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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4084
OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Schutzgitter vor Parterrefenstern als bauliche Veränderung der Eigentumswohnanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbringung eines Fenstergitters als bauliche Veränderung; Überprüfbarkeit von Entscheidungen des Tatsachengerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung bei Anbringung von Fenstergittern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04
    Es hat zutreffend ausgeführt, dass eine generelle Einbruchsgefährdung allein die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht zu rechtfertigen vermag, sondern eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet wird ( vgl. KG NZM 2000, 893; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 893; Staudinger-Bub, 12.Aufl.,WEG, § 22 Rz 132 ).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 204/04

    Zum Einbau einer zusätzlichen Stahlgittertür zum Schutz gegen Einbruchsgefahr …

    Besteht aufgrund besonderer Umstände des Falles eine erhöhte Einbruchsgefahr für das Wohneigentum eines Miteigentümers und lässt er deshalb am Fenster seiner Erdgeschosswohnung ein einbruchshemmendes Gitter anbringen, so kann sich hieraus nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer dieser baulichen Veränderung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 - NZM 2004, 385; KG NJW-RR 1994, 401; KG NZM 2001, 341).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage …

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (…Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch …

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (…Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
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