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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 211/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3916
OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 211/03 (https://dejure.org/2004,3916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2004 - 16 U 211/03 (https://dejure.org/2004,3916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2004 - 16 U 211/03 (https://dejure.org/2004,3916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 922 S. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Zur Sicherungspflicht des Eigentümers einer Doppelhaushälfte beim Abreißen seiner Hälfte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abriss von Doppelhaushälfte: Maßnahmen zum Schutz des Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümer haftet bei Abriß von Doppelhaushälfte für alle Schäden

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine verbleibende Doppelhaushälfte muss auf Kosten des Nachbarn abgesichert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelhaushälfte abgerissen - Nachbar trifft Sicherungsmaßnahmen - wer trägt die Kosten?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abstützmaßnahmen vor Abriss einer Doppelhaushälfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendige Sicherungsmaßnahmen eines Eigentümers zum Schutz des Nachbarn bei Abriss einer Doppelhaushälfte ; Kostentragung für Sicherung des Nachbarhauses im Falle des Verlustes der Standfestigkeit bei dem verbleibenden Nachbarhaus durch den Abriss; Schadensersatz für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 268
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 211/03
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BGHZ 78, 397, 399, BGH NJW 1989, 2541) ist die Erbengemeinschaft als Eigentümerin des Nachbargrundstücks jedenfalls Störer im Sinne von § 1004 BGB, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft durch Abriss eines Hauses auf dem Grundstück eine Grenzeinrichtung im Sinne von 921 BGB in ihrer Funktion für das Nachbargrundstück beeinträchtigt.
  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 211/03
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BGHZ 78, 397, 399, BGH NJW 1989, 2541) ist die Erbengemeinschaft als Eigentümerin des Nachbargrundstücks jedenfalls Störer im Sinne von § 1004 BGB, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft durch Abriss eines Hauses auf dem Grundstück eine Grenzeinrichtung im Sinne von 921 BGB in ihrer Funktion für das Nachbargrundstück beeinträchtigt.
  • OLG Naumburg, 29.01.2024 - 12 U 75/23

    Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen zugunsten eines Grundstücks nach Abriss eines …

    Nach diesen Grundsätzen des Bundesgerichtshofs kann der Senat also nicht der abweichenden Auffassung folgen, dass der Abriss eines Gebäudes ohne die erforderliche Abstützung des Nachbargebäudes eine Eigentumsbeeinträchtigung ist, deren Beseitigung nach § 1004 BGB verlangt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. September 2004 - 16 U 211/03 betr. Abriss einer Doppelhaushälfte;… Fritzsche, in: BeckOK BGB, Stand 1. August 2023, Rdn. 39 f. zu § 1004 BGB).
  • OLG Hamm, 19.01.2015 - 5 U 78/14

    Voraussetzungen eines Teilurteils

    Rn. 53 Sofern die Klägerin nunmehr tatsächlich den Abriss ihres Gebäudes durchführen wolle, sei sie es daher, die - auf ihre Kosten - jene weitergehenden vorläufigen Sicherungsmaßnahmen schon zum Schutz der westlichen Fachwerksaußenwand des Hauses Nr. xx zu treffen habe, um diesen durch den geplanten Abriss nicht die notwendige Stütze zu nehmen (s. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.1972, Az.: 4 U 261/71; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.1981, Az.: 7 U 178/80; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2004, Az.: 16 U 211/03; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.1979, Az.: 5 U 158/78).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06

    Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs

    Das gilt unabhängig davon, ob man als Anspruchsgrundlage für einen solchen Anspruch - wie das Landgericht - § 9 Abs. 3 Satz 1 SaarlNG (Saarländisches Nachbarrechtsgesetz), § 9 Abs. 3 Satz 1 SaarlNG i. V. mit § 16 Abs. 3 SaarlNG oder aber - falls es sich bei der in Rede stehenden Giebelwand weder um eine Nachbarwand i. S. des § 3 Abs. 1 SaarlNG noch um eine Grenzwand i. S. des § 15 Abs. 1 SaarlNG handelt, so dass die vorrangigen, das Eigentum zugunsten des Nachbarn beschränkenden landesrechtlichen Bestimmungen nicht zur Anwendung gelangen (vgl. Art. 124 EGBGB;… Palandt/Bassenge, a. a. O., § 921 Rdnr. 5) - §§ 922 Satz 3, 1004 BGB (…vgl. hierzu: BGH NJW 1989, 2541 f. Rdnr. 9, zit. nach juris;… NJW 2000, 512 ff. Rdnr. 15, zit. nach juris;… OLG Köln NJW-RR 1996, 1104 f. Rdnr. 4 ff., zit. nach juris; OLG Frankfurt MDR 2005, 268, Rdnr. 14, zit. nach juris) heranzieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 10 B 970/19

    Beseitigung eines Gebäudes auf dem Vorhabengrundstück und Nachbarschutz; Fehlende …

    Rn. 14 Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12 -, juris, Rn. 7 ff.; Bbg. OLG, Urteil vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 -, juris, Rn. 34 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. September 2004 - 16 U 211/03 -, juris, Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1996 - 5 U 210/95 -, juris, Rn. 4 ff.
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