Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.07.1990 - 16 U 113/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 22.05.1992 - 11 U 12/92
Einwendungen wegen der Nichtausführung von Wertpapiergeschäften ; …
Die von der Beklagten nicht ausgeführten Verkaufsaufträge vom 23.02.1990 bezogen sich nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien auf Optionsscheine und waren daher weder als Börsentermingeschäft (§ 53 Börsengesetz) noch als Differenzgeschäft (§ 764 BGB) oder als Spiel (§ 762 BGB) unverbindlich (vgl. OLG Bamberg WM 1989, 745, bestätigt durch BGH WM 1989, 1881; OLG Stuttgart WM 1990, 627 [OLG Stuttgart 20.03.1990 - 6 U 171/89]; OLG Frankfurt am Main WM 1990, 1452 [OLG Frankfurt am Main 05.07.1990 - 16 U 113/89]; OLG Hamburg WM 1991, 581 [OLG Hamburg 22.02.1991 - 1 U 78/90]).
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