Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art 2 GG
Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch mehrdeutiges SharePic
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wer mehrdeutiges Sharepic postet muss eigene Deutung der enthaltenen Äußerung kenntlich machen wenn andere Auslegung Persönlichkeitsrechtsverletzung ist
- lto.de (Kurzinformation)
Mehrdeutiges Künast-Zitat: Falsche Worte in den Mund gelegt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die mehrdeutige Äußerung - und die eigene Deutung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Interpretation mehrdeutiger Äußerung muss kenntlich gemacht werden
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Hasskommentare: Falsche Darstellung verletzt Persönlichkeitsrecht Künast gewinnt Prozess um falsches Zitat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Interpretation mehrdeutiger Online-Äußerungen muss kenntlich gemacht werden
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Falschzitat im Fall Künast
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden - Wiedergabe eines falschen Zitats in einem Sharepic stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht
KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20Auskunftserteilung über Bestands- und Nutzerdaten auf Online-Plattform bei
LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres
Renate Künast
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
- OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 16 U 61/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 811
- MMR 2021, 264
- afp 2020, 223
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Der Kritisierte wird sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 262/09 -, Rn. 11, juris).Dementsprechend ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Wiedergabe einer mehrdeutigen Äußerung zwar einer aus Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende seiner Aussage keinen Interpretationsvorbehalt beifügt (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011, aaO., Rn. 12, juris).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Zwar können sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts private Personen auf unwidersprochen gebliebene Veröffentlichungen der Medien berufen (BVerfG, Beschluss vom 9.10.1991, 1 BvR 1555/88). - LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019, Az. 2-03 O 194/19, wird zurückgewiesen. - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Sind aber solche unterschiedlichen Deutungen möglich, ist der Zitierende verpflichtet, die eigene Deutung einer Äußerung durch einen Interpretationsvorbehalt als solche kenntlich zu machen (BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 2720/11 - Rn. 14).
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 16 U 61/20 Wie bereits im Verfahren 16 U 9/20, das ebenfalls von den jetzigen Klageparteien bezüglich eines entsprechenden Posts des Beklagten bei facebook bestritten wurde, durch Urteil des Senats vom 16.4.2020 (zitiert nach juris) entschieden worden ist, handelt es sich bei der von der Klägerin angegriffenen Darstellung um eine Tatsachenbehauptung und nicht um die Kundgabe einer Meinung, weil der Beklagte durch die Darstellung bei den unbefangenen Lesern den Eindruck erweckt, die Klägerin habe sich dem Inhalt nach eindeutig so geäußert, wie es in dem Text neben ihrem Kopf mit dem zum Sprechen geöffneten Mund wiedergegeben wird.
Das aber ist unzulässig, da das Zitat, das als Beleg für Kritik verwendet wird, eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf ist und deshalb der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts auch gegenüber unrichtigen, verfälschten und entstellten Wiedergaben einer Äußerung wirkt (so Urteil des Senats vom 16.4.2020, 16 U 9/20, juris, Rdnr. 27).
- LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19 Insbesondere liegt keine unzulässige Äußerung durch fehlerhaftes oder missverständliches Zitat iSd Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 16.04.20 (NJW-RR 2020, 811) vor.
- LG Flensburg, 16.01.2026 - 8 O 22/25
Klage von AfD-Politiker abgewiesen.
Eine Tatsachenthauptung ist daher anzunehmen, wenn die Darstellung bei den unbefangenen Lesern den Eindruck erweckt, der Kläger habe sich dem Inhalt nach eindeutig so geäußert, wie dies in dem Text zum Ausdruck gebracht ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2020, 16 U 9/20, Rn. 18, juris).
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