Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 GG, Art 1 GG
Äußerungsrecht: Zitat ohne Kontext kann unzulässiges Fehlzitat sein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 1, 2
Post aus dem öffentlichen Auftritt eines Bundesvorsitzenden einer Partei auf Facebook als ausreichender Anhaltspunkt für die Beurteilung des Beitrags als antisemitisch
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Kontextloses Zitat - Zitat ohne Kontext kann unzulässiges Fehlzitat sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wiedergabe eines Zitats ohne Mitteilung des Kontextes in Presseberichtserstattung kann unzulässiges Fehlzitat sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zitieren ohne Kontext
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zitat ohne Kontext kann unzulässiges Fehlzitat sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zitat ohne Kontext kann unzulässig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zitat von Facebook-Posting ohne Kontext kann unzulässiges Fehlzitat sein
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 3 O 367/21
- OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Papierfundstellen
- afp 2024, 343
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18
"Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Denn andernfalls würde dem Zitierten die Entscheidung über sein eigenes Wort weitgehend genommen und durch eine mögliche Beurteilung Dritter ersetzt, in der seine Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz erhalten kann, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat [BGH Urt. v. 21.6.2011 aaO. - Rn. 12; Urt. v. 27.1.1998 aaO. - Rn. 23 f; Urt. v. 29.11.2021 - VI ZR 248/18 - Rn. 25; Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 274/04 - Rn. 15].Von einem Fehlzitat kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Gehalt einer Aussage in der wiedergegebenen Form vom Gehalt der tatsächlich getätigten Aussage abweicht, sei es auch nur in Färbung oder Tendenz [Urt. v. 29.11.2021 aaO. - Rn. 26].
- BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Ein Fehlzitat kann nicht nur durch vollständig untergeschobene Fehlzitate im eigentlichen Sinne gegeben sein, sondern auch durch die unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe von Äußerungen in Form eines Zitats, weil der Betroffene hierdurch sozusagen als Zeuge gegen sie selbst ins Feld geführt wird [vgl. BGH Urt. v. 21.6.2011 - VI ZR 262/09 - Rn. 11; Urt. v. 27.1.1998 - VI ZR 72/97 - Rn. 23].Denn andernfalls würde dem Zitierten die Entscheidung über sein eigenes Wort weitgehend genommen und durch eine mögliche Beurteilung Dritter ersetzt, in der seine Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz erhalten kann, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat [BGH Urt. v. 21.6.2011 aaO. - Rn. 12; Urt. v. 27.1.1998 aaO. - Rn. 23 f; Urt. v. 29.11.2021 - VI ZR 248/18 - Rn. 25; Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 274/04 - Rn. 15].
- BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Der Kläger betont die Schwere des Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht, die mit seiner Bezeichnung als Antisemit verbunden sei (vgl. BVerfG Beschl. v. 11.11.2021, 1 BvR 11/20).Aber das ist strukturell nachweisbar." aus der Entscheidung des BVerfG Beschl. v. 11.11.2021, 1 BvR 11/20, zugrunde.
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97
Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Ein Fehlzitat kann nicht nur durch vollständig untergeschobene Fehlzitate im eigentlichen Sinne gegeben sein, sondern auch durch die unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe von Äußerungen in Form eines Zitats, weil der Betroffene hierdurch sozusagen als Zeuge gegen sie selbst ins Feld geführt wird [vgl. BGH Urt. v. 21.6.2011 - VI ZR 262/09 - Rn. 11; Urt. v. 27.1.1998 - VI ZR 72/97 - Rn. 23].Denn andernfalls würde dem Zitierten die Entscheidung über sein eigenes Wort weitgehend genommen und durch eine mögliche Beurteilung Dritter ersetzt, in der seine Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz erhalten kann, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat [BGH Urt. v. 21.6.2011 aaO. - Rn. 12; Urt. v. 27.1.1998 aaO. - Rn. 23 f; Urt. v. 29.11.2021 - VI ZR 248/18 - Rn. 25; Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 274/04 - Rn. 15].
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Für die Abwägung von Werturteilen gilt, dass die Meinungsäußerungsfreiheit regelmäßig hinter dem Ehrenschutz zurückzutreten hat, wenn eine reine Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt [BVerfG Beschl. v. 12.5.2009 - 1 BvR 2272/04 - Rn. 28 mwN.]. - BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13
Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
In diesem Fall spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede [BVerfG Beschl. v. 10.3.2016 - 1 BvR 2844/13 - Rn. 24]. - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04
Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Denn andernfalls würde dem Zitierten die Entscheidung über sein eigenes Wort weitgehend genommen und durch eine mögliche Beurteilung Dritter ersetzt, in der seine Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz erhalten kann, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat [BGH Urt. v. 21.6.2011 aaO. - Rn. 12; Urt. v. 27.1.1998 aaO. - Rn. 23 f; Urt. v. 29.11.2021 - VI ZR 248/18 - Rn. 25; Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 274/04 - Rn. 15]. - BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Auch besteht nach den für die Ermittlung des Aussagegehaltes einer Äußerung maßgeblichen Grundsätzen [vgl. BGH Urt. v. 26.1.2021 - VI ZR 437/19 - mwN] keinerlei Anhalt für ein Verständnis dahingehend, dass der Kläger als Person als antisemitisch bezeichnet wird. - BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2024 - 16 U 169/22
Die für den Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung vermutet [vgl. BGH Urt. v. 4.6.2019 - VI ZR 440/18 - Rn. 20 mwN].
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