 36), weshalb international Schutzberechtigte, die aus anderen Ländern nach Griechenland zurückkehren, sich in der Regel nicht mehr fristgerecht anmelden können.
Rn. 38 Das im Jahr 2019 eingeführte soziale Wohngeld in Höhe von 70,- Euro monatlich für einen Einzelhaushalt setzt nämlich einen mindestens fünfjährigen legalen Voraufenthalt in Griechenland voraus, der durch Steuererklärungen für die einzelnen Jahre nachzuweisen ist (G 2/24, S. 23; Europäische Kommission, Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Griechenland, August 2023, G 32/23, S. 37 f.; G 22/23, S. 19; G 16/22, S. 12 f.).
Rn. 44 (3) Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16;G 16/22, S. 23; G 25/23).
Teilweise wird auch die Vorlage einer Bescheinigung der Steuer- und der Sozialversicherungsnummer verlangt (vgl. zu alledem G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9;G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 15.05.2025 - 8 A 5539/23 Rn. 28 (cc) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika: Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.
Rn. 31 (i) Zum Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection" (HELIOS II), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bietet (…vgl.2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.) haben zurückkehrende international Schutzberechtigte faktisch keinen Zugang.
Das HELIOS-Programm weist hohe bürokratische Hürden auf, die für zurückkehrende international Schutzberechtigte jedenfalls in der Anfangszeit kaum zu überwinden sein dürften (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen G 16/22, S. 7 ff.).
Hinzu kommt, dass die Anmeldung für das Programm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss (vgl. G 2/24, S. 25; G 14/23, S. 8;… 2023/1, S. 2; G 22/23, S. 22; G 16/22, S. 7 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland (Auszug), Juni 2022, G 25/22, S. 36), weshalb international Schutzberechtigte, die aus anderen Ländern nach Griechenland zurückkehren, sich in der Regel nicht mehr fristgerecht anmelden können.
Rn. 33 Das im Jahr 2019 eingeführte soziale Wohngeld in Höhe von 70,- Euro monatlich für einen Einzelhaushalt setzt nämlich einen mindestens fünfjährigen legalen Voraufenthalt in Griechenland voraus, der durch Steuererklärungen für die einzelnen Jahre nachzuweisen ist (G 2/24, S. 23; Europäische Kommission, Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Griechenland, August 2023, G 32/23, S. 37 f.; G 22/23, S. 19; G 16/22, S. 12 f.).
Rn. 39 (3) Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16;G 16/22, S. 23; G 25/23).
Teilweise wird auch die Vorlage einer Bescheinigung der Steuer- und der Sozialversicherungsnummer verlangt (vgl. zu alledem G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Rn. 42 Bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9;G 23/22, S. 3).
- VG Bayreuth, 02.08.2024 - B 7 S 24.31985
Sekundärmigration Griechenland, junger, arbeitsfähiger Mann, realistische …
cc) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika: Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.(i) Zum Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection" (HELIOS II), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bietet (…vgl.2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.) haben zurückkehrende international Schutzberechtigte faktisch keinen Zugang.
Das HELIOS-Programm weist hohe bürokratische Hürden auf, die für zurückkehrende international Schutzberechtigte jedenfalls in der Anfangszeit kaum zu überwinden sein dürften (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen G 16/22, S. 7 ff.).
Hinzu kommt, dass die Anmeldung für das Programm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss (vgl. G 2/24, S. 25; G 14/23, S. 8;… 2023/1, S. 2; G 22/23, S. 22; G 16/22, S. 7 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland (Auszug), Juni 2022, G 25/22, S. 36), weshalb international Schutzberechtigte, die aus anderen Ländern nach Griechenland zurückkehren, sich in der Regel nicht mehr fristgerecht anmelden können.
Das im Jahr 2019 eingeführte soziale Wohngeld in Höhe von 70,- Euro monatlich für einen Einzelhaushalt setzt nämlich einen mindestens fünfjährigen legalen Voraufenthalt in Griechenland voraus, der durch Steuererklärungen für die einzelnen Jahre nachzuweisen ist (G 2/24, S. 23; Europäische Kommission, Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Griechenland, August 2023, G 32/23, S. 37 f.; G 22/23, S. 19; G 16/22, S. 12 f.).
(3) Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. Austrian Centre for Country of Origin and Asylim Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16; G 16/22, S. 23; G 25/23).
Teilweise wird auch die Vorlage einer Bescheinigung der Steuer- und der Sozialversicherungsnummer verlangt (vgl. zu alledem G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9; G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 21.07.2025 - 12 A 4453/25
Zu den Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …
Rn. 33 (2) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 43 (a) Das Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection and Beneficiaries of Temporary Protection" (HELIOS), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bot (…vgl. 2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.), ist offiziell zum 30. November 2024 ausgelaufen (vgl. G 7/25, S. 36 f.).
Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. G 7/25, S. 36; Mellersh, Asylum seekers bear the brunt of the Greek housing shortage, 31.10.2023, G 25/23; G 16/22, S. 23; Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16).
Häufig wird auch die Vorlage verschiedener Dokumente (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Steuerbescheinigung) und medizinischer Unterlagen verlangt (vgl. zu alledem G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland, Juni 2022, G 25/22, S. 48 ff.).
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen berichten jedoch bereits seit Jahren regelmäßig und übereinstimmend, dass die Obdachlosenunterkünfte chronisch überfüllt sind und es lange Wartelisten gibt (vgl. G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9; Refugee Support Aegean, Beneficiaries of international protection in Greece - Access to documents and socio-economic rights - Voices of Returnees, 31.3.2022, G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 15.08.2025 - 12 AE 5717/25
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig …
Rn. 17 (2) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 27 (a) Das Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection and Beneficiaries of Temporary Protection" (HELIOS), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bot (…vgl. 2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.), ist offiziell zum 30. November 2024 ausgelaufen (vgl. G 7/25, S. 36 f.).
Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. G 7/25, S. 36; Mellersh, Asylum seekers bear the brunt of the Greek housing shortage, 31.10.2023, G 25/23; G 16/22, S. 23; Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16).
Häufig wird auch die Vorlage verschiedener Dokumente (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Steuerbescheinigung) und medizinischer Unterlagen verlangt (vgl. zu alledem G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland, Juni 2022, G 25/22, S. 48 ff.).
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen berichten jedoch bereits seit Jahren regelmäßig und übereinstimmend, dass die Obdachlosenunterkünfte chronisch überfüllt sind und es lange Wartelisten gibt (vgl. G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9; Refugee Support Aegean, Beneficiaries of international protection in Greece - Access to documents and socio-economic rights - Voices of Returnees, 31.3.2022, G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 07.08.2025 - 12 A 5061/25
Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen …
Rn. 39 (2) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.Rn. 49 (a) Das Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection and Beneficiaries of Temporary Protection" (HELIOS), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bot (…vgl. 2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.), ist offiziell zum 30. November 2024 ausgelaufen (vgl. G 7/25, S. 36 f.).
Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. G 7/25, S. 36; Mellersh, Asylum seekers bear the brunt of the Greek housing shortage, 31.10.2023, G 25/23; G 16/22, S. 23; Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16).
Häufig wird auch die Vorlage verschiedener Dokumente (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Steuerbescheinigung) und medizinischer Unterlagen verlangt (vgl. zu alledem G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland, Juni 2022, G 25/22, S. 48 ff.).
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen berichten jedoch bereits seit Jahren regelmäßig und übereinstimmend, dass die Obdachlosenunterkünfte chronisch überfüllt sind und es lange Wartelisten gibt (vgl. G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9; Refugee Support Aegean, Beneficiaries of international protection in Greece - Access to documents and socio-economic rights - Voices of Returnees, 31.3.2022, G 23/22, S. 3).
- VG Hamburg, 09.07.2025 - 12 A 3029/25 (2) Staatliche oder staatlich finanzierte Sozialwohnungen gibt es in Griechenland nicht (vgl. Staatssekretariat für Migration der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Notiz Griechenland: Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit internationalem Schutzstatus, 24.10.2022, G 16/22, S. 4;… 2023/1, S. 4; Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika, Greece 2023 Human Rights Report, G 9/24, S. 19), so dass für international Schutzberechtigte auch keine Möglichkeit der Unterbringung in einer solchen Unterkunft besteht.
(a) Das Integrationsprogramm für international Schutzberechtigte "Hellenic Integration Support for Beneficiaries of International Protection and Beneficiaries of Temporary Protection" (HELIOS), das neben Integrationskursen sowie einzelnen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration auch Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum bot (…vgl. 2023/1, S. 5 f.; G 16/22, S. 7 ff.; G 22/23, S. 22 ff.), ist offiziell zum 30. November 2024 ausgelaufen (vgl. G 7/25, S. 36 f.).
Die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt wird zusätzlich erschwert durch den allgemeinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, Sprachbarrieren, die traditionell bevorzugte Vermietung an Familienangehörige, Bekannte oder Studierende, Vorurteile gegenüber Flüchtlingen, die regelmäßig notwendige Hinterlegung einer Kaution in Höhe von einer bis zwei Monatsmieten sowie die häufig geforderte Vorlage weiterer Dokumente, wie z.B. einer Bestätigung über ein festes Arbeitsverhältnis oder Steuererklärungen der letzten Jahre (vgl. G 7/25, S. 36; Mellersh, Asylum seekers bear the brunt of the Greek housing shortage, 31.10.2023, G 25/23; G 16/22, S. 23; Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research Documentation (ACCORD), Griechenland: Versorgungslage und Unterstützungsleistungen für (nach Griechenland zurückkehrende) Personen mit internationalem Schutzstatus, 26.8.2021, G 15/21, S. 16).
Häufig wird auch die Vorlage verschiedener Dokumente (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Steuerbescheinigung) und medizinischer Unterlagen verlangt (vgl. zu alledem G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; Außenministerium der Niederlande, Bericht über die Untersuchung der Statusinhaber in Griechenland, Juni 2022, G 25/22, S. 48 ff.).
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen berichten jedoch bereits seit Jahren regelmäßig und übereinstimmend, dass die Obdachlosenunterkünfte chronisch überfüllt sind und es lange Wartelisten gibt (vgl. G 7/25, S. 39 f.; G 14/23, S. 7; G 22/23, S. 24 f.;… 2023/1, S. 9 f.; G 16/22, S. 13 ff.; G 25/22, S. 48 ff.).
Insbesondere bei der Verbreitung von Informationen über verfügbaren günstigen Wohnraum spielen Migrantennetzwerke die wichtigste Rolle, wobei die Kommunikation vor allem über persönliche Kontakte und soziale Medien erfolgt (vgl. G 16/22, S. 9; Refugee Support Aegean, Beneficiaries of international protection in Greece - Access to documents and socio-economic rights - Voices of Returnees, 31.3.2022, G 23/22, S. 3).
- BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21
Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt
Die Vereinigung muss - soweit vorliegend entscheidungserheblich - auf die in § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB genannten Straftaten gerichtet sein, d. h. die in Aussicht genommenen Straftaten dürfen voraussichtlich weder gerechtfertigt noch entschuldigt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - AK 15/22, AK 16/22 - NStZ-RR 2022, 191 ). - OLG Hamm, 13.07.2023 - 28 U 38/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- BGH, 07.01.2026 - StB 68/25 VS-NfD
- BGH, 07.01.2026 - StB 68/25
Zurückweisung der Beschwerde wegen Rechtmäßigkeit des Beschlusses über …
- EGMR, 06.10.2022 - 35599/20
JUSZCZYSZYN v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-176/13
Rat / Bank Mellat - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-200/13
Rat / Bank Saderat Iran - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur …
- VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09
Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin
- VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07
Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin
- VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07
Untersagungsverfügung gegen Vermittler privater Sportwetten
- VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07
Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung; …
- VerfGH Bayern, 25.01.1967 - 44-VII-65
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 14/23
Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem …
- EGMR, 11.10.2022 - 35814/14
MALKHASYAN v. ARMENIA
- EGMR, 21.03.2024 - 46378/22
ZURKOWSKI v. POLAND
- VG Berlin, 30.05.2022 - 39 K 86.22
Türkei: Dublin Niederlande; Entscheidung über den Asylantrag als unzulässig …
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