Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 29.11.2001 - 16 O 379/97 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.11.2001 - 16 O 379/97
- OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 24.10.2007 - 3 U 14/07
Anspruch eines Haftpflichtversicherers der Ärzte auf hälftigen Schadensersatz im …
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin zu ½ diejenigen weiteren Aufwendungen zu erstatten, die sie zum Ausgleich materieller Schäden des Patienten y aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02 - 10) bereits ersetzt hat, soweit diese ab dem 22.11.2004 eingetretene Gesundheitsbeeinträchtigungen betreffen.Q und T7 - von allen weiteren materiellen wie immateriellen Schadensersatzansprüchen des Patienten y zu ½ freizustellen, welche diese aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02) zum Ausgleich der ab dem 22.11.2004 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befriedigen haben.
Rn. 16 Der Patient y nahm in dem Verfahren 16 O 379/97 vor dem LG Saarbrücken u.a. die Versicherungsnehmer der Klägerin auf Schadensersatz in Anspruch.
Rn. 18 Wegen der Einzelheiten der in jenem Verfahren ergangenen Urteile wird auf die beigezogenen Prozessakten LG Saarbrücken 16 O 379/97 = OLG Saarbrücken 1 U 45/02 (Bl. 816 ff. BA und Bl. 1085 ff. BA) Bezug genommen.
Rn. 30 2. festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und 2) verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft sowie immateriellen Schäden für die Zukunft in Höhe von 2/3 zu ersetzen, die sie aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken im Verfahren 16 O 379/97 und OLG Saarbrücken im Verfahren 1 U 45/02 - 10 zu ersetzen hat.
Der Senat hat schließlich die Prozessakten des LG Saarbrücken im Verfahren 16 O 379/97 und OLG Saarbrücken im Verfahren 1 U 45/02 - 10 beigezogen; diese haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
Rn. 43 2. Die Klägerin kann gemäß §§ 426 I 1, 840 I BGB, 67 I VVG von den Beklagten im Wege des Gesamtschuldnerregresses Ersatz der hälftigen Schadensersatzaufwendungen verlangen, welche sie zur Befriedigung der durch das LG Saarbrücken zum Az. 16 O 379/97 bzw. OLG Saarbrücken zum Az. 1 U 45/02 - 10 titulierten Schadensersatzansprüche des Patienten y getätigt hat, soweit diese die ab dem 22.11.1994 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen (infolge der Nervdurchtrennungsoperation) betreffen..
Rn. 121 Auf den Hauptantrag zu 2) der Klägerin war daher lediglich festzustelllen, dass die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, ihr zu ½ diejenigen weiteren Aufwendungen zu erstatten, die sie zum Ausgleich materieller Schäden des Patienten y aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02) bereits ersetzt hat, soweit diese ab dem 22.11.2004 eingetretene Gesundheitsbeeinträchtigungen betreffen.
Q und T7 - von allen weiteren materiellen wie immateriellen Schadensersatzansprüchen des Patienten y zu ½ freizustellen, welche diese aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02) zum Ausgleich der ab dem 22.11.2004 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befriedigen haben.
- OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
Ansprüche wegen grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am …
a) Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am 29. November 2001 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 16 O 379/97 - wird zurückgewiesen.das am 29.11.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.: 16 O 379/97, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- LG Hagen, 13.11.2013 - 10 O 124/12
Schadenersatzbegehren aufgrund nachteiliger gesundheitlicher Folgen einer …
Rn. 12 Herr X nahm in dem Verfahren 16 O 379/97 vor dem Landgericht Saarbrücken unter anderem die Versicherungsnehmer der Klägerin auf Schadensersatz in Anspruch.
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