Rechtsprechung
| LAG Hamm, 29.11.1990 - 16 Sa 995/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluß des Prozeßbevollmächtigten; Säumnis; Zweites Versäumnisurteil; Ordnungsgemäße Ladung
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 19.06.1990 - 3 Ca 545/90
- LAG Hamm, 29.11.1990 - 16 Sa 995/90
Papierfundstellen
- DB 1991, 1684
Wird zitiert von ...
- LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei
Der Geschäftsführer der Beklagten ist auch mit dem Vordruck ArbG Nr. 7 nicht hinreichend über die Folgen seines Ausbleibens belehrt worden, denn die "Wichtigen Hinweise" weisen nicht darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte ermächtigt sein muss, einen Vergleich ohne Widerrufsvorbehalt abschließen zu können, um einen Ausschluss zu vermeiden (…siehe hierzu insbesondere LAG Hamm vom 22.12.1994, a. a. O.; siehe auch LAG Hamm vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- nv).Da damit das 2. Versäumnisurteil zu Unrecht erlassen worden ist, war -- trotz des im Arbeitsgerichtsprozess allgemein gültigen besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§§ 9 Abs. 1 ArbGG )-der Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG , 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht Potsdam zurückzuverweisen (vgl. beispielsweise LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3; vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- n. v.).
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