Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BVerfSchG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfSchG § 15 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reichweite des Anspruchs des Betroffenen aus § 15 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) auf Auskunft über beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu seiner Person gespeicherte Daten; Unterschied zwischen Daten über eine Person und Daten zu einer Person; Inhalt ...
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.01.2007 - 20 F 10.06
- BVerwG, 27.01.2007 - 20 F 10.06
- BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08
- BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 505
- MMR 2009, 495
- DVBl 2009, 670
- DÖV 2009, 543
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08
BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, BVerfGE 65, 1; Urteil vom 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166. - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08
BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, BVerfGE 65, 1; Urteil vom 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …
Mit Beschluss vom 13. Februar 2009 hat der Senat den hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt (16 A 844/08).Rn. 238 Wegen des Sach- und Streitstands im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 16 A 844/08, auf die von den Beteiligten vorgelegten Anlagen (vom Kläger: 1 bis 14; von der Beklagten: B 1 bis B 179) sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Unterlagen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11
Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig
Rn. 105 Zur Aktenführung des BfV und insbesondere zur Unterscheidung von Personen- und Sachakten siehe OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, NVwZ-RR 2009, 505 = juris, Rn. 4.Rn. 162 Siehe OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, a. a. O., Rn. 4; vgl. ferner Roth, a. a. O., §§ 3, 4 BVerfSchG, Rn. 95; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 14. September 1982.
Rn. 183 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, a. a. O., Rn. 16 f.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14
Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und …
Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - ab und führte zur Begründung aus, § 15 Abs. 1 BVerfSchG in der seinerzeit gültigen Fassung vermittele einen Auskunftsanspruch nur für Daten, die gezielt zu einer Person gespeichert seien.Zur Begründung berief sich das Bundesamt auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - und führte ergänzend aus, auch nach erneuter Prüfung komme eine Auskunft im Ermessenswege in Bezug auf Informationen, die in der Sachakte zur Partei Die Linke über den Kläger gespeichert seien, angesichts des für die Bearbeitung erforderlichen erheblichen Verwaltungsaufwandes und einer zu begegnenden Ausforschungsgefahr nicht in Betracht.
In der Sache hat er zunächst auf seine gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009- 16 A 844/08 - erhobene Verfassungsbeschwerde Bezug genommen, die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 - nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.
Im Übrigen sei die Klage unbegründet, weil das zum Bundesnachrichtendienst ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 - nicht auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragbar und somit der Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - nach wie vor maßgeblich sei.
Dies folgt zum einen aus dem Zweck der Regelung, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand des Bundesamtes für alle noch nicht erteilten Auskünfte zu vermeiden, und zum anderen daraus, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an die Rechtslage vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 - anknüpft, indem er den damals maßgeblichen Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - in der Gesetzesbegründung zitiert.
Rn. 38 Abgesehen von dem Umstand, dass die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde,.
Rn. 49 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, juris, Rn. 16 und BT-Drucks. 18/4654, S. 31.
- BVerwG, 24.03.2010 - 6 A 2.09
Bundesnachrichtendienst; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis; Daten; …
Rn. 30 aaa) Die Beklagte meint unter Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - (NVwZ-RR 2009, 505), sie sei zu einer (weiteren) Auskunft schon deshalb nicht verpflichtet, weil sich § 15 Abs. 1 BVerfSchG nur auf - hier nicht vorhandene - "zur Person" des Petenten in einer Personenakte gespeicherte Daten beziehe, nicht aber auf Daten "über die Person" des Petenten, die in Personenakten Dritter oder in Sachakten gespeichert seien. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16
Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …
Dies folgt zum einen aus dem Zweck der Regelung, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand des Bundesamts für alle noch nicht beschiedenen Auskunftsanträge zu vermeiden, und zum anderen daraus, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an die Rechtslage vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 - anknüpft, indem er den damals maßgeblichen Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - in der Gesetzesbegründung zitiert.Rn. 99 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, juris, Rn. 16, und Urteil vom 31. Juli 2019 - 16 A 1009/14 -, juris, Rn. 46; BT-Drucks. 18/4654, S. 31.
- VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
Auskunftsrecht des Bürgers über beim Bundesamt für Verfassungsschutz über ihn …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde in der Sache Ramelow nicht zur Entscheidung angenommen habe, bleibe es bei der Entscheidung des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 -, wonach sich der Auskunftsanspruch auf die gezielt zur Klägerin gespeicherten Daten beschränke.Rn. 9 Die Klägerin legte hiergegen mit Schreiben vom 31.07.2012 Widerspruch ein und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass aufgrund des Vergleiches vom 20.01.2011 keine Bindung an die Entscheidung des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 - bestehe, da die Klägerin eine entsprechende Verpflichtung nicht eingegangen sei, sondern nur die Beklagte, sofern das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des VG Köln und des OVG NRW beanstanden würde.
Dies ist zudem offenkundig in Kenntnis des Aktenführungssystems der Beklagten und der dort vorgenommen Unterscheidung zwischen Personen- und Sachakten geschehen, wie die ausdrückliche Abgrenzung von dem anderslautenden Beschluss des OVG NRW vom 13.02.2009 - 16 A 844/08 - (NVwZ-RR 2009, 505), in dem dieses Aktenführungssystem im Einzelnen dargestellt wird, zeigt.
- BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10
In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit
Rn. 10 Auf die - jedenfalls sinngemäß - im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind, oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09 - DVBl 2010, 1370), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an. - BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verweigerung der Auskunft aus …
gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - . - VG Köln, 23.06.2016 - 13 K 1300/14 Rn. 34 So berichtet in Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, juris Rz. 4.
Rn. 38 So für linksextremistische Bestrebungen OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, juris Rz. 20.
- BVerwG, 23.07.2010 - 20 F 8.10
Zur Schwärzung von Aktenteilen in Zusammenhang mit der Partei "Die Linke"
Rn. 10 Auf die im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 -), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an. - BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ermessensfehler bei Sperrerklärungen
- BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 10.09
Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesamt für …
- BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 27.08
Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente durch das Bundesamt für …
- BVerwG, 08.10.2010 - 20 F 17.09
Anspruch eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf umfassende Auskunft …
- VG Köln, 20.12.2018 - 13 K 3988/14
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