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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21606
OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23 (https://dejure.org/2024,21606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2024 - 16 W 20/23 (https://dejure.org/2024,21606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2024 - 16 W 20/23 (https://dejure.org/2024,21606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG
    Außerordentliche Kündigung eines Testimonialwerbevertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung von Testimonialwerbung und Abbildungen des Antragstellers im Internet; Notwendigkeit der Kündigung im Falle eines Dauerschuldverhältnisses über die vertraglich unbestristete Vereinbarung von Testimonialwerbung

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ein Vertrag über Testimonialwerbung ist unkündbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    Richtig ist zwar, dass die Rechtsnatur der Einwilligung - wie das Landgericht zutreffend ausführt - bis heute streitig ist (…zur Verneinung des Rechtsgeschäftscharakters der Einwilligung vgl. unlängst etwa aus haftungsrechtlicher Sicht BGH, Urt. v. 20.12.2022 - VI ZR 375/21 -, Rn. 23: frei widerrufliche "Disposition über ein höchstpersönliches Rechtsgut"; zur urheberrechtlichen Differenzierung zwischen schlichter Einwilligung, dinglicher Übertragung von Nutzungsrechten und schuldrechtlicher Gestattung vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 -, Rn. 34).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Werbung, in der über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus nicht nur der Werbe- und Imagewert des Abgebildeten ausgenutzt wird, sondern die den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an, mit besonderem Gewicht auf die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten zugreift (…vgl. BGH, Urt. v. 21.1.2021 - I ZR 207/19 -, Rn. 14, 61; v. 21.1.2021 - I ZR 120/19 -, Rn. 28, 62;… v. 31.5.2012 - I ZR 234/10 -, Rn. 25).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Werbung, in der über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus nicht nur der Werbe- und Imagewert des Abgebildeten ausgenutzt wird, sondern die den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an, mit besonderem Gewicht auf die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten zugreift (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.2021 - I ZR 207/19 -, Rn. 14, 61;… v. 21.1.2021 - I ZR 120/19 -, Rn. 28, 62;… v. 31.5.2012 - I ZR 234/10 -, Rn. 25).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21

    Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    Richtig ist zwar, dass die Rechtsnatur der Einwilligung - wie das Landgericht zutreffend ausführt - bis heute streitig ist (zur Verneinung des Rechtsgeschäftscharakters der Einwilligung vgl. unlängst etwa aus haftungsrechtlicher Sicht BGH, Urt. v. 20.12.2022 - VI ZR 375/21 -, Rn. 23: frei widerrufliche "Disposition über ein höchstpersönliches Rechtsgut";… zur urheberrechtlichen Differenzierung zwischen schlichter Einwilligung, dinglicher Übertragung von Nutzungsrechten und schuldrechtlicher Gestattung vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 69/08 -, Rn. 34).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Werbung, in der über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus nicht nur der Werbe- und Imagewert des Abgebildeten ausgenutzt wird, sondern die den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an, mit besonderem Gewicht auf die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten zugreift (…vgl. BGH, Urt. v. 21.1.2021 - I ZR 207/19 -, Rn. 14, 61;… v. 21.1.2021 - I ZR 120/19 -, Rn. 28, 62; v. 31.5.2012 - I ZR 234/10 -, Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2023 - 16 W 27/23

    Streitwert bei Persönlichkeitsverletzungen durch Äußerungen in Medien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    Der Streitwert war - unter Berücksichtigung der insoweit leitenden Gesichtspunkte (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. Juni 2023 - 16 W 27/23 -, Rn. 21 ) - gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf 10.000 EUR je angegriffener Äußerung und damit unter Berücksichtigung eines Abschlags von 1/3 auf insgesamt 20.000 EUR festzusetzen.
  • OLG München, 27.02.2008 - 7 U 4392/07

    Werbevertrag eines bekannten Schauspielers mit einem Malzbierhersteller: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20/23
    Kann bei dieser Sachlage somit lediglich gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. OLG München, Urt. v. 27.2.2008 - 7 U 4392/07 -, Rn. 13 ff.), setzt dies gemäß § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB voraus, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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